Norm
ZPO §405 DIRechtssatz
Ein nicht durch eine Behauptung gedeckte Feststellung darf zur Konkretisierung der Fassung des Klagebegehrens nicht herangezogen werden, weil damit die von den Parteien umschriebenen Grenzen des Streitgegenstandes überschritten würden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041030Dokumentnummer
JJR_19790313_OGH0002_0040OB00406_7800000_001