Norm
EO §9 ARechtssatz
Hat der Versicherer den Schaden des Versicherten nur zum Teil ersetzt und daher nur für einen Teil seiner Ersatzforderung bereits einen rechtskräftigen Exekutionstitel erwirkt, so geht dieser auf den Versicherer als Legalzessionar nur dann über, wenn er nicht vom Versicherten zur Eintreibung seiner restlichen Ersatzforderung benötigt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0000338Dokumentnummer
JJR_19760115_OGH0002_0070OB00262_7500000_001