Norm
ZPO §146Rechtssatz
Das Rekursverfahren infolge eines Wiedereinsetzungsantrags ist im Hinblick auf Art 6 EMRK jedenfalls dann zweiseitig, wenn der Antrag darauf gerichtet ist, in die Rechtskraft einer (Sach-)Entscheidung einzugreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000661Im RIS seit
09.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011