RS OGH 1990/8/7 15Os86/90, 15Os131/90

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Veröffentlicht am 07.08.1990
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Norm

StPO §285a Z3

Rechtssatz

Eine dem Gericht (nur) zur Kenntnis gebrachte Erklärung des Verteidigers gegenüber dem Angeklagten, die Nichtigkeitsbeschwerde nicht auszuführen, hat nicht den Charakter einer formalen Prozeßhandlung und schließt daher eine Unterfertigung des vom angeklagten selbst erhobenen Rechtsmittels nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100230

Dokumentnummer

JJR_19900807_OGH0002_0150OS00086_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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