Norm
ZPO §405 DIIIeRechtssatz
Das Begehren auf Erlassung eines Verbotes des Offenhaltens an Sonntagen und Feiertagen im Verhältnis zu dem Begehren auf Erlassung eines Verbotes des Offenhaltens nur an Sonntagen ist kein aliud, sondern steht im Verhältnis von majus zu minus, weil es um den Umfang der Offenhaltungszeit geht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0041046Dokumentnummer
JJR_19801014_OGH0002_0040OB00376_8000000_002