RS OGH 1965/2/24 6Ob65/65, 8Ob343/66, 8Ob634/93, 3Ob28/06y

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Veröffentlicht am 24.02.1965
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Norm

ZPO §234

Rechtssatz

Der Umstand, daß das Haus, in dem die zu räumende Wohnung liegt, im Laufe des Verfahrens erster Instanz verkauft wurde, hat auf den wegen titelloser Benützung geführten Räumungsstreit gemäß § 234 ZPO keinen Einfluß (vgl SZ 25/82, SZ 23/290).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0039343

Dokumentnummer

JJR_19650224_OGH0002_0060OB00065_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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