Die Beklagte produzierte in einem Betrieb in Z leichte Metallwaren und Schilder; vor dem Ablauf des 31. Dezember 1978 ist eine dauernde Einstellung dieses Betriebes (§ 62 Z. 1 ArbVG) nicht erfolgt. Ob der Betrieb nach diesem Zeitpunkt dauernd eingestellt wurde, ist bestritten. Mit gleichlautenden Kündigungsschreiben vom 22. Dezember 1978 kundigte die Beklagte die Dienstverhältnisse der vier Kläger "infolge Beendigung der Geschäftstätigung" zum 31. Dezember 1978 auf. Die Erstklägerin... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AABGB §1326 CZPO §226 IIB7ZPO §405 A
Rechtssatz: Werden Ansprüche auf Schmerzensgeld und auf Entschädigung für Verunstaltung in einer Klage geltend gemacht, handelt es sich um eine objektive Klagehäufung (vergleiche Fasching III 40). Werden, wie im Regelfall, die Ansprüche kumulativ geltend gemacht, sodass sie gleichartig nebeneinander stehen, unterliegt es keinem Zweifel, dass die Berechtigung jedes Anspruches für sich zu prüf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AABGB §1326 CZPO §226 IIB7ZPO §405 FZPO §462
Rechtssatz: Begehrt der Kläger ein Schmerzensgeld von S 50000,--, stützt er hilfsweise einen Teilbetrag von S 20000,-- auf die Vorschrift des § 1326 ABGB und erkannte das Erstgericht einen Schmerzengeldbetrag von S 30000,-- und eine Entschädigung nach § 1326 ABGB von S 20000,-- zu, so verstößt das Berufungsgericht gegen die Vorschriften der §§ 405 und 462 ZPO, wenn es ohne Anfechtung... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 DIIIe
Rechtssatz: Das Begehren auf Erlassung eines Verbotes des Offenhaltens an Sonntagen und Feiertagen im Verhältnis zu dem Begehren auf Erlassung eines Verbotes des Offenhaltens nur an Sonntagen ist kein aliud, sondern steht im Verhältnis von majus zu minus, weil es um den Umfang der Offenhaltungszeit geht. Entscheidungstexte 4 Ob 376/80 Entscheidungstext OGH 14.10.... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36 Abs4ZPO §405 DI
Rechtssatz: Ob ein aliud oder ein minus anzunehmen ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem gestellten Begehren und dem unter Berücksichtigung der rechtserzeugenden Tatsachen für berechtigt erachteten Anspruch. Entscheidungstexte 7 Ob 622/80 Entscheidungstext OGH 02.10.1980 7 Ob 622/80 7 Ob 770/82 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H2ZPO §405 DIIIa3
Rechtssatz: Ist die Feststellung eines Umstandes begrifflich und rechtlich notwendig durch die Leistungsklage im vollen Umfang umfasst, so kann ein Feststellungsurteil gefällt werden, da kein "aliud" sondern ein "minus" vorliegt. Entscheidungstexte 6 Ob 632/80 Entscheidungstext OGH 17.09.1980 6 Ob 632/80 5 Ob 4... mehr lesen...
Norm: ZPO §405
Rechtssatz: Für die Beantwortung der Frage, ob das Gericht über die seinem Urteilsspruche im § 405 ZPO gezogenen Schranken hinausgegangen ist, ist nicht allein das Klagebegehren, sondern auch der übrige Inhalt der Klage maßgebend. RG vom 07.05.1940, VIII 366/39 Veröff: DREvBl 1940/281 Entscheidungstexte 8 Ob 57/80 Entscheidungstext OGH 12.06.1980 8 Ob 57/80 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 BIZPO §405 BII
Rechtssatz: Das Gericht hat ein nur versehentlich unrichtig formuliertes Klagebegehren richtig zu fassen. Ein auf "Feststellung" der eingetretenen Ersitzung eines Grundstückteiles gerichtetes Begehren hat das Gericht derart zu formulieren, dass es unzweifelhaft exekutionsfähig und einverleibungsfähig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 7/80 Entscheidungstext OGH 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 AABGB §1052 B2ZPO §405
Rechtssatz: Macht der Kläger nicht sämtliche ihm aus einem Kaufvertrag zustehenden Ansprüche geltend, so kann dies allein nicht dazu führen, daß der Beklagte die begehrten Teilleistungen ohne Einhaltung der Zug - um - Zug - Verpflichtung zu erbringen hätte. Entscheidungstexte 1 Ob 547/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 547/80 ... mehr lesen...
Zugunsten der betreibenden Partei ist in COZ 2 der versteigerten Liegenschaft EZ 4730 KG K als Nebeneinlage auf Grund des Leibrentenvertrages vom 20. Jänner 1969 das Pfandrecht für eine lebenslängliche Leibrentenforderung des A S von monatlich 20 000 S samt 10% Verzugszinsen einverleibt. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der verpflichteten Partei wurde dem betreibenden Gläubiger auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 17. Mai 1978, GZ 38 Cg 1312... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIAEO §210 IVDVEEO §211ZPO §405 H
Rechtssatz: Macht der Berechtigte von der Möglichkeit der Forderungsanmeldung Gebrauch und ist die Anmeldung in sich widerspruchsfrei und schlüssig, so hat sie die alleinige Grundlage der Verteilung zu bilden; über das in ihr gestellte Zuweisungsbegehren kann zufolge §§ 405 ZPO, § 78 EO nicht hinausgegangen werden. Dies gilt auch für den Fall einer irrtümlich zu geringen Anmeldung der Forderung. ... mehr lesen...
Die beklagte Verlegerin veröffentlicht seit 1975 in Form einer Loseblattausgabe die 2. Auflage von "F - S, Das österreichische Lebensmittelrecht." Am 30. November 1978 stellte die klagende Verlegerin fest, daß die Seiten E/1 bis E/30 der im Herbst 1978 erschienen 2. Ergänzungslieferung dieses Werkes ein nach Inhalt, Schrift und Satz völlig identischer Nachdruck der Blätter 2 bis 16 der 1. Lieferung ihres eigenen, seit 1954 erscheinenden Verlagswerks "Österreichisches Lebensmittelbuc... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §15ZPO §405 BIII
Rechtssatz: Konkretisierung eines ganz allgemein auf ein Verbot des "Beseitigens" der vorhandenen Exemplare gerichtete Beseitigungsgebotes (§ 15 UWG) im Sinne eines Auftrages, diese Exemplare aus dem Verkehr zu ziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 415/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 415/79 Veröff: ÖBl 1980,97 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §999ABGB §1333ABGB §1334EVHGB Art8 Nr2ZPO §405 DIIIa5
Rechtssatz: Das Begehren des verschuldeten Verzögerungsschadens begreift - als minus - das Begehren auf gesetzliche Verzugszinsen (bei beiderseitigen Handelsgeschäften in der Höhe von fünf Prozent) in sich, die dem Gläubiger einer Geldforderung - auch einer Forderung in ausländischer Währung nach § 1333 ABGB ab Eintritt des objektiven Verzuges gebühren, ohne dass er einen Schaden ... mehr lesen...
Norm: EO §10 BVersVG §158fZPO §234ZPO §405 BI
Rechtssatz: Stellt der Zessionar trotz Vorliegens eines vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner ein Leistungsbegehren, so steht dieser Umstand der meritorischen Behandlung der von ihm erhobenen Klage dann nicht entgegen, wenn er den Klagsweg nur deshalb beschritten hat, um die exekutive Durchsetzung des auf ihn übergangenen Anspruches so rasch wie möglich zu erreichen. In diesem Falle ist seine K... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 BABGB §523 AABGB §523 CcABGB §1432UrhG §81UWG §14 A2ZPO §226 IIB12ZPO §226 IVZPO §405 A
Rechtssatz: Die Unterlassungsklage ist ein Mittel des vorbeugenden Rechtsschutzes und kann bereits vorgefallene, der Vergangenheit angehörige Zuwiderhandlungen nicht mehr ungeschehen machen. Ein Anspruch auf Unterlassung seiner Handlung, die bereits geschehen ist und nicht mehr vorgenommen werden kann, ist denkunmöglich. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Im Fall der Teileinklagung eines Schadens ohne Einräumung eines Mitverschuldens darf dann, wenn der Schadensanteil unter Berücksichtigung eines festgestellten Mitverschuldens des Klägers zu ermitteln ist, über das Begehren des Klägers nicht hinausgegangen werden. In diesem Fall ist der eingeklagte Teilschaden vielmehr um die Mitverschuldensquote zu kürzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Als der Beklagte im Jahre 1972 für seinen Restaurantbetrieb einen Telefonanschluß brauchte, wandte er sich an seine Nachbarn, damit ihm diese die Führung der Leitung über ihren Grund gestatteten, darunter an den Kläger. Am 28. August 1972 unterfertigte dieser folgende "Erklärung des Verfügungsberechtigten": "Ich bin damit einverstanden, daß meine Liegenschaft V, Parzelle Nr. 52 der KG V, für die Herstellung von 5 Masten für den Anschluß des Hugo M benützt wird." In der Folge wurde von... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 DIIe
Rechtssatz: Der Zuspruch eines geringeren Betrages oder einer geringeren Leistung ist nur möglich, wenn diese begrifflich und rechtlich notwendig von dem Begehren mitumfaßt war. In dem begehrten Leistungsbefehl an den Beklagten, eine Telephonleitung zu entfernen, ist eine Verpflichtung, eine Beseitigung oder Änderung des Hauptanschlusses der Postverwaltung gegenüber zu verlangen, nicht enthalten. Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AZPO §226 2B6ZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Zuspruch von Bruttobezügen statt Nettobezügen kein aliud sondern minus. Entscheidungstexte 4 Ob 28/79 Entscheidungstext OGH 15.05.1979 4 Ob 28/79 Veröff: DRdA 1981,395 (mit Anmerkung von Eccher) = SZ 52/80 4 Ob 18/81 Entscheidungstext OGH 23.06.1981 4 Ob 18/8... mehr lesen...
Der Kläger begehrte ursprünglich die Feststellung, daß der am 14. Jänner 1977 zwischen ihm und der Direktion der Volksoper, vertreten durch Direktor Gandolf B, für die Spielzeit 1977/78 abgeschlossene Dienstvertrag rechtskräftig sei. In der Folge ließ er das Feststellungsbegehren im Berufungsverfahren fallen und änderte das Klagebegehren zuletzt dahin, daß die beklagte Republik Österreich (Österreichische Bundestheaterverband, Volksoper Wien) schuldig erkannt werde, ihm den Betrag von... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG Markt A., die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K. zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr.... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 C2ZPO §405 DIIIe
Rechtssatz: Die Feststellung einer Duldungspflicht nach Maßgabe der wasserrechtsbehördlichen Bewilligung stellt gegenüber dem erhobenen Anspruch auf Duldung ein minus dar. Entscheidungstexte 1 Ob 3/79 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 3/79 Veröff: SZ 52/35 1 Ob 290/97x Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 DI
Rechtssatz: Ein nicht durch eine Behauptung gedeckte Feststellung darf zur Konkretisierung der Fassung des Klagebegehrens nicht herangezogen werden, weil damit die von den Parteien umschriebenen Grenzen des Streitgegenstandes überschritten würden. Entscheidungstexte 4 Ob 406/78 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 406/78 ... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 5. April 1973 errichteten Ing. Josef K und Dr. Gustav A eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma der beklagten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien; diese Firma ist im Handelsregister Wien zu HRB 14 977 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen für die Erzeugung von Metallfenstern und Metalltüren. Ing. Josef K und Dr. Gustav A übernahmen und leisteten je eine Stammeinlage von 50 000 S. Dr. Gustav A übte seine... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 DIZPO §405 DIV
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich unzulässig, daß die zweite Instanz einen Ausspruch des Erstgerichtes über einen bestimmten Entscheidungsgegenstand - hier über das Fortbestehen seiner uneingeschränkten Kompetenz, welcher zur Herbeiführung des vom Erstgericht angenommenen "positiven Kompetenzkonfliktes" erfolgte - durch den Ausspruch über einen davon völlig verschiedenen Entscheidungsgegenstand - hier Erteilung eine... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 A
Rechtssatz: § 405 ZPO bindet das Gericht an den Streitgegenstand und schafft die Grundlage für die Rechtskraft. Entscheidungstexte 8 Ob 90/78 Entscheidungstext OGH 14.06.1978 8 Ob 90/78 8 Ob 166/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 8 Ob 166/79 Veröff: ZfRV 1981,27 (kritisch Schwind) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 DIIId
Rechtssatz: Das Begehren auf Einverleibung von Miteigentum gegenüber einem solchen auf
Begründung: von Wohnungseigentum stellt ein aliud dar. Entscheidungstexte 6 Ob 582/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 6 Ob 582/78 6 Ob 162/98m Entscheidungstext OGH 25.06.1998 6 Ob 162/98m Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §432ABGB §936 IABGB §1054ZPO §226 II B9ZPO §405 D IIId
Rechtssatz: Wenn auf Unterfertigung eines Vertragsentwurfes geklagt wird, der die angeblich mündlich vereinbarten Rechte und Pflichten der Vertragspartner kumulierend beinhaltet, und sich einzelne unwesentliche Bestandteile als nicht der Vereinbarung entsprechend erweisen, wäre es schlechthin unverständlich, hier anders zu entscheiden als im Falle der kumulierenden Geltendmachung... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §235 DZPO §405 I
Rechtssatz: So wie das Gericht berechtigt ist, in der Stilisierung des Urteilsspruches vom Urteilsbegehren abzuweichen, um dem
Spruch: eine klarere und deutlichere Fassung zu geben, die sich im Wesen mit dem gestellten Klagebegehren deckt, steht es auch dem Kläger zu, schon zuvor dies selbst zu besorgen. Entscheidungstexte 1 Ob 4/78 Entscheidung... mehr lesen...