Norm: ABGB §835 DAußStrG §18 AZPO §411 Bd
Rechtssatz: Die Gestaltungswirkung tritt erst mit Rechtskraft der konstitutiven Entscheidung des Richters ex nunc ein. Entscheidungstexte 3 Ob 236/75 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 3 Ob 236/75 1 Ob 624/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 624/84 Vgl auch; Beisatz: Die rechtsgestaltende E... mehr lesen...
Norm: LPG §3ZPO §390ZPO §411 Bd
Rechtssatz: Rechtsgestaltende Entscheidungen ändern unmittelbar mit Eintritt ihrer Rechtskraft die Rechtslage. Entscheidungstexte 7 Ob 565/76 Entscheidungstext OGH 08.04.1976 7 Ob 565/76 Veröff: SZ 49/54 = EvBl 1976/245 S 547 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0040745... mehr lesen...
Die Klägerin pachtete mit Vertrag vom 29. November 1960 von den Rechtsvorgängern der Beklagten den Hälfteanteil des auf mehreren Liegenschaften der KG E geführten Gärtnereiunternehmens. Der Pachtzins war mit monatlich 8 000 S vereinbart und nach dem Verbraucherpreisindex für eine vierköpfige österreichische Arbeiterfamilie wertgesichert. Die Beklagten sind in den Pachtvertrag derart eingetreten, daß die Erstbeklagte 68.75% sowie die Zweit- und Drittbeklagte je 15.625% des Pachtzinses ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B7ZPO §228 C1ZPO §228 GZPO §411 BaZPO §411 d
Rechtssatz: Das Recht oder Rechtsverhältnis, das zum Gegenstand der Feststellungsklage gemacht wird, kann auch ein Recht oder Rechtsverhältnis zwischen einer Partei und einem Dritten oder nur zwischen Dritten sein. Die gerichtliche Entscheidung über Bestand oder Nichtbestand eines Rechtsverhältnisses gegenüber Dritten erwächst - von Ausnahmen abgesehen - jedoch nicht in Rechtskraft. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GABGB §1438 CdZPO §228 B7ZPO §228 GZPO §411
Rechtssatz: Der Einzelrechtsnachfolger wird nur durch die Rechtskraftwirkung eines Urteiles getroffen, das bereits vor der Übertragung des Anspruches über diesen erging. Mit der Abtretung verliert daher der Zedent die Gläubigerstellung; diese geht auf den Zessionar über, der von da an der wahre Gläubiger ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IVAEO §3 IVBEO §3 IVCEO §7 AbEO §63ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Ausgenommen Fälle sog perplexer Exekutionen, in welchen die getroffenen Anordnungen ihrer Natur nach undurchsetzbar oder verboten sind, kann die Bindungswirkung der rechtskräftigen Exekutionsbewilligung nur verneint werden, wenn sich infolge der- wegen der Einseitigkeit des Verfahrens möglichen Unvollständigkeit des bei der Exekutionsbewilligung beurteilten Sachverhaltes nac... mehr lesen...
Norm: EO §354 Abs2 IVBEO §354 Abs2 VAZPO §411 Cb
Rechtssatz: Die rechtskräftige Androhung des schärferen Zwangsmittels ist für deren spätere Verhängung bindend. Entscheidungstexte 3 Ob 7/76 Entscheidungstext OGH 17.02.1976 3 Ob 7/76 SZ 49/22 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0004493 ... mehr lesen...
Laut Punkt 3 b des zwischen Peter H und Jakob L am 10. Juli 1973 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleiches verpflichtete sich Jakob L, die an der Südostecke des Hauses W Nr. 9 unter den Balkonen stehenden drei Müllcontainer bis zum 31. Oktober 1974 zu entfernen oder so zu verbauen, daß eine Geruchsbelästigung nicht entsteht. Mit der Behauptung, Jakob L habe die angeführte Frist verstreichen lassen, ohne zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit etwas zu unternehmen, beantragte Peter H zu... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §10 AVersVG §67ZPO §234ZPO §411 Bc
Rechtssatz: Hat der Versicherer den Schaden des Versicherten nur zum Teil ersetzt und daher nur für einen Teil seiner Ersatzforderung bereits einen rechtskräftigen Exekutionstitel erwirkt, so geht dieser auf den Versicherer als Legalzessionar nur dann über, wenn er nicht vom Versicherten zur Eintreibung seiner restlichen Ersatzforderung benötigt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gegen den von der Ausstellerin erwirkten Wechselzahlungsauftrag erhob die beklagte Akzeptantin eine Reihe von Einwendungen, wobei sie "vorsichtshalber" auch die Gültigkeit des Wechsels bestritt. Dieser Einwendung blieb vor dem Erstgericht, das ein weitwendiges Verfahren in anderen Richtungen führte, ohne nähere Präzisierung, doch gelangte nach Richterwechsel das Erstgericht auf ihrer Grundlage zur Aufhebung des Wechselzahlungsauftrages. Er stellte fest, daß der am 1. September 1969 in... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §411 Ba
Rechtssatz: 1) Die Bindungswirkung der Entscheidung (Ausschluss der Verhandlung, Beweisaufnahme und neuerliche Prüfung eines rechtskräftig entschiedenen Anspruches bei der Entscheidung über ein neues, begrifflich aber untrennbar mit dem Inhalt der rechtskräftigen Vorentscheidung zusammenhängendes Klagsbegehren), beschränkt sich als Folge der Rechtskraft grundsätzlich auf die Parteien und den "geltend gemachten Anspr... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C8ABGB §94 Abs2ABGB §141 IAABGB §936 VIIcZPO §411 Cc
Rechtssatz: Bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ist wegen der Anwendbarkeit der clausula rebus sic stantibus überall dort, wo nicht deren Ausschluss erwiesen wurde, jede nachträgliche Sachverhaltsänderung, die eine Neubemessung des Unterhalts rechtfertigt, zulässiger Anlass für eine neue Klage. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §204ZPO §233ZPO §411 AaAußStrG 2005 §43 Abs1
Rechtssatz: Der gleiche Streitgegenstand liegt nur vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden Sachverhaltes, also des Klagsgrundes, ident ist mit jenem des Vorprozesses. Entscheidungstexte 1 Ob 217/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IZPO §226 IIIBZPO §233ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Der im Prozess geltend gemachte Anspruch, also der Streitgegenstand, ist nicht ident mit dem materiell-rechtlichen Anspruch. Das Gericht entscheidet im Prozess nicht über das Privatrechtsverhältnis als solches, sondern über ein aus dem Privatrechtsverhältnis abgeleitetes Begehren. Der prozessuale Begriff des Streitgegenstandes wird durch das Klagebegehren und den rechtserzeugenden Sac... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §411 Ca
Rechtssatz: Gleichgültig, ob eine Teilklage als solche ausdrücklich bezeichnet ist oder nicht, erstreckt sich die Rechtskraft des über die Teilklage ergehenden Urteiles nur auf den geltend gemachten Streitgegenstand und hindert nicht die Restklage. Entscheidungstexte 1 Ob 217/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob 217/75 Veröff: SZ 48/113 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Ungeachtet unterschiedlichen tatsächlichen Vorbringens im ersten und im zweiten Prozeß ist die Identität der Streitgegenstände dann nicht zu verneinen, wenn das Vorbringen im zweiten Prozeß, wäre es bereits im Vorprozeß erstattet worden, keine Klageänderung dargestellt hätte. Entscheidungstexte 1 Ob 217/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob 217/... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §411 CaZPO §411 Abs1 G
Rechtssatz: Da das Gericht über nichts entscheiden darf, was die Partei nicht begehrt hat (§ 405 ZPO) kann der Ausspruch über einen Anspruch, den die Klägerin gar nicht geltend gemacht hat, gemäß § 411 Abs 1 ZPO auch nicht in Rechtskraft erwachsen. Entscheidungstexte 1 Ob 217/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob 217/75 Veröff: SZ 48/1... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 AZPO §411 Ca
Rechtssatz: Auch Versäumungsurteile erwachsen wie jede andere Sachentscheidung in materielle Rechtskraft (Fasching III 625; 5 Ob 31/73, 5 Ob 45/73). Entscheidungstexte 1 Ob 217/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob 217/75 Veröff: SZ 48/113 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte zu 33 C 783/74 des Erstgerichtes vom Beklagten als ihrem Ehegatten ab 1. Juli 1974 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 3000 S. Zur Begründung: ihres Begehrens brachte sie vor, daß der Beklagte die eheliche Gemeinschaft aufgelöst habe und für sie seither lediglich den Mietzins, gewisse fixe Kosten der Haushaltsführung, wie Energiebedarf, Telefongebühr, Fernseh- und Radiogebühren sowie die Kosten der Zusatzkrankenversicherung und die Kirchensteuer bez... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Die
Entscheidungsgründe: werden der Rechtskraft nicht teilhaftig. Entscheidungstexte 7 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 02.10.1975 7 Ob 178/75 3 Ob 259/75 Entscheidungstext OGH 06.07.1976 3 Ob 259/75 3 Ob 122/87 Entscheidungstext OGH 11.11.1987... mehr lesen...
Norm: JN §42ZPO §240 CIbZPO §411 Cb
Rechtssatz: Die Bindungswirkung (§ 42 Abs 3 JN) einer formell rechtskräftigen Entscheidung über eine Prozeßeinrede setzt auch die Nämlichkeit des der Entscheidung über die Prozeßvoraussetzung zugrundeliegenden Tatbestandes voraus. Entscheidungstexte 7 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 02.10.1975 7 Ob 178/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IVAEO §3 IVBEO §3 IVCEO §63EO §355 VZPO §411 Cb
Rechtssatz: Wurde zur Durchsetzung eines Anspruches eine bestimmte Exekution, dh die Exekution unter Anführung eines bestimmten Exekutionsmittels, bewilligt, so kann - solange das Exekutionsverfahren anhängig ist - nicht neuerlich eine völlig gleichartige Exekution zur Durchsetzung desselben Anspruches bewilligt werden. Dem steht die materielle Rechtskraft des ersten Exekutionsbewillig... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Entscheidung über eine Geldleistungsklage, die auf der Behauptung einer Warenlieferung des Klägers beruht, steht der neuen Klage nicht entgegen, mit welcher der nämliche Betrag auf Grund der Behauptung gefordert wird, der vom Kläger verschiedene Lieferant habe dem Kläger den Geldanspruch abgetreten. Entscheidungstexte 5 Ob 75/75 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs3 CIcZPO §411 EZPO §477 B2aZPO §503 Z1 B1
Rechtssatz: Die sachliche Erledigung einer verspäteten Berufung durch das Rechtsmittelgericht begründet wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtskraft Nichtigkeit (EvBl 1957/339). Entscheidungstexte 8 Ob 100/75 Entscheidungstext OGH 07.05.1975 8 Ob 100/75 8 Ob 3/76 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BEO §352ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Keine formelle Bindung des Exekutionsgerichtes an die in den Entscheidungsgründen des Zivilteilungsurteiles enthaltenen Feststellungen über den Wert der Liegenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 48/75 Entscheidungstext OGH 08.04.1975 5 Ob 48/75 SZ 48/41 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Die klagende Partei, die Stadtgemeinde K, ist zu 97/112, der Beklagte zu 15/112 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 619 II KG K. Die Liegenschaft ist im verbauten Stadtgebiet gelegen und 12.618 m2 groß; auf dem zur Liegenschaft gehörigen Grundstück 170 befindet sich das abbruchreife dreigeschoßige Wohnhaus T-Weg 5; auf der Liegenschaft befinden sich auch zwei Stallgebäude, der Rest ist Ackerland. Mit vom Amt der Tiroler Landesregierung genehmigten Beschluß des Gemeinderates der Stadtgem... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Bf
Rechtssatz: Die Tatbestandswirkung tritt insbesondere dann ein, wenn das rechtskräftige Urteil als juristische Tatsache die Grundlage für den geltend gemachten Anspruch bildet, sei es für die Bildung neuer Privatrechtsansprüche, sei es für deren Änderung oder deren Erlöschen. Entscheidungstexte 5 Ob 320/74 Entscheidungstext OGH 04.03.1975 5 Ob 320/74 Veröff: JBl 197... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 Bf
Rechtssatz: Wenn eine gerichtliche Entscheidung festgestellt hat, was zwischen zwei Personen rechtens ist, kann sich ein Dritter diesen Tatsachen und ihren Wirkungen ebensowenig widersetzen wie er es vermöchte, sich der Tatsache eines zwischen denselben Parteien abgeschlossenen Rechtsgeschäftes zu entziehen. Entscheidungstexte 5 Ob 320/74 Entscheidungstext OGH 04.03.19... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24 Abs1ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Durch die Anerkennung wir das ausländische Ehescheidungsurteil einem inländischen Urteil in der Rechtskraftwirkung gleichgestellt. Entscheidungstexte 6 Ob 7/75 Entscheidungstext OGH 27.02.1975 6 Ob 7/75 7 Ob 587/86 Entscheidungstext OGH 26.06.1986 7 Ob 587/86 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 BdZPO §411 Bd
Rechtssatz: 1.) Mangels Verschuldenshaftung des Lenkers erstreckt sich die Wirkung des dem Schmerzengeldbegehren stattgebenden Urteils (gegen Halter und Versicherer) nicht gegen den Lenker. 2.) In einem solchen Fall erstreckt sich auch die Wirkung des gegenüber Halter und Versicherer abweisenden Urteils nicht nach § 63 Abs 3 KFG gegen den Lenker, da die Identität des Haftungsgrundes fehlt. 3.) In... mehr lesen...