Norm
ZPO §146 ARechtssatz
Das Rekursgericht darf mangels funktioneller Zuständigkeit nicht infolge Rekurses gegen die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag die Nichtigkeit des Hauptverfahrens auszusprechen und die Klage zurückweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116888Im RIS seit
14.11.2002Zuletzt aktualisiert am
24.08.2015