Norm: StPO §285a Info
Rechtssatz: Informationen zu § 285a StPO § 1 Z 1 StPNov. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102528 Dokumentnummer JJR_19960916_OGH0002_000STP00285_9600000_002 mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11StPO §285 Abs1StPO §285a Z2
Rechtssatz: Das Gesetz verpflichtet den Beschwerdeführer bei Geltendmachung materiellrechtlicher Nichtigkeitsgründe, den Ausspruch des Gerichtshofes ohne Beifügung oder Weglassung mit dem Gesetz zu vergleichen und anzugeben, weshalb seiner Ansicht nach das Gesetz verletzt worden sei. Entscheidungstexte 13 O... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11StPO §285 Abs1StPO §285a Z2
Rechtssatz: Das Gesetz verpflichtet den Beschwerdeführer bei Geltendmachung materiellrechtlicher Nichtigkeitsgründe, den Ausspruch des Gerichtshofes ohne Beifügung oder Weglassung mit dem Gesetz zu vergleichen und anzugeben, weshalb seiner Ansicht nach das Gesetz verletzt worden sei. Entscheidungstexte 13 O... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §285a Z2
Rechtssatz: Nach § 285a Z 2 StPO wird die deutliche und bestimmte Bezeichnung jener Umstände verlangt, die den angerufenen Nichtigkeitsgrund bilden sollen, wobei der Beschwerdeführer auch bei Geltendmachung einer materiellen Nichtigkeit nach der Z 10 des § 281 Abs 1 StPO verpflichtet ist, den Ausspruch des Gerichtes unter Berücksichtigung aller wesentlichen Urteilsfeststellungen ohne Sachverhaltsmodifikat... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §285a Z2
Rechtssatz: Nach § 285a Z 2 StPO wird die deutliche und bestimmte Bezeichnung jener Umstände verlangt, die den angerufenen Nichtigkeitsgrund bilden sollen, wobei der Beschwerdeführer auch bei Geltendmachung einer materiellen Nichtigkeit nach der Z 10 des § 281 Abs 1 StPO verpflichtet ist, den Ausspruch des Gerichtes unter Berücksichtigung aller wesentlichen Urteilsfeststellungen ohne Sachverhaltsmodifikat... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Ist nicht auszuschließen, daß sich die Angeklagte bei Abgabe ihrer Erklärung, die angemeldeten Rechtsmittel zurückzuziehen, unter einem von Justizorganen ausgehenden Druck wähnte, auf das ihr verfassungsmäßig garantierte Recht, das Urteil von einem übergeordneten Gericht nachprüfen zu lassen (Art 2 Z 1 des 7. Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention, BGBl 1988/628), verzichten zu sollen, um ihre (gleichzeiti... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Ist nicht auszuschließen, daß sich die Angeklagte bei Abgabe ihrer Erklärung, die angemeldeten Rechtsmittel zurückzuziehen, unter einem von Justizorganen ausgehenden Druck wähnte, auf das ihr verfassungsmäßig garantierte Recht, das Urteil von einem übergeordneten Gericht nachprüfen zu lassen (Art 2 Z 1 des 7. Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention, BGBl 1988/628), verzichten zu sollen, um ihre (gleichzeiti... mehr lesen...
Norm: StPO §282 CStPO §285a
Rechtssatz: Mit dem Untergang des staatlichen Strafanspruchs infolge Ablebens des Angeklagten kommt die Ausführung zuvor angemeldeter Rechtsmittel nicht mehr in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 8/95 Entscheidungstext OGH 09.03.1995 12 Os 8/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs1StPO §285a Z2
Rechtssatz: Der nicht näher konkretisierten Behauptung, die Tathandlungen seien (nach § 31 FinStrG) verjährt, kann die einzelne, deutliche und bestimmte Bezeichnung (§§ 285 Abs1, 285 a Z 2) der tatsächlichen oder gesetzlichen Gegebenheiten, aus denen der Nichtigkeitsgrund resultieren soll, nicht entnommen werden. Entscheidungstexte 12 Os 168/94 Entschei... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs1StPO §285a Z2
Rechtssatz: Der nicht näher konkretisierten Behauptung, die Tathandlungen seien (nach § 31 FinStrG) verjährt, kann die einzelne, deutliche und bestimmte Bezeichnung (§§ 285 Abs1, 285 a Z 2) der tatsächlichen oder gesetzlichen Gegebenheiten, aus denen der Nichtigkeitsgrund resultieren soll, nicht entnommen werden. Entscheidungstexte 12 Os 168/94 Entschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das sich auf den Wahrspruch der Geschwornen stützt, wurden Mico M*****, Emilio B***** (jeweils Urteilsfaktum A) und Sinisa S***** (B) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB, und zwar Sinisa S***** als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt, ferner Sinisa S***** (C) als unmittelbarer Täter und Mico M***** (D) als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB des Verbrechens des schweren B... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2
Rechtssatz: Indem in der Nichtigkeitsbeschwerde auf eine Widerstandsunfähigkeit des Opfers und auf eine schwere Körperverletzung oder eine Schwangerschaft abgestellt wird, bezieht sie sich auf den seit der StGNov 1989 BGBl 242 nicht mehr in Geltung stehenden Tatbestand der Notzucht nach § 201 Abs 1 und Abs 2 StGB (alt) und nicht auf den (seit 01.07.1989 geltenden) Tatbestand der (minderschweren) Vergewaltigung nach § 201 Abs... mehr lesen...