RS OGH 1964/10/8 1Ob72/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1964
beobachten
merken

Norm

WWG §20
ZPO §234

Rechtssatz

Stellt der Altmieter von Anfang an jenes Alternativbegehren, das im Sinne der Entscheidung MietSlg 15577 gemäß § 20 WWG nötig ist, so lange der Liegenschaftseigentümer von seinem Wahlrecht zwischen Vermietung und Vergebung im Wohnungseigentum noch nicht Gebrauch gemacht hat, oder stellt er dieses Alternativbegehren wenigstens im Lauf des Prozesses, bevor der Hauseigentümer einen Anteil an der Liegenschaft veräußert, kommt ihm die Bestimmung des § 234 ZPO zugute.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 72/64
    Entscheidungstext OGH 08.10.1964 1 Ob 72/64
    Veröff: MietSlg 16620

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0039229

Dokumentnummer

JJR_19641008_OGH0002_0010OB00072_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten