RS OGH 1980/10/14 4Ob376/80

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Veröffentlicht am 14.10.1980
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Norm

ZPO §405 DIIIe

Rechtssatz

Das Begehren auf Erlassung eines Verbotes des Offenhaltens an Sonntagen und Feiertagen im Verhältnis zu dem Begehren auf Erlassung eines Verbotes des Offenhaltens nur an Sonntagen ist kein aliud, sondern steht im Verhältnis von majus zu minus, weil es um den Umfang der Offenhaltungszeit geht.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 376/80
    Entscheidungstext OGH 14.10.1980 4 Ob 376/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0041046

Dokumentnummer

JJR_19801014_OGH0002_0040OB00376_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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