RS OGH 1977/3/17 2Ob518/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1977
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Norm

ZPO §232
ZPO §411 Aa

Rechtssatz

Wäre anstelle eines in Rechtskraft erwachsenen klagsabweisenden Urteiles die Klage mit Beschluß zurückzuweisen gewesen, so liegt ein Vergreifen in der Entscheidungsform vor. Einer neuerlichen Klage steht das Prozeßhindernis der Streitanhängigkeit oder der rechtskräftig entschiedenen Streitsache nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 518/77
    Entscheidungstext OGH 17.03.1977 2 Ob 518/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039412

Dokumentnummer

JJR_19770317_OGH0002_0020OB00518_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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