Norm
ZPO §411 CaRechtssatz
Fehlen in der Berufung Anfechtungserklärung und Berufungsantrag in bezug auf die Anfechtung des Feststellungserkenntnisses völlig, können diese fehlenden Rechtsmittelerklärungen nicht durch die bloße Anfechtung der Verschuldensaufteilung in den Rechtsmittelgründen ergänzt und auf die Anfechtung des Feststellungserkenntnisses ausgedehnt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0041393Dokumentnummer
JJR_19760428_OGH0002_0080OB00054_7600000_001