Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Die Unterlassungsklage nach § 364 Abs 2 ABGB setzt voraus, dass eine Wiederholung der unzulässigen Immission zu erwarten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010553Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020