Norm
ZPO §405 BIRechtssatz
Das Gericht hat ein nur versehentlich unrichtig formuliertes Klagebegehren richtig zu fassen. Ein auf "Feststellung" der eingetretenen Ersitzung eines Grundstückteiles gerichtetes Begehren hat das Gericht derart zu formulieren, dass es unzweifelhaft exekutionsfähig und einverleibungsfähig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0041207Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.08.2018