Begründung: Die Streitteile haben am 27.6.1953 die Ehe geschlossen; aus ihrer Ehe stammen keine Kinder. Der Kläger begehrte im vorliegenden im Jänner 1975 eingeleiteten und nach mehrjährigem Ruhen des Verfahrens im April 1981 fortgesetzten Scheidungsverfahren zuletzt die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG. Die Beklagte bestritt die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit Februar 1975 nicht, beantragte aber, gemäß § 61 Abs 3 EheG das alleinige Verschulden des Klägers an der Z... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 GZPO §411 Ab
Rechtssatz: Die Bindungswirkung des rechtskräftigen Feststellungsurteils schließt eine abermalige Prüfung dieser Frage aus; das im Vorprozess festgestellte Rechtsverhältnis ist vielmehr ohne weiteres der neuen Entscheidung zugrunde zu legen. Entscheidungstexte 4 Ob 67/84 Entscheidungstext OGH 23.04.1985 4 Ob 67/84 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit dem Frühjahr 1981 beim Beklagten als Gartenarbeiter beschäftigte Kläger wurde Ende Juli 1981 in den Wahlvorstand zur Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl in diesem Betrieb gewählt. Am 7.August 1981 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers unter Verzicht auf dessen weitere Arbeitsleistung zum 13.August 1981 auf. Der Kläger verlangt vom Beklagten die Zahlung von S 77.229,75 brutto sA. Die Kündigung vom 7.August 1981 sei ohne... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte unter Berücksichtigung zweier Zahlungen der Beklagten von zusammen S 7.143,-- den Zuspruch von S 65.282,-- samt Anhang (Klageeinschränkung ON 14/24) und brachte vor, er betreibe ein Transportunternehmen und habe im Dezember 1982 für die Beklagte Fahrten durchgeführt, bei denen folgende Beträge angefallen seien: Rechnung Nr. 242 vom 8.12.1982 S 10.185,-- Rechnung Nr. 243 vom 9.12.1982 S 12.610,-- Rechnung Nr. 248 vom 13.12.1982 S 8.73... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zuletzt - nach Klagseinschränkungen AS 33 und 391 - von den Beklagten die Bezahlung des Betrages in der Höhe von S 1,803.351,91 samt 9 % Zinsen seit 22. April 1977. Zur
Begründung: dieses Anspruches brachte sie im wesentlichen vor: Ihr Privatkonto Nr. 296 habe am Tage ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft einen Stand von S 2,885.985,80 gehabt. Nach Abzug von Zahlungen bzw. von von der Klägerin anerkannten Belastungen ihres Kontos in Höhe v... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs1 Z1 AfZPO §228 A3ZPO §406 CaZPO §411 Cc
Rechtssatz: Nachträgliche Änderungen des Sachverhalts ermöglichen gegen Unterhaltstitel eine neue Klage. Diese ist auf Aufhebung bzw Teilaufhebung eines Exekutionstitels gerichtet und daher keine gewöhnliche Feststellungsklage, sonder ein besonderer Rechtsbehelf in bezug auf die Sonderregelung des § 406 Satz 2 ZPO. Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vergleich vom 27. 10. 1972 verpflichtete sich Anton L*****, seiner Ehefrau Elfriede L***** ab 1. 1. 1973 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 2.400 S 12mal jährlich wertgesichert zu bezahlen und ihr an Kosten des von ihr eingeleiteten Unterhaltsprozesses den Betrag von 4.200 S zu ersetzen (31 C 634/72 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien). Am 22. 12. 1978 schlossen die Streitteile in dem von Elfriede L***** gegen ihren (nunmehr) geschiedenen Ehegatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber eines Taxi- und Autobusunternehmens in Bludenz. Der Beklagte war dort vom 1. Oktober 1976 bis 31. Jänner 1980 als Buchhalter beschäftigt; daneben war er für die Disposition der Fahrzeuge zuständig und half auch als Fahrer aus. Am 10. April 1979 verschuldete der Beklagte auf einer Dienstfahrt mit einem dem Kläger gehörenden PKW Mercedes 300 D in Feldkirch-Tisis einen Verkehrsunfall, bei welchem drei mitfahrende Personen getötet und zwei wei... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8ZPO §228 GZPO §228 H2ZPO §233ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Nur dann, wenn die Lösung eines Präjudizialverhältnisses auch formal verselbständigt (durch Zwischenfeststellungsantrag oder Feststellungsklage) zum Gegenstand eines Sachantrages wird, ist diese Entscheidung mit den Garantien der Rechtskraft ausgestattet; doch ist in diesem Fall die Vorfrage keine "Vorfrage" im technischen Sinn mehr, sondern ein eigener, selbständiger Rechtss... mehr lesen...
Norm: ZPO §232 Abs1ZPO §233 Abs1ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Keine Identität der Ansprüche liegt dort vor, wo in einem Rechtsstreit der vorgebrachte Tatsachenkomplex nur zur rechtlichen Beurteilung der Vorfrage, im zweiten Rechtsstreit aber zur Ableitung des Anspruches in der Hauptsache selbst vorgebracht und erforderlich ist. Entscheidungstexte 3 Ob 501/85 Entscheidungstext OGH 30.01.1985... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 GZPO §411 Ab
Rechtssatz: Eine bereits in einem Vorprozeß beurteilte Vorfrage kann, wird sie zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsklage, anders entscheiden werden. Entscheidungstexte 3 Ob 501/85 Entscheidungstext OGH 30.01.1985 3 Ob 501/85 3 Ob 181/18s Entscheidungstext OGH 21.11.2018 3 Ob 181/18s ... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 Abs1ZPO §411 Ab
Rechtssatz: Eine Vorfrage ist die Frage nach einem Rechtsverhältnis oder Recht, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung in der Hauptsache ganz oder zum Teil abhängt, ohne das sich aber die Rechtschutzaufgabe in der Beurteilung der Vorfrage erschöpfen könnte. Die Vorfrage unterscheidet sich von der Hauptsache (Hauptfrage) dadurch, daß sie nur ein Bestandteil des Rechtsschutztatbestandes sein kann, i... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 10 Cg 347/83 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (Streitanhängigkeit durch Zustellung der Klageschrift an den Kläger als den Beklagten jenes Rechtsstreites begründet mit 7. Oktober 1993) begehrt der Beklagte (der in jenem Verfahren Kläger ist) die Feststellung, er habe durch seine Erklärung vom 19. September 1983, den Kläger aus der mit ihm hinsichtlich des Kanzleiobjektes ***** bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts auszuschließen, dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Kaufvertrag vom 3. bzw. 10. Juli 1977 erwarben die Ehegatten Gert und Anna ***** S***** von der Klägerin die Liegenschaft EZ. *****, Katastralgemeinde P***** um den Kaufpreis von S 800.040,--. Der Kaufpreis war vereinbarungsgemäß in Form einer Zeitrente von 120 Rentenbeträgen in Höhe von je S 6.666,67, zahlbar jeweils am Ersten eines jeden Monates ab 1. August 1977 an die Klägerin zu entrichten. Die Klägerin brachte hiezu vor, daß diese Zeitrente und ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §411 Cb
Rechtssatz: Weist das Berufungsgericht wegen des Vorliegens einer Nichtigkeit eine Klage zurück und äußert es dabei seine Rechtsansicht über die Zulässigkeit eines Überweisungsantrages nach § 230 a ZPO, so ist es an diese Ansicht als Gericht zweiter Instanz bei der Entscheidung über den Rekurs gegen den nach § 230 a ZPO erfolgten Überweiungsbeschluß nicht gebunden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Begehren auf Zahlung von rund S 73.700,-- sowie auf eidlich zu bekräftigende Vermögensangabe wurde durch die am 26.März 1979 erfolgte Anbringung der Klage bei einem ordentlichen Gericht anhängig. Das Vorliegen der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit war im erstinstanzlichen Verfahren weder Gegenstand einer Prozeßeinrede noch einer amtswegigen Erörterung. Gegen das teils klagsstattgebende und teils klagsabweisende Urteil der ersten Instanz vom 15.6.1983 erhoben beide... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Die materielle Rechtskraftwirkung ist die Maßgeblichkeit einer Entscheidung, durch die eine Wiederholung desselben Rechtsstreites ausgeschlossen wird und Gerichte und Parteien an die Entscheidung gebunden werden (Fasching, ZPR, RdZ 1497 ff). Entscheidungstexte 3 Ob 528/84 Entscheidungstext OGH 07.11.1984 3 Ob 528/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §411 Ba
Rechtssatz: Wo die rechtskräftige Entscheidung des Vorprozesses nicht das Hauptsachbegehren des Folgeprozesses entschieden hat, sondern nur präjudiziell ist, weil sie über eine Vorfrage für den zweiten Prozeß rechtskräftig abgesprochen hat, - dies ist hier bezüglich der aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderung der Fall -, ist das Gericht im zweiten Prozeß bei der Beurteilung einer Vorfrage an die zwischen den ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 G
Rechtssatz: Die Wirkung der formellen Rechtskraft tritt kraft Gesetzes ein und haftet der Entscheidung als eine Eigenschaft an. Sie kann nicht durch eine mit der Aktenlage unvereinbare unrichtige anderslautende Rechtskraftbestätigung verändert werden. Dass die Rechtskraftbestätigung eine öffentliche Urkunde darstellt, kann daran nichts ändern. Entscheidungstexte 3 Ob 552/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292 Abs2ZPO §411 G
Rechtssatz: Wenn sich hinsichtlich des Zeitpunktes des Eintrittes der Rechtskraft aus dem dafür allein maßgeblichen Akteninhalt zwingend etwas anderes als in der Rechtskraftbestätigung Bekundetes ergibt, dann gilt gemäß § 292 Abs 2 ZPO der wirkliche Vorgang und nicht der in der Urkunde unrichtig bezeugte Vorgang. Entscheidungstexte 3 Ob 552/84 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 CaZPO §477 B2a
Rechtssatz: Der in einer Entscheidung fehlende Ausspruch kann in Ansehung seines Gegenstandes nicht das Prozeßhindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache begründen. Entscheidungstexte 6 Ob 592/84 Entscheidungstext OGH 12.07.1984 6 Ob 592/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Ba
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines früheren Urteiles steht der selbständigen Prüfung eines aus demselben Tatbestand erhobenen neuen Anspruches nicht entgegen. Sie hindert auch nicht die neuerliche Aufrollung der Verschuldensfrage bei Erhebung eines weiteren beziehungsweise eines gegenüber früher anderen Anspruches aus einem Verkehrsunfall, der seine Grundlage in Ersatzleistungen an einen Drittgeschädigten des Unfalles hat und n... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 GEO §7 Abs3 EaGeo §150
Rechtssatz: Der in der Exekutionsordnung vorausgesetzten Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidung kommt Beschlusseigenschaft zu. Entscheidungstexte 6 Ob 1514/84 Entscheidungstext OGH 26.04.1984 6 Ob 1514/84 Veröff: SZ 57/82 = EvBl 1984/134 S 520 3 Ob 290/04z Ents... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der drei Beklagten – deren Haftung als handelnde namens einer noch nicht eingetragenen Gesellschaft mbH für eine Gerätekaufpreisschuld die Klägerin in Anspruch nahm – zur Zahlung eines Betrags von 22.448,62 S samt Nebenforderungen zur ungeteilten Hand. Als Anschrift des dritten Beklagten bezeichnete die Klägerin in der Klage ein Haus in der L.-Gasse. Nachdem unter dieser Anschrift zwei Zustellversuche fehlgeschlagen waren, wurde di... mehr lesen...
Die klagende Handelsgesellschaft begehrte vom Beklagten die Herausgabe von Geräten, Zubehörsteilen und Einrichtungsgegenständen. Sie habe iS ihres Schlußbriefes vom 11. 4. 1979 mit dem Beklagten einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Zentralheizungsanlage, einer Lüftungs- bzw. Entlüftungsanlage, über sanitäre Installation sowie einer Wasseraufbereitungsanlage und darüber hinaus über zusätzliche Aufträge geschlossen. Mit dem Schlußbrief seien die Lieferbedingungen der Kläge... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Hat eine in Rechtskraft erwachsene Entscheidung einer Partei die Geltendmachung eines Umstandes, der für Bestand und Inhalt des zuerkannten Anspruches von Belang sein konnte ausdrücklich einem weiteren Verfahren vorbehalten, könnte die Unzulässigkeit eines solchen Vorbehaltes oder ein durch die Entscheidung bewirkter materiellrechtlicher oder verfahrensrechtlicher Ausschluß einer Geltendmachung der strittigen Umstä... mehr lesen...
Die G-Einkaufsgenossenschaft, reg. Genossenschaft mbH, ist im Genossenschaftsregister des Landes- als Handelsgericht Innsbruck eingetragen. Mit Schriftsatz vom 17. 8. 1983 meldeten Leo M als Obmann und Lydia P als weiteres Mitglied des Vorstandes der Genossenschaft die bei der Generalversammlung am 5. 8. 1983 beschlossene Änderung der Satzung in deren §§ 1 und 10 zur Eintragung in das Genossenschaftsregister an. Danach sollen der im § 1 der Satzung festgelegte Gegenstand des Unternehm... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem und vollstreckbarem Versäumungsendbeschluß des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 9. 2. 1983, 8 C 263, 264/82-22, wurde festgestellt, daß die beiden verpflichteten Parteien die betreibende Partei und eine im Exekutionsverfahren nicht einschreitende weitere klagende Partei dadurch, daß sie am 14. 7. 1982 deren Fahrnisse aus den von ihnen im Haus M Nr. 55 benützten Räumlichkeiten, nämlich Garage und Kellerstöckl, entfernten und den beiden Klägern und deren Angehörigen... mehr lesen...
Norm: AVG §68Tir BauO §56 Abs1ZPO §411 Cc
Rechtssatz: Ein
Rechtssatz: , daß durch die Aufhebung eines Gesetzes alle auf Grund des aufgehobenen Gesetzes gesetzten individuellen Verwaltungsakte außer Kraft treten, ist dem österreichischen Recht fremd. Es ist auf Grund der neuen Rechtslage zu klären, ob das neue Gesetz Vorschriften über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung solcher individueller Verwaltungsakte enthält. Bleiben nach den Übergangsbest... mehr lesen...
Norm: ABGB §6EO §7 AaZPO §411 Ca
Rechtssatz: Der Sinngehalt einer Entscheidung ist in erster Linie aus ihrem
Spruch: , hilfsweise aus ihrer
Begründung: und der der Entscheidung zugrundeliegenden Antragstellung zu ermitteln. Ein etwa in der Entscheidung selbst objektiv nicht hinreichend bestimmt zum Ausdruck gebrachter richterlicher Entscheidungswille ist als Auslegungsmittel der gerichtlichen Entscheidung ebenso untauglich wie etwa auch eine im Pa... mehr lesen...