Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;ZPO §187;ZPO §204 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Zahlung der Gerichtsgebühr hängt auch bei gerichtlichen Vergleichen (vom Sonderfall eines prätorischen Vergleiches nach § 433 ZPO abgesehen) davon ab, wem die Klägerrolle im vorangegangenen Verfahren zufiel. Dies gilt auch dann,... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 18 Abs 2 Z 2 GGG kommt es nicht darauf an, ob die in einem gerichtlichen Vergleich (hier Vergleich im Rahmen eines Scheidungsprozesses) übernommenen Leistungen Gegenstand eines (selbständigen) zivilgerichtlichen Verfahrens vor dem betreffenden Gericht hätten... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §861;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, daß sich der Beklagte (hier Hausbesorger) zur Räumung seiner Dienstwohnung verpflichtet und sich der Kläger (hier Dienstgeber) zur Zahlung einer Abfertigung an den Beklagten ... mehr lesen...