Begründung: Ein Kaufmann leitete durch seine Fakturenklage den Rechtsstreit ein. Die Klagsgleichschrift wurde der beklagten Partei am 13.Februar 1985 zugestellt. Am 8.Oktober 1985 erklärte der anwaltliche Vertreter des Klägers vor einem Rechtshilfegericht - in Abwesenheit der beklagten Partei -, er habe mit 1.Oktober 1985 seinen Betrieb an seinen Sohn übergeben, er stelle den Namen der klagenden Partei auf den seines Sohnes um. Der Klagevertreter schritt fortan namens des Sohnes ... mehr lesen...
Begründung: Am 12.12.1984 brachte Helga S*** zu 39 Cg 363/84 des Erstgerichtes gegen den Beklagten eine Klage auf Aufhebung der zwischen diesen beiden Personen bestehenden Eigentumsgemeinschaft an den Liegenschaften EZ 158 und 433 KG Grinzing durch gerichtliche Feilbietung ein. Dieses Verfahren ruht seit 11.3.1985. In der gegenständlichen am 18.11.1985 beim Erstgericht eingelangten Klage behauptet die klagenden Partei, sie habe von Helga S*** mit Kaufvertrag vom 26.6./1.8.1985 der... mehr lesen...
Begründung: Irene L***, geboren am 5.1.1889, war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 731 KG Baierdorf mit der Villa Graz, Burenstraße 25/Seidenhofgasse 29. Am 29.9.1976 unterfertigte sie in der Kanzlei des öffentlichen Notars Dr.Justus M*** in Graz einen mit "Schenkungsvertrag" überschriebenen Notariatsakt, laut welchem sie diese Liegenschaft samt allen freien Fahrnissen gegen Einräumung der Dienstbarkeit der Wohnung an einem Zimmer des Hauses und der Reallast näher bezeichnete... mehr lesen...
Begründung: Zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens (26.4.1983) waren der Antragsteller und Maria Anna K*** je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 563 KG Favoriten, Haus Erlachgasse 126. Aufgrund eines zwischen Maria Anna K*** und Marianne U*** abgeschlossenen Schenkungsvertrages wurde während des anhängigen Verfahrens mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 28.3.1984, TZ 1568/84, das Eigentumsrecht der Marianne U*** auf einem Sechzehntelanteil der EZ 563 KG Favo... mehr lesen...
Norm: ZPO §234AußStrG §1 AAußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 ICWEG §26 Abs1
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des § 234 ZPO im Außerstreitverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 94/85 Entscheidungstext OGH 12.11.1985 5 Ob 94/85 1 Ob 581/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 1 Ob 581/90 Teilweise abweichend; Beisatz: Im Verfahren nach den §§ 15 ff ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach gemäß § 13 Abs.2 WEG aus, daß die Zustimmung der Antragsgegnerinnen zum Bauansuchen a) des Erstantragstellers für den Anbau eines Geräteraumes an den Bungalow VI/1 Edenbad, Wien 14., Amundsenstraße 3, EZ 2743 KG Hadersdorf, und b) der Zweitantragstellerin für den Anbau eines Schlafzimmers und eines WC an den Bungalow IV/4 (nach dem Antrag und dem Grundbuchsauszug offenbar richtig: V/4) Edenbad, Wien 14., Amundsenstraße 3, EZ 2743 KG Hadersdorf, ers... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe der von ihr gemalten Bilder 'Portrait meiner Schwester', 'Portrait meiner Freundin' und 'Drei Nonnen', in eventu die Zahlung eines Betrages von S 60.000 s.A. (AS 25) und brachte vor, sie habe dem Beklagten die genannten Bilder in den Jahren 1976 und 1977 leihweise überlassen. Im Sommer 1981 habe die Klägerin den Beklagten zur Zurückgabe der Bilder aufgefordert. Der Beklagte habe die Rückgabe abgelehnt. Der Wert eines Bil... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 ffEheG §81 ffZPO §234
Rechtssatz: Analog zum Rechtsstreit über einen vermögenswerten Prozessgegenstand wirkt die Rechtskraft der im außerstreitigen Aufteilungsverfahren nach den §§ 229 ff AußStrG ergangenen Gerichtsentscheidung auch für und gegen den Einzelrechtsnachfolger der verfahrensbeteiligten vormaligen Ehegatten, soweit einer solchen Rechtskrafterstreckung nicht die materiellrechtlichen Wirkungen eines Gutglaubenserwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin der beiden Salzburger Liegenschaften EZ 470 und EZ 646 KG Bergheim II. Sie hatte die erstgenannte Liegenschaft im Herbst 1960 und die andere im Frühjahr 1965 jeweils gemeinsam mit ihrem damaligen Ehegatten, den sie im Juli 1960 geheiratet hatte und von dem sie 1971 wieder geschieden worden war, gekauft; auf Grund der Kaufverträge war jeweils auf einem Hälfteanteil der Liegenschaften das Eigentum der Klägerin und das ihres Ehemann... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei und ihr Gegner waren am 9. Mai 1950 die Ehe eingegangen; diese Ehe wurde durch das im März 1984 in Rechtskraft erwachsene Scheidungsurteil aufgelöst. Im Mai 1984 stellte die Frau einen Antrag auf nacheheliche Aufteilung gemäß den §§ 81 ff. EheG. Nach diesem Antrag ist unter anderem das Tonibauerngut (EZ 62) neben einer weiteren Liegenschaft (EZ 258) Gegenstand des gerichtlichen Aufteilungsverfahrens. Die Bauerngutsliegenschaft hatte nach dem Grundbu... mehr lesen...
Die J GesmbH (in der Folge als GesmbH bezeichnet) begehrte mit einer am 13. 5. 1983 zu 14 Cg 231/83 beim Erstgericht eingebrachten und den beiden Beklagten am 19. bzw. 20. 5. 1983 zugestellten Klage die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von 1 381 694.77 S sA mit der Begründung: , sie habe auf Bestellung der Beklagten an deren Haus in S umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt, wofür iS von 12 gelegten Teilrechnungen der Klagsbetrag aushafte. Die B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GZPO §234ZPO §237 Abs4
Rechtssatz: Klagt der Zedent eine bereits abgetretene Forderung gegen den Schuldner ein und zieht er dann in der Folge die Klage unter Verzicht auf den Anspruch zurück, so kann sich daraus ein gegen den Zessionar wirkendes Prozeßhindernis nicht ergehende Sachurteil, das nur auf Abweisung des Klagebegehrens (wegen mangelnder Aktivlegitimation des Zedenten) lauten könnte, die klageweise Geltendmachung der a... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt die Herausgabe von zwei Öl-Erdeinbautanks, die sie am 18. 5. 1979 an den Erstbeklagten gegen Eigentumsvorbehalt verkauft hat und die in der Folge in zwei Liegenschaften seiner Ehefrau, der Zweitbeklagten, eingebaut wurden, mit der Behauptung ihres Rücktrittes von diesem Kaufvertrag, zur ungeteilten Hand sowohl vom Erst- und der Zweitbeklagten (gegen letztere ist ein Versäumungsurteil in Rechtskraft erwachsen) als auch von den Dritt- bis Siebentbeklagten als... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: "Veräußerung" ist jeder Wechsel in der Rechtszuständigkeit an der vom Klagebegehren betroffenen Sache oder Forderung außerhalb einer Gesamtrechtsnachfolge. Entscheidungstexte 6 Ob 706/83 Entscheidungstext OGH 30.06.1983 6 Ob 706/83 3 Ob 129/05z Entscheidungstext OGH 24.08.2005 3 Ob 129/05z ... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: Hat eine Prozeßpartei die Streitsache nach Klagseinbringung aber vor Klagszustellung veräußert, verliert sie die Sachlegitimation und Prozeßführungsbefugnis. Entscheidungstexte 6 Ob 706/83 Entscheidungstext OGH 30.06.1983 6 Ob 706/83 1 Ob 638/95 Entscheidungstext OGH 11.03.1996 1 Ob 638/95 Auch;... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: Unter der in Streit verfangenen Sache sind auch Rechte zu verstehen, insbesondere Mietrechte. Entscheidungstexte 1 Ob 754/82 Entscheidungstext OGH 27.04.1983 1 Ob 754/82 8 Ob 559/83 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 8 Ob 559/83 8 Ob 634/93 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AktG §56 Abs2HGB §171KO §37KO §81ZPO §234ZPO §235 B
Rechtssatz: Wird über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft während eines von einem Gesellschaftsgläubiger gegen einen Kommanditisten nach § 171 Abs 1 HGB eingeleiteten Verfahrens der Konkurs eröffnet, kann der während der Dauer des Konkursverfahrens nach § 171 Abs 2 HGB zur Ausübung des Rechtes der Gesellschaftsgläubiger nach § 171 Abs 1 HGB berufene Masseverwalter in analoger Anwend... mehr lesen...
Mit Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Montafon vom 14. 5. 1980, C 70/80-2, wurde die H-Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG rechtskräftig schuldig erkannt, Sepp T für Erdarbeiten den Betrag von 17 700 S samt 9.5% Zinsen zuzüglich 18% Umsatzsteuer aus dem Zinsenbetrag seit 1. 7. 1979 und die mit 2267.54 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Rudolf S war mit einer Haftungseinlage von 3 Mill. S Kommanditist der H-Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG in P. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §234ZPO §235 B
Rechtssatz: Der Rechtsnachfolger kann bei fehlender Zustimmung der Gegenpartei den Prozeßeintritt an Stelle seines Vorgängers nicht erzwingen, sondern nur dem Verfahren als Nebenintervenient beitreten. Entscheidungstexte 7 Ob 622/81 Entscheidungstext OGH 02.12.1981 7 Ob 622/81 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 BZPO §233ZPO §234
Rechtssatz: Der Erwerber der Forderung kann seinen Eintritt in den Rechtsstreit nicht erzwingen; es kommt ihm im Falle des Beitrittes nur die Stellung eines einfachen Nebenintervenienten zu. Entscheidungstexte 3 Ob 9/81 Entscheidungstext OGH 22.04.1981 3 Ob 9/81 Veröff: SZ 54/59 European Case ... mehr lesen...
Auf Grund des Schuldscheines vom 3. April 1978, mit welchem Erich und Rosa P bekannten, von Anton Z am 17. März 1978 ein Darlehen von 226 000 S zugezählt erhalten zu haben und aufrecht zu schulden, ist in der EZ 205 KG P das Pfandrecht für die Darlehensforderung des Anton Z im Betrage von 226 000 S samt Zinsen und einer Nebengebührensicherstellung einverleibt. Am 13. Juni 1979 erhob Anton Z zu 18 Cg 176/79 des Landesgerichtes für ZRS Graz gegen Erich und Rosa P die Klage auf Zahlung... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 234 ZPO ist auf jede Art von Einzelrechtsnachfolge anzuwenden, somit auch auf die Übertragung einer durch den Erbgang geteilten Forderung an bloß zwei Miterben. Entscheidungstexte 1 Ob 36/80 Entscheidungstext OGH 04.03.1981 1 Ob 36/80 1 Ob 754/82 Entscheidungstext OGH 27.04.1983 1 Ob 754/8... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: Trotz Erbteilung, die eine Forderung nur einem Teil der Erben zukommen ließ, haben nach der Einantwortung des Nachlasses alle Erben den von der Verlassenschaft geführten Prozeß um die Forderung fortzusetzen, wenn nicht die Rechtserwerber allein mit Zustimmung der Gegenpartei in den Rechtsstreit eintraten. Entscheidungstexte 1 Ob 36/80 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: Erfolgt der Parteiwechsel ohne Zustimmung der beklagten Partei, so wird die Vorschrift des § 234 ZPO verletzt, eine Nichtigkeit ist hierin aber nicht gelegen. Entscheidungstexte 6 Ob 541/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 6 Ob 541/80 6 Ob 688/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1986 6 Ob 688/86 Vg... mehr lesen...
Norm: HGB §105HGB §123 Abs1ZPO §1 Ae3ZPO §6ZPO §234
Rechtssatz: Aus Vorbereitungsgeschäften einer zu gründenden und sodann nicht zur Entstehung gelangten Personalhandelsgesellschaft kann der Scheingesellschafter geklagt, aber auch die Parteibezeichnung von der Gesellschaft auf seinen Namen richtiggestellt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 505/80 Entscheidungstext OGH 24.04.1980 7 O... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung der nunmehrigen Rekurswerberin T GesmbH i. L. (im folgenden kurz: GesmbH) gegen das wider die Beklagte T Warenhandelsgesellschaft m. b. H. & Co (im folgenden kurz: OHG) ergangene Versäumungsurteil mit der Begründung: zurück, daß die Berufungswerberin ungeachtet der bisherigen Nichtregistrierung der beklagten Personalhandelsgesellschaft nicht Partei und daher zur Erhebung der Berufung nicht legitimiert sei. Selbst... mehr lesen...
Norm: EO §10 BVersVG §158fZPO §234ZPO §405 BI
Rechtssatz: Stellt der Zessionar trotz Vorliegens eines vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner ein Leistungsbegehren, so steht dieser Umstand der meritorischen Behandlung der von ihm erhobenen Klage dann nicht entgegen, wenn er den Klagsweg nur deshalb beschritten hat, um die exekutive Durchsetzung des auf ihn übergangenen Anspruches so rasch wie möglich zu erreichen. In diesem Falle ist seine K... mehr lesen...
Norm: ZPO §234
Rechtssatz: Die Veräußerung der streitverfangenen Sache oder Forderung ist materiellrechtlich erlaubt und wirksam. § 234 ZPO ist eine Schutzvorschrift zugunsten der Gegenpartei, die verhindern soll, dass sich eine Partei durch Veräußerung des Streitgegenstandes ihrer Sachlegitimation entledigt und damit einen an sich berechtigten Anspruch des Gegners zum Scheitern bringt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §234ZPO §235 B
Rechtssatz: Der Kläger ist nach Veräußerung der streitverfangenen Sache zumindest berechtigt, sein Begehren der materiellen Rechtslage anzupassen. Entscheidungstexte 7 Ob 677/79 Entscheidungstext OGH 05.07.1979 7 Ob 677/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0039336 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AABGB §1447 CZPO §234
Rechtssatz: Der Verlust der Streitsache nach Klagszustellung beeinträchtigt nicht den Herausgabeanspruch des Eigentümers. Entscheidungstexte 1 Ob 698/77 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 1 Ob 698/77 EvBl 1978/173 S 548 = JBl 1979,376 ( dort falsch zitiert mit 1 Ob 698/78 ) European Case Law Iden... mehr lesen...