Norm
ZPO §405 DIIeRechtssatz
Der Zuspruch eines geringeren Betrages oder einer geringeren Leistung ist nur möglich, wenn diese begrifflich und rechtlich notwendig von dem Begehren mitumfaßt war. In dem begehrten Leistungsbefehl an den Beklagten, eine Telephonleitung zu entfernen, ist eine Verpflichtung, eine Beseitigung oder Änderung des Hauptanschlusses der Postverwaltung gegenüber zu verlangen, nicht enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041150Dokumentnummer
JJR_19790829_OGH0002_0010OB00681_7900000_002