Norm
ABGB §92 BRechtssatz
Wenn Ehegatten vom Hauseigentümer auf Räumung der Wohnung wegen titelloser Benützung geklagt werden, bilden sie keine einheitliche Streitpartei. Auch das Eheband schützt hier die Gattin nicht vor der Räumungspflicht, weil sie sich nicht auf einen ihrem Gatten zustehenden Rechtstitel berufen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0047116Dokumentnummer
JJR_19571030_OGH0002_0070OB00468_5700000_001