Norm
KO §44 Abs2Rechtssatz
Das Recht des Vorbehaltsverkäufers ist ein Aussonderungsrecht, welches nur im Falle der Veräußerung der verkauften Sache nach der Konkurseröffnung einen Anspruch auf Ersatzaussonderung nach § 44 Abs 2 KO des für die Sache erzielten Erlöses begründet, wenn die Sache entweder durch den Masseverwalter verkauft wurde oder der beim Verkauf durch den Gemeinschuldner erzielte Erlös in die Istmasse gelangt ist. Es kann aber nur der in der Masse noch vorhandene, mit dem anderen Geld der Masse noch nicht vermengte Erlös ausgesondert werden; andernfalls besteht nur eine Masseforderung unter den Voraussetzungen des § 46 Abs 1 Z 2 und 5 KO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0039222Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016