Norm: RAO §45StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §43aStPO §285a Z2
Rechtssatz: Tritt in der Person des im Rahmen einer Beigebung nach § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidigers nach der Urteilszustellung an ihn gemäß § 45 Abs 4 RAO ein Wechsel ein, dann ist diese Zustellung rechtsunwirksam und die Frist zur Ausführung einer bereits angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde beginnt erst mit dem auf die Zustellung des angefochtenen Urteils an den neu bestellte... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Ein nach ordnungsgemäßer Belehrung gemäß §§ 3, 268 StPO und im Beisein seines Verteidigers abgegebener Rechtsmittelverzicht ist als prozessuale Erklärung wirksam (§ 285a Z 1 dritter Fall StPO) und dementsprechend unwiderruflich. Entscheidungstexte 14 Os 103/90 Entscheidungstext OGH 06.11.1990 14 Os 103/90 15 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Mai 1973 geborene - demnach jugendliche - Angeklagte Karl Franz K*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren (richtig: schweren gewerbsmäßigen) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweite Alternative (gemeint: zweiter Strafsatz - präziser: vierter Qualifikationsfall) und 15 StGB, ferner der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, der schwer... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Ein nach ordnungsgemäßer Belehrung gemäß §§ 3, 268 StPO und im Beisein seines Verteidigers abgegebener Rechtsmittelverzicht ist als prozessuale Erklärung wirksam (§ 285a Z 1 dritter Fall StPO) und dementsprechend unwiderruflich. Entscheidungstexte 14 Os 103/90 Entscheidungstext OGH 06.11.1990 14 Os 103/90 15 ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter P*** des Verbrechens der Brandstiftung nach dem § 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hat nach Verkündung des Urteils und nach Rechtsmittelbelehrung durch den Vorsitzenden des Schöffengerichts auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet (I/S 349). Damit war aber die von Helene P***, der Mutter des Angeklagten, erhobene Nich... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Eine dem Gericht (nur) zur Kenntnis gebrachte Erklärung des Verteidigers gegenüber dem Angeklagten, die Nichtigkeitsbeschwerde nicht auszuführen, hat nicht den Charakter einer formalen Prozeßhandlung und schließt daher eine Unterfertigung des vom angeklagten selbst erhobenen Rechtsmittels nicht aus. Entscheidungstexte 15 Os 86/90 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der Vorsitzende des Schöffengerichts hat die allein vom Angeklagten ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde mangels Unterschrift eines Verteidigers zurückgewiesen mit dem Hinweis, daß kein bloßer Formmangel vorliege, da der Verteidiger gegenüber dem Angeklagten in einem Schreiben erklärt hat, die Nichtigkeitsbeschwerde nicht auszuführen. Der dem Gericht (nur) zur Kenntnisnahme gebrachten Erklärung des Verteidigers gegenüber dem Angek... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3
Rechtssatz: Eine dem Gericht (nur) zur Kenntnis gebrachte Erklärung des Verteidigers gegenüber dem Angeklagten, die Nichtigkeitsbeschwerde nicht auszuführen, hat nicht den Charakter einer formalen Prozeßhandlung und schließt daher eine Unterfertigung des vom angeklagten selbst erhobenen Rechtsmittels nicht aus. Entscheidungstexte 15 Os 86/90 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 8. März 1990, GZ 6 Vr 6/90-23, wurde der am 25.März 1954 geborene Gerhard G*** - abweichend von der wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage (ON 13) - wegen der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und des schweren Diebstahles nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; gleichzeitig wurde gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 StPO be... mehr lesen...
Gründe: Richard C*** wurde nach teilweiser Verbüßung der mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafachen Wien als Schöffengericht vom 20.Juni 1984, GZ 1 b Vr 1615/83-67, über ihn wegen des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2 StGB (aF) sowie wegen der Vergehen des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB und der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB verhängten Freiheitsstrafe von 2 1/2 Jahren (bei eine... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies der Vorsitzende des Schöffengerichtes gemäß dem § 285 a (Z 1) StPO die von Reinhold Siegfried K*** schriftlich angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde (ON 20) mit der
Begründung: zurück, daß der Angeklagte nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung auf Rechtsmittel verzichtet habe (S 85). Mit seiner dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde strebt der Angeklagte ersichtlich die Überprüfung des Urteiles des Landesgerichtes Klagenfurt v... mehr lesen...
Gründe: Gegen den am 19.November 1970 geborenen und daher zur Tatzeit Jugendlichen Herbert F*** erhob die Staatsanwaltschaft Graz Anklage wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB, weil er am 2.Juli 1988 in Gleisdorf den Karl CEH vorsätzlich schwer verletzte. Dem Beschuldigten wurde mit Bescheid des Ausschusses der steirischen Rechtsanwaltskammer vom 6. Oktober 1988 für das gesamte Verfahren Rechtsanwalt Dr. Hannes S*** als Verteidiger gemäß... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Juni 1959 geborene Versicherungsmakler Wolfgang L*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er vom 26.Juni 1987 bis September 1988 in St.Pölten und Umgebung gewerbsmäßig mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung zahlreiche Vertragspartner durch Vortäuschung seiner Zahlungswilligkeit und -fähigkeit an ihrem Vermögen um einen insgesamt 500.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Stefan E*** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs 1 StGB (Punkte 1. und 2. des Urteilssatzes) und der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB (Punkt 3. des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er jeweils am 30.September 1989 in Wien zu 1) und 2) Hermine G*** gefährlich bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar durch die Äußerungen "Laß mich hinein, das ist meine Wohnung, ich rotte e... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5 AStPO §285a Z2
Rechtssatz: Die prozeßordnungsgemäße Darstellung einer Mängelrüge hat zur Voraussetzung, daß formale Begründungsmängel nicht bloß unter selektiver Zitierung aus dem Zusammenhang gelöster Begründungsteile behauptet, sondern derart substantiiert werden, daß in eine argumentative Erörterung der aufgeworfenen Fragen eingetreten werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 44jährige Peter B*** wurde des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 (richtig: Z 2) StGB schuldig erkannt, weil er zwischen November 1988 und Mitte Jänner 1989 in Wien dem Ing. Kurt T*** zwei Holzfiguren im Wert von ca. 5.000 S durch Aufbrechen einer Vitrine gestohlen hat. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten aus § 281 Abs. 1 Z 5 StPO gegen die angenommene Einbruchsqualifikation erhobene Nichtigkeitsbeschwe... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5 AStPO §285a Z2
Rechtssatz: Die prozeßordnungsgemäße Darstellung einer Mängelrüge hat zur Voraussetzung, daß formale Begründungsmängel nicht bloß unter selektiver Zitierung aus dem Zusammenhang gelöster Begründungsteile behauptet, sondern derart substantiiert werden, daß in eine argumentative Erörterung der aufgeworfenen Fragen eingetreten werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §268 Abs2StPO §285a
Rechtssatz: Erklärte Zielrichtung der Bestimmung des § 268 Abs 2 StPO ist es, unter dem Eindruck des Schuldspruches voreilig abgegebene Erklärungen binnen drei Tagen widerrufen zu können, wogegen ein Verzicht (Zurückziehung) lange (über zweieinhalb Monate) nach Urteilsverkündung und nach dem das schriftlich ausgefertigte Urteil bereits zugestellt worden war, unwiderruflich ist. Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Thomas H*** wurde mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30.Mai 1989 des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurden in Ansehung dreier bedingt nachgesehener Vorstrafen Widerrufsbeschlüsse gefaßt. Neben den Beschwerden gegen die Widerrufsbeschlüsse brachte der Verteidiger des Angeklagten fristgerecht die Rechtsmit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. Der am 20.Dezember 1923 geborene Pensionist (und ehemaliger Geschäftsführer) Walter M*** (zu A/1, 2 und 3) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und § 15 StGB; 2. der am 10.August 1952 geborene Geschäftsführer Hans W*** (zu A/1, 2 und 3) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und § 15 StGB; 3. der am... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §285a Z2
Rechtssatz: Die schlichte Erklärung, "daß diesbezüglich der Nichtigkeitsgrund gemäß § 281 Abs 1 Z 4 StPO geltend gemacht" werde, läßt in Ansehung der damit erhobenen Behauptung, durch das bekämpfte Zwischenerkenntnis seien Gesetze oder Verfahrensgrundsätze verletzt worden, deren Beachtung durch das Wesen eines die Verteidigung sichernden Verfahrens geboten gewesen wäre, jegliche Substantiierung vermissen, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter B*** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung (1.) nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG und (2.) nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Kramsach vorsätzlich (zu 1.) in der Zeit vom 10.Mai 1981 bis zum 10.Oktober 1987 fortgesetzt unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monat... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §285a Z2
Rechtssatz: Die schlichte Erklärung, "daß diesbezüglich der Nichtigkeitsgrund gemäß § 281 Abs 1 Z 4 StPO geltend gemacht" werde, läßt in Ansehung der damit erhobenen Behauptung, durch das bekämpfte Zwischenerkenntnis seien Gesetze oder Verfahrensgrundsätze verletzt worden, deren Beachtung durch das Wesen eines die Verteidigung sichernden Verfahrens geboten gewesen wäre, jegliche Substantiierung vermissen, ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §314StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Eine Nichtigkeitsbeschwerde, die sich in der Wiedergabe der gesetzlichen (abstrakten) Umschreibung des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes (§ 345 Abs 1 Z 6 in Verbindung mit § 314 Abs 1 StPO) erschöpft, ist mangels Substantiierung einer Nichtigkeitsbeschwerde gleichzuachten, die den angerufene Nichtigkeitsgrund bloß ziffernmäßig bezeichnet und die daher nach §§ 285 a Z 2, 344 StPO zurü... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §314StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Eine Nichtigkeitsbeschwerde, die sich in der Wiedergabe der gesetzlichen (abstrakten) Umschreibung des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes (§ 345 Abs 1 Z 6 in Verbindung mit § 314 Abs 1 StPO) erschöpft, ist mangels Substantiierung einer Nichtigkeitsbeschwerde gleichzuachten, die den angerufene Nichtigkeitsgrund bloß ziffernmäßig bezeichnet und die daher nach §§ 285 a Z 2, 344 StPO zurü... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.Februar 1965 geborene Hans Peter S*** wurde mit dem (im zweiten Rechtsgang erflossenen) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 17.November 1988, GZ 28 Vr 622/88-30, (wegen des Verbrechens nach den §§ 142 Abs. 1, 15 StGB und anderer Delikte) zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde mit Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 11.April 1989, AZ 11 Os 22/89, bestätigt (ON 37 des Vr-Aktes). Die Freiheitsstrafe wurde sogleich nach Urt... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §285a Z2StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, das Erstgericht habe bestimmte Milderungsgründe nicht berücksichtigt, wird der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO nicht zur gesetzmäßigen Darstellung gebracht, weil weder eine unrichtige rechtliche Beurteilung festgestellter Strafzumessungstatsachen noch ein Verstoß gegen allgemeine Strafbemessungsgrundsätze behauptet wird. Entsc... mehr lesen...
Gründe: Der am 22.Februar 1956 geborene Geschäftsführer Walter J*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z. 1, 130, zweiter Satz, und 15 StGB (A), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 1 und 2, 224 StGB (B und C) sowie des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z. 1 WaffG (E), der am 23.August 1953 geborene Kellner Gerhard K*** des Verbrechens des schweren... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §285a Z2StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, das Erstgericht habe bestimmte Milderungsgründe nicht berücksichtigt, wird der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO nicht zur gesetzmäßigen Darstellung gebracht, weil weder eine unrichtige rechtliche Beurteilung festgestellter Strafzumessungstatsachen noch ein Verstoß gegen allgemeine Strafbemessungsgrundsätze behauptet wird. Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der am 4.Feruar 1947 geborene beschäftigungslose Franz H*** wurde des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 3 StGB, des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs. 1 StGB und der Vergehen der Tierquälerei nach § 222 Abs. 1 StGB, der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB sowie der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der Urteilsverkündung und Rech... mehr lesen...