RS OGH 1989/11/9 12Os146/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1989
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Norm

StPO §281 Abs1 Z5 A
StPO §285a Z2

Rechtssatz

Die prozeßordnungsgemäße Darstellung einer Mängelrüge hat zur Voraussetzung, daß formale Begründungsmängel nicht bloß unter selektiver Zitierung aus dem Zusammenhang gelöster Begründungsteile behauptet, sondern derart substantiiert werden, daß in eine argumentative Erörterung der aufgeworfenen Fragen eingetreten werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0099420

Dokumentnummer

JJR_19891109_OGH0002_0120OS00146_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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