Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z3;GGG 1984 TP1 Anm7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0126
Rechtssatz: ISd § 18 Abs 2 Z 3 erster Satz GGG stellt bei einem Verfahren über eine den ursprünglichen Streitgegenstand betreffende Wiederaufnahmsklage der Wert dieses Streitgegenstandes die Bemessungsgrundl... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 27. Jänner 1987 hatte der Beschwerdeführer beim Kreisgericht ... (in der Folge: KG) die Erbschaftsklage gemäß § 823 ABGB gegen neun auf Grund ihres gesetzlichen Erbrechtes eingeantwortete Erben (in der Folge: Beklagte) nach der am 13. November 1984 verstorbenen Agnes ... (in der Folge: Erblasserin) angebracht. In dieser Klage war der Wert des Streitgegenstandes mit S 100.000,-- - ents... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §235;
Rechtssatz: Nur die nachträgliche Stellung eines Eventualbegehrens aus demselben Tatbestand (Klagegrund) ist keine Klagsänderung. Wohl aber liegt eine Klagsänderung vor, wenn zur
Begründung: des Eventualbegehrens neue rechtserzeugende Tatsachen vorgebracht werden. European Ca... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 20. Mai 1986 war beim Bezirksgericht K. ... die Räumungsklage des Beschwerdeführers gegen Theresia G. (in der Folge: Beklagte oder beklagte Partei) eingelangt. Diese Klage war der Beklagten am 23. Mai 1986 zugestellt worden. Die Fortsetzung der bereits begonnenen mündlichen Verhandlung war zuletzt auf die Tagsatzung am 30. März 1987 verlegt worden. Bei dieser Tagsatzung war der Rechtsstreit mi... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 21. März 1986 war beim Bezirksgericht K. ... (in der Folge: BG) die Klage der Beschwerdeführer gegen Dr. W. P. (in der Folge: Beklagter oder beklagte Partei) wegen S 288.174,72 s. A. - nur Wertsicherung (1.1.1982 bis 31.12.1984) einschließlich Ust. für einen (nach den in der Klage angegebenen Tatsachen mit monatlich S 20.000,-- zuzüglich Ust. und Betriebskosten vereinbart gewesenen) Mietzi... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;ZPO §187;ZPO §204 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Bei zivilgerichtlichen Verfahren (vom Sonderfall eines prätorischen Vergleiches nach § 433 ZPO abgesehen) sind die Kläger gem § 7 Abs 1 GGG zahlungspflichtig (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0157), und zwar auf Grund des § 7 Abs 4 GGG zur ungeteilte... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Räumungsvergleich kommt dem Zeitpunkt des tatsächlichen Auszuges des Beklagten für die allein wesentliche Frage der Bewertung der durch Vergleich vereinbarten Leistung rechtliche Bedeutung nicht zu. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GJGebG 1962 TP4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/16/0226 2 Stammrechtssatz Für den Bereich des GGG kommt es auf Grund der in seinem § 18 Abs 2 Z 2 gewählten Formulierung " .... ist Gegenstand des Vergleiches eine Leistung ... " auf die im Vergleich übernommenen Verpflichtungen an (Hinweis E 16.11.1989, 88/16/01... mehr lesen...
Mit seiner am 10. Februar 1986 beim Kreisgericht Krems eingelangten Klage begehrte der Beschwerdeführer vom Beklagten J (später richtiggestellt in: E, Inhaberin des Verlages J Nachfolger) einen Betrag von S 95.843,-- s.A. als Werklohn für die Anfertigung von Büchern. In der Tagsatzung vom 14. Oktober 1986 schlossen die Parteien nachstehenden Vergleich: "Der Beklagte verpflichtet sich, sämtliche in seiner Gewahrsame befindlichen Bücher des Titels 'Und am Ende wartet der Henker ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §16;GGG 1984 §17;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 315;
Rechtssatz: Verpflichtet sich der Beklagte in einem gerichtlichen Vergleich, sämtliche im konkreten Fall streitverfangenen Bücher an den Kläger herauszugeben, wobei diese Verpflichtung vom ursprünglichen Klagebegehren, das au... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §187; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 315; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie E 1990/05/17 89/16/0226 3 Stammrechtssatz Wenngleich § 18 Abs 2 Z 2 GGG den Normalfall im Auge hat, in welchem der Beklagte zugleich jener ist, der die im Vergleich zugesagten Leistungen übernimmt... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GJGebG 1962 TP4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 315; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/16/0226 2 Stammrechtssatz Für den Bereich des GGG kommt es auf Grund der in seinem § 18 Abs 2 Z 2 gewählten Formulierung " .... ist Gegenstand des Vergleiches eine Leistung ... " auf die im Vergleich überno... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §16;GGG 1984 §17;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 315;
Rechtssatz: Das GGG bietet keine Handhabe dafür, die von den Vergleichsparteien verabsäumte Bewertung des Streitgegenstandes im Verfahren über die Vorschreibung einer Vergleichsgebühr nach dem GGG durch das Ergebnis ergänzend... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer hatte am 27. November 1986 mit einer Gesellschaft einen schriftlichen "Pacht"vertrag (mangels vereinbarter Betriebspflicht richtig wohl Mietvertrag) abgeschlossen, und zwar nach dessen Punkt II. auf die Dauer von zwei Jahren (1. November 1986 bis 31. Oktober 1988). Gemäß Punkt III. dieses Vertrages war der nach Punkt IV. wertgesicherte, monatlich im vorhinein jeweils am 1... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GJGebG 1962 TP4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 316;
AnwBl 1991/2, S 100;
Rechtssatz: So wie im Geltungsbereich der TP 4 GJGebG (Hinweis E 22.4.1985, 84/15/0138) ist es auch für die Gerichtsgebührenpflicht eines Vergleiches nach § 18 Abs 2 Z 2 GGG völlig unmaßgeblich, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaff... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §187; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 316;
AnwBl 1991/2, S 100;
Rechtssatz: Wenngleich § 18 Abs 2 Z 2 GGG den Normalfall im Auge hat, in welchem der Beklagte zugleich jener ist, der die im Vergleich zugesagten Leistungen übernimmt, dürfen jedoch Leistungen des Klägers (Hin... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GJGebG 1962 TP4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 316;
AnwBl 1991/2, S 100;
Rechtssatz: Für den Bereich des GGG kommt es auf Grund der in seinem § 18 Abs 2 Z 2 gewählten Formulierung " .... ist Gegenstand des Vergleiches eine Leistung ... " auf die im Vergleich übernommenen Verpflichtungen an (Hinweis E 16.11.1989,... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 316;
AnwBl 1991/2, S 100;
Rechtssatz: Die Formulierung des § 18 Abs 2 Z 2 GGG unterstreicht die vom Gesetzgeber gewollte Verknüpfung von Klägerrolle und Zahlungspflicht auch im Fall eines Vergleiches, wobei diese Regelung erkennbar den Normalfall im Auge hat, in w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 316;
AnwBl 1991/2, S 100;
Rechtssatz: Auch ein Teilerlaß oder Teilverzicht, der wie jede andere Leistung eine bewußte Vermögenszuwendung ist, kann Gegenstand eines Vergleiches sein (Hinweis E 15.2.1966, 1771/65). ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der im Jahre 1942 geborene Beschwerdeführer hatte am 25. Mai 1988 beim Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht gegen seinen (ihn als technischen Angestellten beschäftigenden) Arbeitgeber eine auf eine Geldsumme von S 454.503,-- gerichtete Klage überreicht. Darin hatte er u.a. angegeben, derzeit erhalte er von seinem Arbeitgeber (jeweils brutto monatlich) ein Grundgehalt von S 18... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer hatte am 16. September 1987 beim Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht seine gegen seinen (früheren) Arbeitgeber gerichtete Klage wegen (Urlaubs- und Kündigungsentschädigung auf Grund seiner, seiner Meinung nach unbegründeten Entlassung im Gesamtbetrag von) S 7.991,51 (brutto) s.A. überreicht. Diese Rechtssache war am 15. Oktober 1987 durch gerichtlichen V... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 349;
Rechtssatz: Der gerichtliche Vergleich ist einerseits ein zivilrechtliches Rechtsgeschäft iSd § 1380 ABGB, also ein Neuerungsvertrag, durch welchen strittige oder zweifelhafte Rec... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 349;
Rechtssatz: Verpflichtet sich im gerichtlichen Vergleich die beklagte Partei sowohl zur Bezahlung einer betragsmäßig bestimmten Geldsumme, die sich aus rückständigen wiederkehrenden Leistungen zusammensetzt, als auch zur künftigen Bezahlung w... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 442;
Rechtssatz: Für den Bereich des GGG kommt es auf Grund der in seinem § 18 Abs 2 Z 2 GGG gewählten Formulierung " ist Gegenstand des Vergleiches eine Leistung " auf die im Vergleich übernommenen Verpflichtungen an. Lautet ein Punkt des Vergleiches: " Das bestandene Dienstverhä... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/10, 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Für den Bereich des GGG kommt es auf die im Vergleich übernommenen Verpflichtungen an (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0186). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160147.X05 I... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Z1 lita;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Auf über den bloß feststellenden Charakter eines Vergleichspunktes, in welchem die Gehaltshöhe eines Dienstnehmers für Vergangenheit und Zukunft festge... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §16 Z1 lita;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/10, 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: In einem Vergleich können auch Leistungen für die Zukunft - uzw etwa auch aus dem Rechtsgrund eines Gehaltes für Dienstleistungen (Hinweis E 14.4.1972, 536/71) - übernommen werden. ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;ZPO §433; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/12, S 743;
Rechtssatz: Der Abschluß eines "höherwertigen Vergleichs" wird in seiner Wirkung einer Klagsausdehnung gleichgesetzt. Vorau... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 283; AnwBl 1989/11, S 685;
Rechtssatz: Die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Bezahlung eines täglichen Pönales für den Fall, daß das Bestandobjekt - entgegen der gleichzeitig in diesem Vergleich übernommenen... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Verpflichtet sich der Kläger gegenüber dem Beklagten, der seinerseits den Kläger auf Bezahlung eines bestimmten Geldbetrages geklagt hat im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches zur Zahlung eines (höheren) Betrages, sei es auch aus einem anderen Rechtstitel, so... mehr lesen...