Norm
ABGB §1052 ARechtssatz
Macht der Kläger nicht sämtliche ihm aus einem Kaufvertrag zustehenden Ansprüche geltend, so kann dies allein nicht dazu führen, daß der Beklagte die begehrten Teilleistungen ohne Einhaltung der Zug - um - Zug - Verpflichtung zu erbringen hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020069Dokumentnummer
JJR_19800430_OGH0002_0010OB00547_8000000_001