Norm
ABGB §431Rechtssatz
Bei Beurteilung, ob die streitgegenständliche Liegenschaft vor oder nach Eintritt der Streitanhängigkeit veräußert wurde, ist nicht das Datum des Kaufvertrages noch jenes der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, sondern nur das Datum der Einverleibung des Eigentums des Käufers maßgebend (vgl SZ 26/288).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0011254Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012