Norm: EO §63EO §353 IAEO §353 IBEO §354 IAEO §354 IICEO §354 IVAZPO §411 CbZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Auf den Umstand, daß die nach dem Exekutionstitel vorzunehmende Handlung nicht allein vom Willen des Verpflichteten abhängt, dem Verpflichteten also die Vornahme der Handlung ohne Mitwirkung eines Dritten nicht möglich ist, muß im Exekutionsverfahren jederzeit, daher auch nach rechtskräftiger Exekutionsbewilligung, Bedacht genommen werden; es be... mehr lesen...
Der Ehegatte der Klägerin erlag am 17. April 1973 den Verletzungen, die er als Fahrgast eines PKWs am 6. April 1973 erlitten hatte. Die beklagte Partei ist Haftpflichtversicherer dieses Fahrzeuges, dessen ebenfalls tödlich verunglückter Lenker Gottfried M den Unfall verschuldete. Die Klägerin ist zufolge eines Erbübereinkommens Universalrechtsnachfolgerin ihres Ehemannes Georg S. Die Klägerin begehrte mit der am 17. April 1974 eingebrachten Klage 55 531.57 S samt 4% Zinsen ab Klagst... mehr lesen...
Norm: ZPO §411ZPO §425
Rechtssatz: Auch fehlerhafte Beschlüsse sind der Rechtskraft fähig. Sie werden bei Unterlassung ihrer Anfechtung rechtskräftig und sind dann für das weitere Verfahren verbindlich. Entscheidungstexte 3 Ob 61/77 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 3 Ob 61/77 5 Ob 586/81 Entscheidungstext OGH 28.04.1981 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §232ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Wäre anstelle eines in Rechtskraft erwachsenen klagsabweisenden Urteiles die Klage mit Beschluß zurückzuweisen gewesen, so liegt ein Vergreifen in der Entscheidungsform vor. Einer neuerlichen Klage steht das Prozeßhindernis der Streitanhängigkeit oder der rechtskräftig entschiedenen Streitsache nicht entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 518/77 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EO §35 AbZPO §411 Cc
Rechtssatz: War ein Unterhaltsstreit zu einem Zeitpunkt beendet, zu dem die durch das BG BGBl 1975/412 eingetretene neue Rechtslage noch nicht zu berücksichtigen, ja noch nicht einmal bekannt war, wurden aber Unterhaltsverpflichtungen festgesetzt, die über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes hinaus durch Auferlegung künftig fällig werdender Unterhaltsleistungen Bedeutung haben mußten, steht ohn... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Wohnungseigentümer von im Hause S, B-Straße 393, befindlichen Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 110 m2 zuzüglich Kellerräumen, die er von der ISG zum Zwecke des Betriebes einer Imbißstube erworben hatte. Bei den Kaufgesprächen zwischen Josef T als Vertreter der ISG und dem Erstkläger wurde dieser darauf hingewiesen, daß eine Sperrstundenverlängerung über 20 Uhr nicht möglich sei, nur für Ausnahmefälle werde eine Verlängerung bis 21 Uhr in Kauf genommen. Mit Konzess... mehr lesen...
Norm: EO §63EO §154ZPO §411 CbZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Der Wiederversteigerungsbewilligungsbeschluß ist rechtskraftfähig und nicht bloß prozessleitender Natur (§ 425 Abs 2 ZPO), sodaß dessen Rechtskraft auch eine allfällige Nichtigkeit saniert und einer amtswegigen Aufhebung entgegensteht. Entscheidungstexte 3 Ob 171/76 Entscheidungstext OGH 11.01.1977 3 Ob 171/76 EvBl 1977/17... mehr lesen...
Norm: EO §10a AEO §63ZPO §411 CaZPO §411 Cb
Rechtssatz: Der nach § 10 a Abs 1 EO geschuldete Unterhaltsbetrag besteht grundsätzlich in einem, dem im Exekutionstitel angegebenen Bruchteil, des Arbeitseinkommens entsprechenden Globalbetrag, auch wenn sich das Arbeitseinkommen aus verschiedenen Bezugsteilen zusammensetzt. Wurden daher rechtswidrig bestimmte nicht einzubeziehende Bezugsteile in die Berechnung einbezogen, andere einzubeziehende hing... mehr lesen...
Norm: ZPO §273ZPO §411 CaZPO §411 Abs1 G
Rechtssatz: Wird ein unter Anwendung des § 273 ZPO zu ermittelnder Anspruch wegen Verjährung teilweise unbekämpft abgewiesen, so ist der diesbezügliche Teilbetrag für den OGH nicht bestimmbar und tritt daher insoweit keine Rechtskraftwirkung ein. Entscheidungstexte 4 Ob 112/76 Entscheidungstext OGH 30.11.1976 4 Ob 112/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 CcAußStrG §18 AAußStrG 2005 §43 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob materielle Rechtskraft vorliegt, ist entscheidend, ob gegenüber jenem Sachverhalt, welcher für die frühere Entscheidung maßgeblich war, eine Änderung eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn die Feststellungen der früheren, rechtskräftig gewordenen Entscheidung aktenwidrig sind. Entscheidungstexte 5 Ob 866/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §63EO §251EO §252ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Nur eine Änderung der Sachlage nach rechtskräftiger Abweisung des Einstellungsantrages rechtfertigt einen neuerlichen Einstellungsantrag. Entscheidungstexte 3 Ob 123/76 Entscheidungstext OGH 24.09.1976 3 Ob 123/76 3 Ob 153/76 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIZPO §411 Bf
Rechtssatz: Die Frage der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit eines Erlages kann nur in einem eigens darüber geführten Rechtsstreit geklärt werden (keine Rechtskraftwirkung oder Tatbestandswirkung der in einem anderen Verfahren hiezu getroffenen Feststellungen). Entscheidungstexte 2 Ob 530/76 Entscheidungstext OGH 23.09.1976 2 Ob 530/76 ... mehr lesen...
Am 29. September 1970 wurde der Gatte der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Viertkläger bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Unfall getötet. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 5. Oktober 1972, 6 Cg 178/71-29, wurde rechtskräftig festgestellt, daß die Beklagten zur ungeteilten Hand den Klägern für alle künftigen Schäden haften, die Zweitbeklagte jedoch mit der Beschränkung auf den Rahmen des Haftpflichtversicherungsvertrages. Ferner wurde den Zweit- bis Viertklägern, die unter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 aZPO §411 A
Rechtssatz: Liegt zum Nachteil des Klägers bei dessen Berechnung der Rentenhöhe ein Rechenfehler vor und ist anzunehmen, daß der Kläger auf die Differenzbeträge nicht verzichten wollte, dann steht die Rechtskraft des Urteiles in einem mit der rechtskräftigen Zuerkennung eines quantitativ bestimmt geltend gemachten prozeßualen Anspruches abgeschlossenen Verfahren, in dem sich der Kläger die Geltendmachung weiterer Te... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 D2ABGB §833 EJN §1 DVe1ZPO §411 Bf
Rechtssatz: Strebt der Kläger erkennbar nicht eine Benützungsregelung, also eine Änderung der bestehenden Rechtslage, eine Rechtsgestaltung, sondern die Sicherung seines Anspruches auf Mitbenützung, wie er ohne Benützungsregelung besteht und vom Beklagten gestört worden sein soll, auch gegen ähnliche Angriffe in die Zukunft an, kann nur der streitige Weg zulässig sein. Wesentlich ist n... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IAABGB §141 HAußStrG §18 AZPO §411 Cb
Rechtssatz: Die Entscheidung über ein Unterhaltsbegehren erfaßt nur das bestimmte Begehren, das aus dem privatrechtlichen begründeten Unterhaltsanspruch abgeleitet wird. Die Rechtskraft steht einem zusätzlichen Begehren (zB ausgehend von einem höheren Einkommen) nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 575/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §411 Ca
Rechtssatz: Anspruch im Sinne des § 411 ZPO ist das vom Gericht rechtlich qualifizierte Sachbegehren, das durch den festgestellten rechtserzeugenden Sachverhalt individualisiert wird. Entscheidungstexte 3 Ob 259/75 Entscheidungstext OGH 06.07.1976 3 Ob 259/75 7 Ob 653/80 Entscheidungstext OGH 28.08.1... mehr lesen...
Die Klägerin vermietete im Jahre 1959 ihre Eigentumswohnung im Hause Graz, S-Gasse 6/11, an den Beklagten, der ihr gleichzeitig eine BUWOG-Wohnung in Graz, T-Straße 68 zur Verfügung stellte. Die Klägerin unterfertigte dabei hinsichtlich ihrer Eigentumswohnung zwei vom Beklagten verfaßte, mit 4. Mai und 30. September 1959 datierte schriftliche Mietverträge. Die Klägerin begehrte mit der am 28. August 1974 eingebrachten Klage die Feststellung der Nichtigkeit des zwischen ihr und dem B... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AbZPO §411 Bf
Rechtssatz: Die Bindungswirkung der rechtskräftigen Vorentscheidung derart, dass die sachliche Verhandlung und Prüfung über das neue Klagebegehren ausgeschlossen wäre, beschränkt sich als Folge der Rechtskraft grundsätzlich auf die Parteien und den "Geltend gemachten Anspruch", über den im Urteil entschieden wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 599/76 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AbZPO §411 Bf
Rechtssatz: Weder die Bindungswirkung noch die Tatbestandswirkung der Rechtskraft greifen ein, wenn im Vorprozeß eine Kündigung rechtskräftig aufgehoben worden ist und nun auf Feststellung der Nichtigkeit des Mietvertrages geklagt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 599/76 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 5 Ob 599/76 Veröff: SZ 49/82 ... mehr lesen...
Mit dem Versäumungsurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 26. November 1970, GZ 5 Cg 590/70-3, wurde die nun klagende Partei schuldig erkannt, dem jetzt Beklagten den Betrag von 600 000 S samt 8% Zinsen und 12% Verzugszinsen seit 10. Juli 1969 bei sonstiger Exekution auf die verpfändeten Liegenschaften EZ 80 II und 377 II des Grundbuches über die KG S und weiters den Betrag von 13 892 S samt 4% Zinsen seit 15. Oktober 1970 zu bezahlen sowie 13 913.75 S an Prozeßkosten zu ersetzen. ... mehr lesen...
Norm: RabG §12ZPO §226 IIB4ZPO §226 IIB12ZPO §411 Cc
Rechtssatz: Ein auf konkrete - unter keinen Ausnahmetatbestand fallende - Rabattverstöße abgestelltes Unterlassungsbegehren erfaßt nicht andere, gesetzlich zulässige Rabattgewährungen, da die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung in keinem Fall einer nachträglichen Änderung des rechtserzeugenden Tatbestandes standhält. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaZPO §411 CaZPO §445
Rechtssatz: 1. Der Inhalt der vollstreckbaren Leistungsverpflichtung ist in erster Linie dem Exekutionstitel selbst zu entnehmen, bei ihm beginnt die Auslegung. 2. Bei gekürzter Urteilsausfertigung ist die Ermangelung von Entscheidungsgründen auf die Klage und allfällige protokollierte Parteienerklärungen zurückzugreifen. Entscheidungstexte 5 Ob 611/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 BfZPO §411 CaZPO §529 AZPO §530 A
Rechtssatz: 1. Eine im materiellen Recht begründete selbständige Klage auf Beseitigung der durch die Erfüllung der urteilsmäßigen Leistungspflicht herbeigeführten Wirkungen unter Berufung auf einen Tatbestand des materiellen Rechtes (zB Sittenwidrigkeit, Wucher), der im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz der Schlüssigkeit des Klagebegehrens entgegenstand, ist ausgeschlossen. 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §161PStG §31ZPO §411 Be
Rechtssatz: Der Beschluß des Vormundschaftsgerichtes, mit dem gemäß § 31 PStG die eingetretene Legitimation durch nachfolgende Ehe ausgesprochen wird, ist nur deklarativer Natur und hat keine materielle Rechtskraftwirkung. Der Beschluß hat nur die Bedeutung einer Bescheinigung über die vorläufig bewiesene Ehelichkeit und ist solange wirksam, als nicht im Prozeß etwas anderes festgestellt wird. ... mehr lesen...
Die minderjährige Nadja A wurde am 20. Feber 1966 in H von Annemarie S außer der Ehe geboren. Der ägyptische Staatsangehörige Achmed Mohammedt A anerkannte am 28. März 1966 vor dem Stadtjugendamt 1 die Vaterschaft zu diesem Kinde. Die Eltern der Minderjährigen schlossen am 10. August 1973 vor dem Standesamt H die Ehe. Mit dem rechtskräftigen Beschluß vom 7. November 1973 stellte das Erstgericht fest, daß die minderjährige Nadja S durch die Heirat ihrer Eltern die Rechtsstellung eines ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §411 BaZPO §411 Bf
Rechtssatz: Auch mangels Identität des Begehrens kann ein Urteil eines Vorprozesses zufolge seiner materiellen Rechtskraft zur inhaltlichen Bindung des später entscheidenden Gerichtes führen, insbesondere wenn Parteien und rechtserzeugender Inhalt identisch sind und beide Prozesse in einem so engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, dass die Gebote der Rechtssicherheit und der Entscheidungsharmonie eine wi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1425 VIIIEO §63EO §307ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Gegen eine unberechtigte Exekutionsführung kann sich der Verpflichtete - abgesehen von den Rechtsbehelfen nach §§ 35, 36 EO - grundsätzlich nur im Exekutionsverfahren zur Wehr setzen; keinesfalls kann der Verpflichtete die Berechtigung des Gläubigers zur Exekutionsführung im Rahmen eines durch einen Gerichtserlag nach § 1425 ABGB ausgelösten Prätendentenprozeß mit Erfolg best... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 CaZPO §411 Abs1 GZPO §467 CblZPO §502 G
Rechtssatz: Fehlen in der Berufung Anfechtungserklärung und Berufungsantrag in bezug auf die Anfechtung des Feststellungserkenntnisses völlig, können diese fehlenden Rechtsmittelerklärungen nicht durch die bloße Anfechtung der Verschuldensaufteilung in den Rechtsmittelgründen ergänzt und auf die Anfechtung des Feststellungserkenntnisses ausgedehnt werden. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D3ABGB §835 DABGB §839 BABGB §879 CIIlAußStrG §18 AZPO §411 E
Rechtssatz: 1. Zwingende Mieterschutzbestimmungen sind zugunsten von Bestandnehmern, die zugleich Mieteigentümer sind, anwendbar. 2. Der vom Außerstreitrichter (gemäß § 825 ABGB) festgesetzte, gegen zwingende Zinsbildungsvorschriften verstoßende Mietzins ist, soweit er unbekämpft blieb, bindend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...