Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 11.März 1986, GZ U 1541/85-20, wurden Thomas N*** und Markus S*** von der durch den Privatbeteiligten Cemal S*** erhobenen Subsidiaranklage wegen Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dieses Urteil, das unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, enthält keinen Ausspruch über die Kostenersatzpflicht des Subsidiaranklägers (§ 390 Abs. 1 StPO). In der Folge beantragten die fre... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §44 Abs1StPO §285a Z1
Rechtssatz: Die ausdrückliche Zurückziehung der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Verteidiger, sei es auch der gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellte (EvBl 1979/164), ist als Verzicht auf dieses Rechtsmittel anzusehen; ein einmal erklärter Verzicht ist unwiderruflich (KH 1295, EvBl 1955/195, 1963/20, 1965/83, 1966/211, RZ 1970 S 17, ÖJZ-LSK 1982/149, 13 Os 162/85). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der am 14.Februar 1946 geborene beschäftigungslose Titus H*** wurde mit dem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengerichts vom 16.Mai 1988 (ON. 43) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB. (A) sowie des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 15 StGB. (B und C) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Aus Anlaß der Nichtigkeitsbesc... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §44 Abs1StPO §285a Z1
Rechtssatz: Die ausdrückliche Zurückziehung der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Verteidiger, sei es auch der gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellte (EvBl 1979/164), ist als Verzicht auf dieses Rechtsmittel anzusehen; ein einmal erklärter Verzicht ist unwiderruflich (KH 1295, EvBl 1955/195, 1963/20, 1965/83, 1966/211, RZ 1970 S 17, ÖJZ-LSK 1982/149, 13 Os 162/85). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2
Rechtssatz: Werden in der Rechtsmittelschrift die behaupteten Nichtigkeitsgründe nicht getrennt dargestellt, sondern ineinander vermengt, so gehen dadurch entstandene Unklarheiten in der Nichtigkeitsbeschwerde zu Lasten des Beschwerdeführers. Entscheidungstexte 15 Os 122/88 Entscheidungstext OGH 06.12.1988 15 Os 122/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) in Urschrift und Ausfertigungen versehentlich mit 4. Juni 1987 datierten angefochtenen Urteil wurde der am 30. Oktober 1943 geborene Weinhauer und Weinhandelsunternehmer Siegfried T*** (zu I.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB sowie (zu II. und III.) der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2
Rechtssatz: Werden in der Rechtsmittelschrift die behaupteten Nichtigkeitsgründe nicht getrennt dargestellt, sondern ineinander vermengt, so gehen dadurch entstandene Unklarheiten in der Nichtigkeitsbeschwerde zu Lasten des Beschwerdeführers. Entscheidungstexte 15 Os 122/88 Entscheidungstext OGH 06.12.1988 15 Os 122/88 ... mehr lesen...
Norm: StPO §284 Abs1 AStPO §285a Z1
Rechtssatz: Die nach der Urteilsverkündung abgegebene Erklärung des Angeklagten, Berufung anzumelden und die Freiheitsstrafe einstweilen antreten zu wollen, bedeutet den - im Fall des Beiseins eines Verteidigers unwiderruflichen (§ 268 Abs 2 StPO nF) - Verzicht auf die Nichtigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte 12 Os 134/88 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 26-jährige Franz E*** und der 20-jährige Rudolf S*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 12.Dezember 1987 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten Peter P*** mit Gewalt gegen Personen und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben (§ 89 StGB) sowie unter Verwendung von Waffen dem Alexander Z*** mit dem ... mehr lesen...
Norm: StPO §284 Abs1 AStPO §285a Z1
Rechtssatz: Die nach der Urteilsverkündung abgegebene Erklärung des Angeklagten, Berufung anzumelden und die Freiheitsstrafe einstweilen antreten zu wollen, bedeutet den - im Fall des Beiseins eines Verteidigers unwiderruflichen (§ 268 Abs 2 StPO nF) - Verzicht auf die Nichtigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte 12 Os 134/88 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5 AStPO §285a Z2
Rechtssatz: Begründungsmängel eines Urteils (Z 5) können nur unter Berücksichtigung aller der jeweils gerügten Konstatierung zugrunde gelegten maßgebenden Erwägungen prozeßordnungsgemäß dargetan werden. Entscheidungstexte 15 Os 124/88 Entscheidungstext OGH 04.10.1988 15 Os 124/88 13 Os 21/90 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz S*** der Vergehen (1.) des Diebstahls nach § 127 StGB, (2.) der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB und (3.) der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB schuldig erkannt. Als Diebstahl fällt ihm zur Last, daß er am 19.Dezember 1987 in Salzburg der Anneliese M*** eine fremde bewegliche Sache, und zwar ihre Geldbörse mit rund 8.000 S Bargeld, mit dem Vorsatz wegnahm, sich durch deren Zueignung u... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5 AStPO §285a Z2
Rechtssatz: Begründungsmängel eines Urteils (Z 5) können nur unter Berücksichtigung aller der jeweils gerügten Konstatierung zugrunde gelegten maßgebenden Erwägungen prozeßordnungsgemäß dargetan werden. Entscheidungstexte 15 Os 124/88 Entscheidungstext OGH 04.10.1988 15 Os 124/88 13 Os 21/90 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.November 1949 geborene Walter Leopold L*** wurde nach teilweiser Verbüßung von zwei Freiheitsstrafen, und zwar der über ihn mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Linz vom 22. Dezember 1982, AZ 23 E Vr 1.481/82, wegen Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach dem § 170 Abs. 1 StGB sowie wegen Vergehens des Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB verhängten in der Dauer von acht Monaten (nach Widerruf dieser ursprünglich bedingt ... mehr lesen...
Norm: StPO §285aStPO §462
Rechtssatz: Die Bezahlung einer Geldstrafe innerhalb offener (Rechtsmittelfrist oder) Einspruchsfrist ist gleichermaßen wie die Erklärung, eine Freiheitsstrafe sofort antreten zu wollen, regelmäßig als konkludente Erklärung eines (Rechtsmittelverzichts oder) Einspruchsverzichts zu verstehen, und zwar insbesondere dann, wenn sie durch die folgende Nichterhebung eines (Rechtsmittels oder) Einspruchs durch den Erklärenden... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2
Rechtssatz: Wird in der Anmeldung kein Nichtigkeitsgrund bezeichnet und die Ausführung verspätet überreicht, so ist die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285a Z 2 StPO (nicht Z 1) zurückzuweisen, weil sie wohl rechtzeitig "angemeldet", aber auf die in der verspäteten Ausführung geltend gemachten
Gründe: nicht Bedacht zu nehmen ist (wie SSt 4/39, 8/73, 9/69 ua). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2
Rechtssatz: Wird in der Anmeldung kein Nichtigkeitsgrund bezeichnet und die Ausführung verspätet überreicht, so ist die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285a Z 2 StPO (nicht Z 1) zurückzuweisen, weil sie wohl rechtzeitig "angemeldet", aber auf die in der verspäteten Ausführung geltend gemachten
Gründe: nicht Bedacht zu nehmen ist (wie SSt 4/39, 8/73, 9/69 ua). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der durch einen Wahlverteidiger in der Hauptverhandlung vertretene Mustafa G*** hat nach Verkündung seiner Verurteilung am 20.August 1987 Bedenkzeit erbeten (S 248). Am 24.August 1987 erklärte G*** schriftlich, gegen das Urteil vom 20.August 1987 kein Rechtsmittel einzubringen und die Strafe anzunehmen (ON 36). Mit dem am 3.Juni 1988 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz hat G*** nach Verteidigerwechsel die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ausgeführ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der am 1. September 1954 geborene, zuletzt beschäftigungslose Frank Z*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien teils allein, teils in Gesellschaft von Beteiligten (§ 12 StGB) fremde bewegliche Sachen in einem 100.000 S übersteigenden Wert anderen mit dem Vorsatz, sich durch... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1
Rechtssatz: Nicht verständliche Beschwerdebehauptungen sind einer sachbezogene Erwiderung nicht zugänglich; es ist nicht Sache des Rechtsmittelgerichtes, Spekulationen darüber anzustellen, welche Bedeutung dunkle und unbestimmte Rechtsmittelausführungen haben könnten. Entscheidungstexte 15 Os 54/88 Entscheidungstext OGH 03.05.1988 15 Os 54/... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1
Rechtssatz: Nicht verständliche Beschwerdebehauptungen sind einer sachbezogene Erwiderung nicht zugänglich; es ist nicht Sache des Rechtsmittelgerichtes, Spekulationen darüber anzustellen, welche Bedeutung dunkle und unbestimmte Rechtsmittelausführungen haben könnten. Entscheidungstexte 15 Os 54/88 Entscheidungstext OGH 03.05.1988 15 Os 54/... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Durch die Erklärung, das Urteil anzunehmen, hat der Angeklagte unmißverständlich auf Rechtsmittel verzichtet; dieser (nach ordnungsgemäßer Belehrung gemäß §§ 3, 268 StPO und im Beisein eines Verteidigers abgegebene) Rechtsmittelverzicht ist als prozessuale Erklärung wirksam (§ 285 a Z 1 dritter Fall StPO) und dementsprechend - wie übrigens auch nach der künftigen Rechtslage gemäß § 268 Abs 2 StPO nF - unwiderrufl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst N*** des Vergehens der Entziehung von Energie nach § 132 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB schuldig erkannt sowie deswegen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Aus dem ungerügt gebliebenen Hauptverhandlungsprotokoll ergibt sich, daß der Angeklagte anschließend an die Rechtsmittelbelehrung und an die weitere Belehrung, daß er die Möglichkeit habe, mit seinem Verteidiger Rücksprache zu halten, das Urteil anzunehmen erklärte; nach ein... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Durch die Erklärung, das Urteil anzunehmen, hat der Angeklagte unmißverständlich auf Rechtsmittel verzichtet; dieser (nach ordnungsgemäßer Belehrung gemäß §§ 3, 268 StPO und im Beisein eines Verteidigers abgegebene) Rechtsmittelverzicht ist als prozessuale Erklärung wirksam (§ 285 a Z 1 dritter Fall StPO) und dementsprechend - wie übrigens auch nach der künftigen Rechtslage gemäß § 268 Abs 2 StPO nF - unwiderrufl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.September 1962 geborene Hilfsarbeiter Johann F*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien in Gesellschaft des (rechtskräftig mitverurteilten) Wolfgang H*** mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung in der Nacht zum 22.Februar 1987 durch Einbruch in die Kantine der F*** H***-Sportanlage zum Nachteil der Pächterin Elisabeth A*** Wurst, Lebe... mehr lesen...
Gründe: Werner F*** wurde nach teilweiser Verbüßung von insgesamt vier Freiheitsstrafen im Gesamtausmaß von 19 Monaten im kreisgerichtlichen Gefangenenhaus Ried im Innkreis, darunter der mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 21.April 1983 (in der Urteilsausfertigung unrichtig: 20.April 1983; vgl. S 67 und 68 dA), GZ 12 E Vr 418/83-15, über ihn wegen Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 und § 15 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.November 1959 geborene Gelegenheitsarbeiter Franz B*** auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und der Vergehen der Störung der Totenruhe nach dem § 190 Abs. 1 StGB sowie der Blutschande nach dem § 211 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Über ihn wurde hiefür eine Freiheitsstrafe in der Dauer von zwanzig Jahren verhängt. Der Angeklagte, der sich nach der Urteilsverkündung am 27. August ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dietmar U*** und Roland S*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB schuldig gesprochen, weil sie am 5.Dezember 1986 in Fügenberg im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB) Gabriele E*** mit Gewalt, indem sie sie in einen PKW zerrten, mit ihr auf einen abgelegenen Parkplatz fuhren, sie dort im Auto festhielten und gewaltsam teilweise auszogen, zum außerehelichen Beischlaf mit Dietmar U*** ... mehr lesen...
Gründe: Josef G*** wurde unter anderem (1) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und 3 Z. 3 SuchtgiftG in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) schuldig erkannt, weil er am 9.Dezember 1986 in Leoben 1.495,4 Gramm Heroin an einen Unbekannten verkauft und zur Übergabe an diesen bereitgestellt hat. Der Angeklagte macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Abs. 1 Z. 4 StPO geltend, weil sein Antrag auf Einvernahme der als Käufer des Heroins aufgetretenen Vertrauensperson, daß er mit diese... mehr lesen...
Gründe: Otto Hermann H*** ist des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 1 (Z. 1) und 3 StGB schuldig erkannt worden. Darnach hat er als Geschäftsführer der "L***-Holz-Handelsgesellschaft m.b.H." in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit Brigitte H*** in Wien mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich und die genannte Gesellschaft unrechtmäßig zu bereichern, Verfügungsberechtigte der "N*** O*** F*** T*** A*** V***", Tripolis, und der C***-B***, Wi... mehr lesen...