Rechtssatz
Das Urteil im Prozess, dem ein Nebenintervenient beigetreten ist, hat keine erweiterte Rechtskraft für und wider den Nebenintervenienten.
Entscheidungstexte
Anmerkung
Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0035389 zitiert werden.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0035451Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016