Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.März 1946 geborene Peter F*** des Verbrechens des Menschenhandels nach dem § 217 Abs 1 StGB (I) , des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs 1 StGB (II) und des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 Z 2 WaffenG (III) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, I. von Herbst 1981 bis April 1982 in Bad Wurzach-Truschwende (BRD) die österreichische Staatsangehörige Rosalia S*** in einem anderen Staat al... mehr lesen...
Norm: StPO §285StPO §285a Z3
Rechtssatz: Unterläßt es der Verteidiger, nach Urteilszustellung eine Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen und unterschreibt er eine vom Angeklagte selbst verfaßte, vor Zustellung einer Urteilsausfertigung eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde, so ist diese dem Rechtsmittelverfahren zugrundezulegen. Entscheidungstexte 15 Os 111/87 Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im Schuldspruch bekämpften Urteil - das auch einen unangefochtenen Freispruch enthält - wurde der Angeklagte Ulrich Aron H*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Lech fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert nachgenannten Personen mit dem Vorsatz, durch die Sachzueignung sich unrechtmäßig zu bereichern, weggenommen, und zwar 1. nachts zum 6. (r... mehr lesen...
Norm: StPO §285StPO §285a Z3
Rechtssatz: Unterläßt es der Verteidiger, nach Urteilszustellung eine Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen und unterschreibt er eine vom Angeklagte selbst verfaßte, vor Zustellung einer Urteilsausfertigung eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde, so ist diese dem Rechtsmittelverfahren zugrundezulegen. Entscheidungstexte 15 Os 111/87 Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1StPO §285d Abs1 Z1StPO §364
Rechtssatz: Die Erteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand läßt einen schon zuvor gefaßten Zurückweisungsbeschluß (des OGH) unberührt. Entscheidungstexte 13 Os 94/87 Entscheidungstext OGH 23.07.1987 13 Os 94/87 12 Os 9/92 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 12 Os 9/92... mehr lesen...
Gründe: Der jugoslawische Staatsangehörige Sascha P*** ist des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG schuldig erkannt worden, weil er 1. im Mai 1983 dem Reinhold P*** und 2. von August bis Oktober 1983 dem Olivero T*** je 35 Gramm Heroin verkauft und damit eine große Menge Suchtgift in Verkehr gesetzt hat. Sascha P*** macht eine Urteilsnichtigkeit aus dem § 281 Abs. 1 Z. 5 und Z. 11 StPO geltend. Der von P*** anläßlich seiner Einvernahme im Sicherheitsbüro angegebene Ankauf von ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1StPO §285d Abs1 Z1StPO §364
Rechtssatz: Die Erteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand läßt einen schon zuvor gefaßten Zurückweisungsbeschluß (des OGH) unberührt. Entscheidungstexte 13 Os 94/87 Entscheidungstext OGH 23.07.1987 13 Os 94/87 12 Os 9/92 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 12 Os 9/92... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden Elmar M*** zu 1) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 dritter Fall StGB und zu 2) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.November 1986 in Steinbrücken 1) der Olga K*** durch Versetzen von wuchtigen Faustschlägen, sohin durch Gewalt gegen ihre Person, fremde bewegliche Sachen, nämlich Bargeld im B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian Z*** I. des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 15 StGB sowie II. des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I) in Gesellschaft der nachgenannten (abgesondert verfolgten) Personen als Beteiligten (§ 12 StGB) mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereicher... mehr lesen...
Gründe: Der am 10.Jänner 1937 geborene Wilhelm J***, der vom 6. Juli 1981 bis 8.September 1982 bei der A***, Strumpffabriken Ges.m.b.H., als Bilanzbuchhalter beschäftigt war, ist des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. schuldig erkannt worden. Darnach hat er vom 19.Februar bis 9. Juni 1982 in Wien in vier Angriffen Robert S*** durch die Vorspiegelung, die ihm vorgelegten Schecks würden zur Zahlung von Verbindlichkeiten der genannten Gesellschaft bzw. zur... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Februar 1931 geborene Friedrich F*** ist des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 4. Oktober 1984 vor dem Bezirksgericht Salzburg als Exekutionsgericht anläßlich der Ablegung des Offenbarungseids zum AZ. 8 E 1235/84 durch die eidliche Angabe, kein Grundstück bzw. kein unbewegliches Gut zu besitzen, einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch geschworen. R... mehr lesen...
Gründe: Franz Felix T*** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 StGB. schuldig erkannt, weil er vom 23.Dezember 1982 bis 1.Juni 1983 Peter und Bernhard P*** durch Täuschung über den Verwendungszweck der ihm in sechs Fällen ausgehändigten Gelder (Fakten 1 und 2: für Gerichtsgebühren und Kosten; 3: zum Ankauf eines Bausparvertrags; 4: für Stornogebühren; 5: für Provisionszahlungen; 6: für einen Anfechtungsprozeß) insgesamt 344.099 S he... mehr lesen...
Gründe: Der arbeitslose Walter T*** wurde des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 StGB schuldig erkannt, weil er unter Vortäuschen seines Zahlungswillens und seiner Zahlungsfähigkeit von zwölf Personen 21 Darlehensbeträge mit einer Gesamtsumme von 125.011 S in der Absicht herausgelockt hat, durch wiederholte Begehung von Betrügereien sich eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Der in erster Instanz im wesentlichen geständige (S. 259... mehr lesen...
Gründe: Franz G*** wurde des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt, weil er am 12. Mai 1982 mit zehn ungedeckten Schecks der Ö*** P*** 50.000 S herausgelockt hat. Der Angeklagte macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. a StPO. geltend. Die Einlassung des Angeklagten, er habe aus offenen Forderungen für Geschäftsvermittlungen (S. 78, 139) Eingänge auf seinem Postsparkassenkonto erwartet, haben die Tatrichter angesichts der Schulden... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Mai 1953 geborene beschäftigungslose Werner S*** des (teils im Deliktsstadium des Versuches gebliebenen) Verbrechens nach den §§ 12 Abs 1 SuchtgiftG, 15 StGB (A des Schuldspruches) und des Vergehens nach dem § 16 Abs 1 SuchtgiftG (B des Schuldspruches) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit zwischen September 1986 und 5.Oktober 1986 in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider eine große Menge Suchtgift in Verkehr ges... mehr lesen...
Gründe: Josef F*** wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. schuldig erkannt. Er hat am 6. und 27.Februar 1986 der damals 70-jährigen Viktoria K*** unter zahlreichen Täuschungsmanövern (zahlungsfähiger und zahlungswilliger Darlehensnehmer zu sein, mit K*** die Lebensgemeinschaft aufnehmen bzw. sie heiraten zu wollen, eine größere Pensionsnachzahlung zu erwarten) 320.000 S herausgelockt. Der Angeklagte macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Abs. 1 Z. 4 und... mehr lesen...
Gründe: Rudolf G*** wurde, seinem weitgehend reumütigen Geständnis folgend, des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 128 Abs 2, 129 Z. 1 und 2, 130 (höherer Strafsatz) und 15 StGB. sowie des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2 StGB. schuldig erkannt. Dem Schuldspruch zufolge hat G*** von März bis August 1986 in dreizehn Angriffen, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb,... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: 1. Nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine bei der Urteilsverkündung oder danach vor der Abgabe eines Rechtsmittelverzichts eingetretene prozessuale Diskretionsunfähigkeit oder Dispositionsunfähigkeit des Angeklagten, welche die Wirksamkeit seines Verzichts beeinträchtigen könnte, sind Ermittlungen darüber erforderlich. 2. Ein Motivirrtum ist für die Wirksamkeit darauf zurückzuführender prozessualer Erklärungen... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1StPO §364
Rechtssatz: Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Abgabe eines Rechtsmittelverzichts ist in der StPO nicht vorgesehen, ein darauf abzielender Antrag demnach als unzulässig zurückzuweisen; wohl aber ist mit Bezug auf die Antragsbegründung bei der Entscheidung über die danach fristgerecht angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde die Wirksamkeit des Verzichts zu überprüfen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Johann S*** und Helmut K*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB - bei S*** teils auch in der Entwicklungsstufe des Versuches nach § 15 StGB - schuldig erkannt. Dem den Schuldspruch bekämpfenden Angeklagten K*** liegt nach Punkt A/ des Schuldspruches zur Last, in Wien in Gesellschaft des Mitangeklagten S*** als Beteiligten mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maximilian B*** wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt sowie nach § 21 Abs. 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nach der Urteilsverkündung fragte der Vorsitzende den Angeklagten, ob er die Entscheidung verstanden und "was er bekommen" habe; darauf gab dieser sinngemäß (und nahezu wörtlich) die Antwort: "Fünfzehn Jahre wegen Mordes." Auf die folgende K... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: 1. Nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine bei der Urteilsverkündung oder danach vor der Abgabe eines Rechtsmittelverzichts eingetretene prozessuale Diskretionsunfähigkeit oder Dispositionsunfähigkeit des Angeklagten, welche die Wirksamkeit seines Verzichts beeinträchtigen könnte, sind Ermittlungen darüber erforderlich. 2. Ein Motivirrtum ist für die Wirksamkeit darauf zurückzuführender prozessualer Erklärungen... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1StPO §364
Rechtssatz: Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Abgabe eines Rechtsmittelverzichts ist in der StPO nicht vorgesehen, ein darauf abzielender Antrag demnach als unzulässig zurückzuweisen; wohl aber ist mit Bezug auf die Antragsbegründung bei der Entscheidung über die danach fristgerecht angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde die Wirksamkeit des Verzichts zu überprüfen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §44StPO §285a Z1
Rechtssatz: Der Angeklagte kann die von seinem Verteidiger angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde auch gegen dessen Willen zurückziehen und damit rechtswirksam auf sie verzichten. Entscheidungstexte 12 Os 178/86 Entscheidungstext OGH 12.02.1987 12 Os 178/86 11 Os 74/04 Entscheidungstext OGH 24.08.2004 11 Os 74/... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1
Rechtssatz: Formellrechtliche Nichtigkeitsgründe werden durch den Hinweis auf Umstände, die sie nach dem Gesetz gar nicht zu begründen vermögen, in Wahrheit nicht aufgezeigt (so schon 13 Os 53/85). Entscheidungstexte 13 Os 20/87 Entscheidungstext OGH 12.02.1987 13 Os 20/87 13 Os 7/88 Ent... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, nur mehr der Straffestsetzung dienenden Urteil hat das Schöffengericht über Wilhelm Maximilian H***, insoweit er mit dem Urteil des Kreisgerichts Ried im Innkreis vom 6. Februar 1986, GZ. 7 Vr 871/83-300, wegen des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2 StGB in einem früheren Rechtsgang rechtskräftig schuldig erkannt worden war, im nunmehr letzten Rechtsgang nach § 128 Abs. 2 StGB eine Freihe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Februar 1951 geborene jugoslawische Staatsangehörige Saban F*** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm liegt zur Last, am 5.Mai 1985 in Linz (im Gasthaus "B***") dadurch, daß er Mladjen M*** mit einem Stilett (Klingenlänge 11 cm) zwei Stiche in den rechten Oberbauch und zwei weitere in den Unterbauch und in de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 a Z 1 StPO zurück. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobenen Beschwerde kommt keine Berechtigung zu. Der Angeklagte hat nach Verkündung des Urteils nur das Rechtsmittel der Berufung angemeldet (vgl S 115) und die von seinem Verteidiger angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen (vgl S 52); nach Überreichung einer Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde ... mehr lesen...
Norm: StPO §44StPO §285a Z1
Rechtssatz: Der Angeklagte kann die von seinem Verteidiger angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde auch gegen dessen Willen zurückziehen und damit rechtswirksam auf sie verzichten. Entscheidungstexte 12 Os 178/86 Entscheidungstext OGH 12.02.1987 12 Os 178/86 11 Os 74/04 Entscheidungstext OGH 24.08.2004 11 Os 74/... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1
Rechtssatz: Formellrechtliche Nichtigkeitsgründe werden durch den Hinweis auf Umstände, die sie nach dem Gesetz gar nicht zu begründen vermögen, in Wahrheit nicht aufgezeigt (so schon 13 Os 53/85). Entscheidungstexte 13 Os 20/87 Entscheidungstext OGH 12.02.1987 13 Os 20/87 13 Os 7/88 Ent... mehr lesen...