Gründe: Der am 21. September 1941 geborene Erich A wurde des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Z. 4, 130 StGB. (A) und des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 StGB. (B) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien (A) gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S (nicht jedoch 100.000 S) übersteigenden Wert, nämlich Exemplare des 'Kurier' und der 'Kronen-Zeitung', mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Februar 1945 geborene, beschäftigungslose Josef A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und Z 2 sowie § 15 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt unter anderem zur Last, nachts zum 19. Oktober 1984 in Wienerbruck der Erika B durch Einbruch und Einsteigen in deren Wohnhaus ein Plastiksparschwein mit etwa 100 S Bargeld, eine Kleingeldmünzen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 41-jährige Erwin A des Vergehens des schweren Diebstahls nach § 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4 StGB schuldig erkannt, weil er am 31.August 1984 in Ebental (im Rückfall) fremde bewegliche Sachen, nämlich 5.500 S Bargeld, der Erika B mit dem Vorsatz wegnahm, sich durch die Zueignung des Geldbetrages unrechtmäßig zu bereichern. Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer (nominell) allein au... mehr lesen...
Gründe: Gegen das oben näher bezeichnete Urteil, womit er wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt wurde, meldete der Angeklagte fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Hierauf wurde eine Urteilsausfertigung (antragsgemäß) seinem Verteidiger am 13.März 1985 zugestellt. Es unterblieb jedoch eine Ausführung der angemeldeten Rechtsmittel innerhalb... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.März 1953 geborene Walter A und der am 5.August 1954 geborene Friedrich B wurden des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt ein am 15.Oktober 1984 um ca. 2.00 Uhr nachts durch Einschlagen einer Auslagenscheibe des Textilgeschäfts der Firma C versuchter Einbruchsdiebstahl zur Last. Diesen Schuldspruch bekämpfen beide Angeklagten mit getrennt ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerd... mehr lesen...
Gründe: Edvard A wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB (1) und des Vergehens nach § 14 Abs. 2 FremdenpolizeiG ( 2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 16.April 1984 in Lindenberg, Bezirk Deutschlandsberg, dem Johannes und der Annemarie B durch Einsteigen durch ein geöffnetes Kippfenster und Aufbrechen einer Wohnzimmertür Sachen (darunter fünf Silbermünzen) im Gesamtwert von ca. 65.000 S (1 a) und der Edeltraud... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies der Vorsitzende des Schöffensenats die am 6.Dezember 1984 vom Angeklagten Gerhard A abgegebene 'Anmeldung bzw Ausführung' der Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 a Z 1 StPO aus zwei Gründen zurück: Der in der Hauptverhandlung durch einen Wahlverteidiger vertretene Angeklagte erklärte nämlich nach Verkündung des Urteils am 30.November 1984, auf Rechtsmittel zu verzichten (S 37), und überreichte seine als 'Einspruch und Nichtigkeit' bezeichne... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 13. Juni 1980, GZ. 21 E Vr 2245/79-20, wurde der am 27.Mai 1953 geborene Josef A des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und zu einer ihm gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten verurteilt. Josef A hatte am 6.März 1978 als Tankwart der B Tankstelle in Golling den jugoslawischen Staatsangehör... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §285a Z2
Rechtssatz: Mit einem materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrund können nur Fehler des Urteils, nie aber Verfahrensmängel releviert werden. Die einen Verstoß gegen den Grundsatz der Spezialität der Auslieferung geltend machende Rechtsrüge, die übergeht, daß ein Schuldspruch wegen der Tat, auf die sich die Auslieferungsbewilligung nicht erstreckte, gar nicht gefällt, das Verfahren vielmehr insoweit gemäß § 5... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred A I. des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach § 15, 202 Abs 1 StGB, II. des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB und III. des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig gesprochen. Der Schuldspruch wegen des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf erfolgte, weil der Angeklagte am 27.September 1978 in Assling im bewußten und gemeinsamen Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten An... mehr lesen...
Gründe: Der zuletzt beschäftigungslos gewesene Kurt A wurde der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und 2 StGB. (1) und der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 StGB. (2) schuldig erkannt. Er hat am 12.August 1984 in Wien nicht nur einen Lastkraftwagen der Firma B GesmbH. mit einem in den Lagerräumen der genannten Firma gefundenen und widerrechtlich erlangten Schlüssel in Gebrauch genommen (1), sondern darüber hinaus schon zuvor (nach... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §285a Z2
Rechtssatz: Mit einem materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrund können nur Fehler des Urteils, nie aber Verfahrensmängel releviert werden. Die einen Verstoß gegen den Grundsatz der Spezialität der Auslieferung geltend machende Rechtsrüge, die übergeht, daß ein Schuldspruch wegen der Tat, auf die sich die Auslieferungsbewilligung nicht erstreckte, gar nicht gefällt, das Verfahren vielmehr insoweit gemäß § 5... mehr lesen...
Gründe: Die zuletzt beschäftigungslos gewesenen Peter A und Karl B wurden schuldig erkannt, und zwar A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs.1 StGB. (A I), des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs.1, zweiter Fall (richtig: erster Deliktsfall, aber höherer Strafsatz - EvBl. 1982 Nr. 198, LSK. 1984/129), StGB. (A II), des Vergehens der teils versuchten, teils vollendeten Nötigung nach §§ 105 Abs.1 und 15 StGB., teilweise als Anstifter nach § 1... mehr lesen...
Gründe: Anton A wurde mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des Schuldspruchs des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten, gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 2, 130 (dritter und vierter Fall) StGB. schuldig erkannt, weil er unter den die angenommenen Qualifikationen begründenden Tatmodalitäten unter anderem (A I 3) der Eva B Valuten und Schmuck im Gesamtwert von ca. 87.200 S und (A II 2) dem Heimo L*** bzw. dessen L... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.August 1960 geborene Andreas Karl A des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 3.November 1983 in Ebensee die Juliane B durch Festhalten in seinem PKW. und durch die gefährliche Drohung, er werde sie erwürgen, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen trachtete. Rechtliche Beurteilung Da der Angeklagte die von ihm dagegen erhobene Nichtigkei... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §285 Abs1StPO §285a Z2
Rechtssatz: Das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der Nichtigkeitsgründe bedeutet für Verfahrensrügen wegen unterbliebener Beweisaufnahmen, dass der Beschwerdeführer klarzustellen hat, welche von ihm während der Hauptverhandlung gestellten Anträge der Anfechtung zugrundeliegen. Entscheidungstexte 12 Os 156/83 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §285 Abs1StPO §285a Z2
Rechtssatz: Das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der Nichtigkeitsgründe bedeutet für Verfahrensrügen wegen unterbliebener Beweisaufnahmen, dass der Beschwerdeführer klarzustellen hat, welche von ihm während der Hauptverhandlung gestellten Anträge der Anfechtung zugrundeliegen. Entscheidungstexte 12 Os 156/83 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2
Rechtssatz: Bei prozessualen Erklärungen (der Parteien ebenso wie des Gerichts) ist ihr objektiv erkennbare Sinngehalt maßgebend; ein bloß subjektives Mißverständnis ist für ihre Wirksamkeit ohne Belang. Entscheidungstexte 10 Os 108/84 Entscheidungstext OGH 09.10.1984 10 Os 108/84 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2
Rechtssatz: Bei prozessualen Erklärungen (der Parteien ebenso wie des Gerichts) ist ihr objektiv erkennbare Sinngehalt maßgebend; ein bloß subjektives Mißverständnis ist für ihre Wirksamkeit ohne Belang. Entscheidungstexte 10 Os 108/84 Entscheidungstext OGH 09.10.1984 10 Os 108/84 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §285d Abs1 Z1StPO §285a Z2
Rechtssatz: Wird eine von vornherein unmögliche Beweiserhebung - hier: flüchtiger, von den Sicherheitsbehörden nicht ausforschbarer Zeuge - beantragt, mangelt es an einer prozessordnungsgemäßen Antragstellung, weshalb die allein darauf gestützte Verfahrensrüge gemäß § 285d Abs 1 Z 1 StPO in Verbindung mit § 285a Z 2 StPO zurückzuweisen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §285d Abs1 Z1StPO §285a Z2
Rechtssatz: Wird eine von vornherein unmögliche Beweiserhebung - hier: flüchtiger, von den Sicherheitsbehörden nicht ausforschbarer Zeuge - beantragt, mangelt es an einer prozessordnungsgemäßen Antragstellung, weshalb die allein darauf gestützte Verfahrensrüge gemäß § 285d Abs 1 Z 1 StPO in Verbindung mit § 285a Z 2 StPO zurückzuweisen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 21-jährige Cesar E B und der 20jährige Orlando C D auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 2.Dezember 1983 in Wien in Gesellschaft auch des abgesondert verfolgten Jugendlichen Jose Rolando F G (im Urteil unrichtig bzw unvollständig 'Hussein Rolando F') als Beteiligte (§ 12 StGB) mit Gewalt gege... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die türkischen Gastarbeiter Necdet A, geboren 1.Dezember 1958, und ünal B, geboren 10.März 1941, des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB., ünal B als Gehilfe nach § 12 StGB., schuldig erkannt. Darnach hat Necdet A dem (ihm als langjährigen Arbeitskollegen bekannten, mit ihm aber verfeindeten) Nizamettin C durch Versetzen eines wuchtigen Schlags gegen den
Kopf: mit einem 1,3 m langen halbzölligen Met... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den 27-jährigen Manfred A des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 1 und 2, Abs. 2, zweiter Fall SuchtgiftG. (Fakten: I, 1 bis 4 und II) und des teilweise damit in Idealkonkurrenz verwirklichten Finanzvergehens der Abgabenhehlerei (im Rückfall: § 41 FinStrG.) nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig (III). Es verhängte über ihn nach dem zweiten Strafsatz des § 16 Abs. 2 SuchtgiftG. eine Freiheitsstrafe sowie gesondert nach § 37 Abs. 2 FinStrG. eine Gel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurde Karl A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2 (§ 15) StGB. (A IV 2, 9, 11, 12), des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB. (F I, II), des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 StGB. (I) und des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs. 2 und 3 StGB. (J) schuldig e... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §321 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Mit der Behauptung einer Unvollständigkeit der Rechtsbelehrung in bezug auf einen Strafaufhebungsgrund, der überhaupt nicht Gegenstand der Fragestellung ist, wird eine unter Nichtigkeitssanktion stehende Unrichtigkeit dieser Belehrung gar nicht geltend gemacht, der Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 8 StPO sohin nicht gesetzmäßig ausgeführt. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §321 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Mit der Behauptung einer Unvollständigkeit der Rechtsbelehrung in bezug auf einen Strafaufhebungsgrund, der überhaupt nicht Gegenstand der Fragestellung ist, wird eine unter Nichtigkeitssanktion stehende Unrichtigkeit dieser Belehrung gar nicht geltend gemacht, der Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 8 StPO sohin nicht gesetzmäßig ausgeführt. Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.Juni 1939 geborene Anton A wurde mit dem angefochtenen Urteil (I und II) des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach §§ 169 Abs. 1 und 15 StGB., (III und IV) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z. 1 und 15 StGB., (V) des Verbrechens der vorsätzlichen Gemeingefährdung nach § 176 Abs. 1 StGB., (VI) des Vergehens des Landzwangs nach § 275 StGB. und (VII) des Verbrechen... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Mit dem Ersuchen um "vorzeitige" Überstellung aus der Untersuchungshaft in die Strafhaft und der Erklärung, die Berufung trotzdem aufrecht zu erhalten, weil ihm die Strafe zu hoch sei, hat der Angeklagte konkludent die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen, die Berufung gegen das Strafmaß aufrechterhalten und den einstweiligen Strafantritt (§ 294 Abs 1 StPO) begehrt. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z1
Rechtssatz: Mit dem Ersuchen um "vorzeitige" Überstellung aus der Untersuchungshaft in die Strafhaft und der Erklärung, die Berufung trotzdem aufrecht zu erhalten, weil ihm die Strafe zu hoch sei, hat der Angeklagte konkludent die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen, die Berufung gegen das Strafmaß aufrechterhalten und den einstweiligen Strafantritt (§ 294 Abs 1 StPO) begehrt. Entscheidungste... mehr lesen...