Norm: EO §9 AZPO §234
Rechtssatz: Solange der Exekutionstitel zu Recht besteht, ist es ohne Bedeutung, ob die Rechtsnachfolge vor oder nach dessen Entstehen eintrat, wenn diese erst nach Streitanhängigkeit im Titelverfahren erfolgt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 836/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 836/76 3 Ob 285/02m Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §234ZPO §235 B
Rechtssatz: Die Änderung der Parteibezeichnung von der bisherigen Einzelfirma in die Firma der neugegründeten Kommanditgesellschaft ist keine bloße "Richtigstellung der Parteibezeichnung", sondern ein - mangels Zustimmung der Beklagten unzulässiger - Parteiwechsel, welcher allerdings nach der herrschenden Irrelevanztheorie für den Rechtsstreit sowohl hinsichtlich des Prozessrechtsverhältnisses der Parteien als auch für ... mehr lesen...
Norm: HGB §17ZPO §234
Rechtssatz: Tritt eine Partei unter dem Namen ihrer Einzelfirma auf und wird diese während des Prozesses veräußert, so ist in diesem Fall auf den bürgerlichen Namen des Veräußerers, welcher das Recht zum Gebrauch der Firma verloren hat, zu berichtigen (vgl dazu EvBl 1956/86 = HS 1068; JBl 1958,340 = HS 1070). Entscheidungstexte 4 Ob 376/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: FürsorgepflichtV §21aZPO §1 AcZPO §234
Rechtssatz: Entscheidend für die Aktivlegitimation des Fürsorgeverbandes ist, ob ihm die Anzeige nach § 21a Abs 1 FürsorgepflichtV vor oder nach der Streitanhängigkeit zugekommen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 521/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 4 Ob 521/76 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §10 AVersVG §67ZPO §234ZPO §411 Bc
Rechtssatz: Hat der Versicherer den Schaden des Versicherten nur zum Teil ersetzt und daher nur für einen Teil seiner Ersatzforderung bereits einen rechtskräftigen Exekutionstitel erwirkt, so geht dieser auf den Versicherer als Legalzessionar nur dann über, wenn er nicht vom Versicherten zur Eintreibung seiner restlichen Ersatzforderung benötigt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1ZPO §234ZPO §464 IZPO §505 Abs2ZPO §521
Rechtssatz: Tritt anstelle des klagenden Zedenten der Zessionar in den Rechtsstreit ein, was nach Maßgabe des § 234 ZPO zulässig ist (Fasching III 101, 102), so ändern sich die Rechtsmittelfristen aus dem Gesichtspunkt des § 224 ZPO nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 318/74 Entscheidungstext OGH 25.03.1975 5 Ob 318/74 Veröf... mehr lesen...
Jakob G jun., der Ehegatte der Klägerin, und Antonia G, seine Stiefmutter, waren gesetzliche Erben nach dem 1920 verstorbenen Jakob G sen., in dessen Eigentum u. a. eine Liegenschaft mit dem Wohnhaus S 58 und einem daran angebauten Stallgebäude gestanden war. Auf Grund eines Übereinkommens vom 17. Feber 1930 wurde die genannte Liegenschaft geteilt; Antonia G war dann Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 33 KG S, zu der das Grundstück 114/1, auf dem sich das Stallgebäude befindet, ge... mehr lesen...
Anna P war bis zum Sommer 1972 grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ X, bestehend aus dem Grundstuck Nr. 165/5 Garten. Anna P ist am 19. Juli 1972 verstorben; mit Beschluß des Bezirksgerichtes Ried i. I. vom 26. September 1972, A 364/72-4, wurde gemäß § 72 Abs 1 AußStrG ausgesprochen, daß mangels eines Nachlaßvermögens eine Verlassenschaftsabhandlung nicht stattfinde. Der Beklagte ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ Y, zu welcher unter anderem auch das Grundstüc... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: Durch die Veräußerung nach Eintritt der Streitanhängigkeit hat der Veräußerer zwar seine Sachlegitimation (die Rechtsbefugnis) verloren, das Prozeßführungsrecht (die Prozeßlegitimation) aber behalten, und er kann infolgedessen im eigenen Namen als Partei über das ihm nunmehr fremde Privatrecht, mithin ohne Sachlegitimation, weiterprozessieren. Entscheidungstexte 5 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: § 234 ZPO spricht zwar nur vom Veräußerungsfall, hat aber gleichgültig, ob der Rechtsübergang derivativ oder originär erfolgt, Anwendung zu finden und ist daher auch bei Enteignung bedeutsam. Entscheidungstexte 5 Ob 84/72 Entscheidungstext OGH 25.04.1972 5 Ob 84/72 6 Ob 66/73 Entscheidungstext OGH 22.03.1973... mehr lesen...
Auf Grund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 8. März 1968, sind die Kläger zur ungeteilten Hand mit der Firma H & P und einer weiteren Firma zur Zahlung von 1.557.675 S s A an die Beklagte verpflichtet. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 23. April 1968 wurde der Beklagten zur Hereinbringung dieser Forderung die Exekution durch Beitritt zur bereits bewilligten Zwangsversteigerung der den Klägern je zur Hälfte gehörigen Lie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 EABGB §1394EO §9 AEO §10 AEO §35 AdZPO §234
Rechtssatz: Die Zession der betriebenen Forderung ist ein Oppositionsgrund. Das der Klage stattgebende Urteil kann in diesem Fall nicht das Erlöschen des Anspruches schlechthin, sondern lediglich das Erlöschen des Rechtes des Titelgläubigers aussprechen. Dem Verpflichteten steht diese Einwendung des Rechtsüberganges auch dann zu, wenn der Gläubiger die betriebene Forderung erst nach E... mehr lesen...
Norm: ABGB §431EO §98 Abs2ZPO §234
Rechtssatz: Bei Beurteilung, ob die streitgegenständliche Liegenschaft vor oder nach Eintritt der Streitanhängigkeit veräußert wurde, ist nicht das Datum des Kaufvertrages noch jenes der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, sondern nur das Datum der Einverleibung des Eigentums des Käufers maßgebend (vgl SZ 26/288). Entscheidungstexte 6... mehr lesen...
Die Liegenschaften EZ. 2581 und 2582 KG. W. gehörten bis 28. Juli 1964 je zur Hälfte dem Kläger und der Emma Anna Z. Mit Kaufvertrag von diesem Tage erwarb die Beklagte die beiden Hälften der letztgenannten. Der Kläger brachte am 6. August 1964 zu 40 Cg 1../64 des Erstgerichtes eine Realteilungsklage gegen die Beklagte ein. Diese ließ im September 1964 ihr Hälfteeigentum lediglich hinsichtlich der Liegenschaft EZ. 2581 bücherlich einverleiben, während sie hinsichtlich der Liegenschaft... mehr lesen...
Über das Vermögen der Sch. & Co. wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 8. Juli 1965 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 29. Oktober 1965 der Anschlußkonkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. In der als "Anfechtungsklage gemäß §§ 30 und 31 der Konkursordnung" bezeichneten Klage wendet sich der Kläger gegen eine von der Beklagten am 25. Juni 1965 vorgenommene Kompensation eines Betrages von 80.000 S, den die Beklagte der Gemeinschuldnerin schul... mehr lesen...
Norm: ZPO §233ZPO §234
Rechtssatz: Der Einklagung desselben Anspruches gegen den Erwerber der streitverfangenen Sache steht die Einrede der Streitanhängigkeit entgegen. Entscheidungstexte 6 Ob 399/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1967 6 Ob 399/66 Veröff: SZ 40/36 2 Ob 694/86 Entscheidungstext OGH 18.11.1986 2 Ob 694/86 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GEO §35 AgEO §371 Z1EO §376 Abs1 Z3ZPO §234
Rechtssatz: Die einmal auf Grund eines in zweiter Instanz bestätigten Urteils nach § 371 Z 1 EO bewilligte Exekution zur Sicherstellung wird durch die Aufhebung dieses Urteils und die Zurückweisung der Sache an das Erstgericht noch nicht unzulässig (SZ 15/25, SZ 15/139, ZBl 1935,275). Der Verpflichtete ist insbesondere nicht zur Klage nach § 35 EO berechtigt. Bei sicherungsweiser Abtr... mehr lesen...
Die Klage vom 2. Juni 1964 ist auf Herausgabe einer bestimmten Anzahl von Möbelstücken gerichtet und stützt den Anspruch auf ein behauptetes Pfandrecht für eine fällige Kreditforderung von zirka 276.000 S gegen die Firma X-Handelsgesellschaft mbH., die diese Möbel bei der beklagten Partei eingelagert hatte. Am 9. Februar 1965 stellte die Klägerin im Hinblick auf die Tatsache, daß der Inhaber der beklagten Firma die begehrten Möbel Anfang Februar 1965 verkauft habe, das Eventualbegehre... mehr lesen...
Norm: KO §44ZPO §234
Rechtssatz: Wurde der Streitgegenstand zwar erst während des Prozesses nach Klagezustellung, jedoch vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beklagten von diesem veräußert, so wandelt sich der Klageanspruch auf Herausgabe nicht in einen Aussonderungsanspruch um. § 234 ZPO findet in diesem Falle keine Anwendung. weil infolge der Sonderregelung für den Fall des Konkurses (§44 KO), der Geltendmachung eines Aussonderun... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat auf den Rechtsstreit keinen Einfluss. Es ist daher auf die Zession nicht Rücksicht zu nehmen, sondern in der Sache so zu entscheiden, als ob die Zession überhaupt nicht erfolgt wäre. Entscheidungstexte 6 Ob 367/64 Entscheidungstext OGH 24.02.1965 6 Ob 367/64 Veröff: EvBl 1966/37 S 42 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: Der Umstand, daß das Haus, in dem die zu räumende Wohnung liegt, im Laufe des Verfahrens erster Instanz verkauft wurde, hat auf den wegen titelloser Benützung geführten Räumungsstreit gemäß § 234 ZPO keinen Einfluß (vgl SZ 25/82, SZ 23/290). Entscheidungstexte 6 Ob 65/65 Entscheidungstext OGH 24.02.1965 6 Ob 65/65 Veröff: MietSlg 17024 ... mehr lesen...
Norm: KO §44ZPO §234
Rechtssatz: Ist eine dem Gemeinschuldner nicht gehörige Sache nach der Konkurseröffnung veräußert worden oder untergegangen - hier das Mietrecht, das der Gemeinschuldner nach den Behauptungen der Klägerin zu übertragen verbunden war, gemäß § 1118 ABGB wegen Nichtzahlung des Mietzinses zur Auflösung gelangt - , dann kann gemäß § 44 KO ein Aussonderungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: Ist eine - später aufgelöste - Gesellschaft im Zeitpunkt des Eintrittes der Streitanhängigkeit noch im Handelsregister eingetragen, so kann das Verfahren gegen sie weitergeführt und (hier mit Schiedsspruch) beendet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 132/64 Entscheidungstext OGH 25.11.1964 3 Ob 132/64 Veröff: JBl 1965,265 = SZ 37/171 ... mehr lesen...
Norm: WWG §20ZPO §234
Rechtssatz: Stellt der Altmieter von Anfang an jenes Alternativbegehren, das im Sinne der Entscheidung MietSlg 15577 gemäß § 20 WWG nötig ist, so lange der Liegenschaftseigentümer von seinem Wahlrecht zwischen Vermietung und Vergebung im Wohnungseigentum noch nicht Gebrauch gemacht hat, oder stellt er dieses Alternativbegehren wenigstens im Lauf des Prozesses, bevor der Hauseigentümer einen Anteil an der Liegenschaft veräu... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: § 234 ZPO bezieht sich nur auf die Veräußerung bereits streitanhängiger Ansprüche, nicht also auf bereits vor der Streitanhängigkeit übertragene Ansprüche. Entscheidungstexte 8 Ob 25/64 Entscheidungstext OGH 04.02.1964 8 Ob 25/64 3 Ob 9/81 Entscheidungstext OGH 22.04.1981 3 Ob 9/81 Auch ... mehr lesen...
Mit der am 10. März 1961 erhobenen Klage hat Karl S. als Altmieter der seinerzeitigen Wohnung Nr. 3 im Hause Wien 19., W.-Gasse 2 a, gegen die Miteigentümer der Liegenschaft das Begehren auf Verurteilung zur Anbietung gemäß § 20 WWG. gestellt. Die Beklagten haben diesen Anspruch bestritten. Es steht - u. a. - außer Streit, daß das Wohnungseigentum der Beklagten noch nicht grundbücherlich eingetragen ist. Im Zuge einer Zwangsversteigerung hat Karl M. am 17. April 1961 den Miteigentumsa... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 11. September 1959, 4 Cg 386/57-40, wurde die Firma I., Generalvertretungen, Großhandelsgesellschaft m. b. H. in W., als Alleineigentümerin eines Hauses in W. verurteilt, die in der Feuermauer des Quertraktes dieses Hauses gegen den Hofraum des benachbarten, den Klägern gehörigen Hauses ausgebrochenen Fenster binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution durch einen hiezu befugten Gewerbetreibenden zu vermauern. Das Urteil grunde... mehr lesen...
Norm: KO §44 Abs2KO §46 Abs1 Z2KO §46 Abs1 Z5ZPO §234
Rechtssatz: Das Recht des Vorbehaltsverkäufers ist ein Aussonderungsrecht, welches nur im Falle der Veräußerung der verkauften Sache nach der Konkurseröffnung einen Anspruch auf Ersatzaussonderung nach § 44 Abs 2 KO des für die Sache erzielten Erlöses begründet, wenn die Sache entweder durch den Masseverwalter verkauft wurde oder der beim Verkauf durch den Gemeinschuldner erzielte Erlös in d... mehr lesen...
Nach den Behauptungen der Klage hat Ernst H. vom Kläger im Sinne des Vertrages vom 2. Jänner 1958 Schnittwaren und Textilien Gesamtbetrag von 27.727 S gekauft und bezogen. Die Forderung war bis längstens 31. März 1959 fällig, und gemäß Punkt 1 des Vertrages sollte die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiben. Da Ernst H. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkam, mußte gegen ihn eine Klage eingebracht werden, und er wurde mit Anerkenntnisurteil... mehr lesen...
Der Kläger und Anna B., seine frühere Gattin, waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ. 772 KG. S. Der Kläger brachte nun gegen die Miteigentümerin zu 2 Cg 307/59 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien eine Klage mit dem Antrag ein, sie zu verurteilen, in die Aufhebung der Gemeinschaft durch Feilbietung einzuwilligen. Hiebei unterließ es, die Anmerkung der Teilungsklage zu verlangen. Mit Urteil vom 5. November 1959 gab das Gericht dem Klagebegehren statt. Mit Kaufver... mehr lesen...