Norm
ZPO §228 H2Rechtssatz
Ist die Feststellung eines Umstandes begrifflich und rechtlich notwendig durch die Leistungsklage im vollen Umfang umfasst, so kann ein Feststellungsurteil gefällt werden, da kein "aliud" sondern ein "minus" vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0039172Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2016