Norm
StPO §285a Z2Rechtssatz
Eine Nichtigkeitsbeschwerde, die sich in der Wiedergabe der gesetzlichen (abstrakten) Umschreibung des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes (§ 345 Abs 1 Z 6 in Verbindung mit § 314 Abs 1 StPO) erschöpft, ist mangels Substantiierung einer Nichtigkeitsbeschwerde gleichzuachten, die den angerufene Nichtigkeitsgrund bloß ziffernmäßig bezeichnet und die daher nach §§ 285 a Z 2, 344 StPO zurückzuweisen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0100174Dokumentnummer
JJR_19890831_OGH0002_0120OS00086_8900000_002