Norm
ZPO §411Rechtssatz
Auch fehlerhafte Beschlüsse sind der Rechtskraft fähig. Sie werden bei Unterlassung ihrer Anfechtung rechtskräftig und sind dann für das weitere Verfahren verbindlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0041790Dokumentnummer
JJR_19770531_OGH0002_0030OB00061_7700000_002