RS OGH 1978/2/23 6Ob812/77 (6Ob813/77), 8Ob515/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1978
beobachten
merken

Norm

GmbHG §41
ZPO §226 IIIB

Rechtssatz

Dem Gesellschafter einer GmbH steht es frei, die Klagsführung im Sinne des § 41 GmbHG, auf Nichtigerklärung eines mit Anfechtungsgründen behafteten Gesellschafterbeschlusses auf bestimmte Gründe zu beschränken, also nur einzelne bestimmte Anfechtungsgründe geltend zu machen. Wird aber ein bestimmter Klagsgrund ausdrücklich geltend gemacht, dann ist das Gericht daran gebunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0038084

Dokumentnummer

JJR_19780223_OGH0002_0060OB00812_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten