Gründe: Das Bezirksgericht Josefstadt lehnte mit Beschluss vom 15. Juli 2002, GZ 15 U 345/02t-2, die Einleitung des Verfahrens gegen Dr. Friedrich Z***** wegen § 111 Abs 1 und 2 StGB u.a. ab und stellte das Verfahren gemäß § 451 Abs 2 StPO ein. Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das im Delegierungsweg damit befasste Landesgericht St. Pölten als Beschwerdegericht mit Beschluss vom 17. März 2003, GZ 15 U 345/02t-14 keine Folge. Mit dem vom Privatankläger nunmehr angefochtenen Besch... mehr lesen...
Gründe: In mehreren Eingaben beantragte Valentin P***** bei der Ratskammer des Landesgerichtes Klagenfurt gemäß § 48 Abs 1 Z 1 StPO die Einleitung der Voruntersuchung gegen Herlinde T***** und weitere Personen. Diese Anträge wurden von der Ratskammer mit Beschluss vom 21. April 2004, AZ 48 Rk 40/04, zurückgewiesen. Die dagegen eingebrachte Beschwerde des Subsidiaranklägers blieb erfolglos (Beschluss des Oberlandesgerichtes Graz vom 17. Juni 2004, AZ 9 Bs 253/04). In mehreren Eingab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil gab das Oberlandesgericht Wien der Berufung (wegen Nichtigkeit und Schuld) des Antragstellers gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 1. April 2003, GZ 094 Hv 6/03w-13, mit welchem dessen Anträge nach §§ 6, 7 und 7a MedienG unter Ausspruch seiner Kostenersatzpflicht abgewiesen worden waren, nicht Folge. Mit dem angefochtenen Urteil gab das Oberlandesgericht Wien der Berufung (wegen Nichtigkeit und Schuld) des Antragstellers... mehr lesen...
Gründe: Karl W***** wurde vom Landesgericht Korneuburg mit Urteil vom 15. Dezember 2003, GZ 512 Hv 83/03g - 25, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Seiner Berufung gab das Oberlandesgericht Wien mit Urteil vom 30. April 2004, AZ 21 Bs 100/04, nicht Folge. Karl W***** wurde vom Landesgericht Korneuburg mit Urteil vom 15. Dezember 2003, GZ 512 Hv 83/03g - 25, des Vergehens der gef... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien eine als außerordentlichen Revisionsrekurs bezeichnete Beschwerde des Friedrich T***** gegen den Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes St. Pölten, mit dem Anträge des Genannten auf Einleitung der Voruntersuchung gegen DI Stefan S***** wegen Verdachts des Vergehens der Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung nach § 266 Abs 2 und des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB sowi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Oberlandesgericht Wien über die Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe der Angeklagten Alfred P***** und Wolfgang H***** gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 18. Juli 2003, GZ 91 Hv 5384/00a-78, mit welchem (unter anderem) Alfred P***** der Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig gesprochen und zu einer unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl S***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Ende April 2002 in Wien als Marktamtsbeamter der MA 59 mit dem Vorsatz, dadurch die Gemeinde Wien in ihrem Recht auf Ahndung von Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der Gesundheit und der gesetzmäßigen Erstattung von Anzeigen zu schädigen, seine Befugnis, im Rahmen der Gemeinde als der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde der Privatbeteiligten Anneliese H***** gegen die Abweisung ihres an die Ratskammer des Landesgerichts Wiener Neustadt gerichteten Antrags auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Verantwortliche der Franz L***** GmbH und andere unter Bezugnahme auf § 49 Abs 2 Z 2 iVm § 113 Abs 4 StPO als unzulässig zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde der Pr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Verurteilten Adolf H***** gegen die Bestimmung eines Pauschalkostenbeitrages zu den durch ein erfolgloses Begehren um Wiederaufnahme des Verfahrens verursachten Kosten mit 200 Euro (ON 371, § 390a Abs 2 StPO) teilweise Folge und setzte den Beitrag auf 150 Euro herab. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Linz einer Beschwerde des Verurteilten Adolf H***** gegen die Bestim... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes als Beschwerdegericht ist das ordentliche Rechtsmittel einer Beschwerde an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig (§ 16 StPO; 14 Os 107/03). Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes als Beschwerdegericht ist das ordentliche Rechtsmittel einer Beschwerde an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig (Paragraph 16, StPO; 14 Os 107/03). Anmerkung E72665 14Os... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Hat das Oberlandesgericht über eine Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichtshofes erster Instanz über die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahme entschieden, steht dagegen kein weiterer Rechtszug offen (§ 16 StPO). Hat das Oberlandesgericht über eine Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichtshofes erster Instanz über die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahme entschieden, steht dagegen kein weiterer Rechtszug offen (Paragraph 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden) Urteil wurde Doris A***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (I.) sowie des Verbrechens (richtig des Vergehens) der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 (ergänzt erster Fall) StGB (II.) schuldig erkannt. Danach hat sie (hier zusammengefasst wiedergegeben) in Mödling Mit dem angefochtenen (auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden) Urteil wurde Doris A***** des Ve... mehr lesen...
Gründe: Gerhard R***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, (A) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB und (B) des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Gerhard R***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, (A) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Privatanklägers gegen den Beschluss des Präsidenten des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Februar 2003, GZ 31 EVr 269/01-31, mit dem seinem Antrag auf Ablehnung von in der Ratskammer des Landesgerichtes Salzburg mitentscheidenden Richtern nicht Folge gegeben wurde, zurück. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem obbezeichneten Beschluss vom 27. Februar 2003 sprach das Oberlandesgericht Wien in Erledigung einer (zutreffend) als Aufsichtsbeschwerde nach § 15 StPO beurteilten Eingabe des Gebhard S*****, welche sich auf das bereits rechtskräftig beendete Strafverfahren AZ 15 EVr 6/93 des Landesgerichtes St. Pölten bezog, aus, dass zu Aufsichtsmaßnahmen gemäß § 15 StPO kein Grund gefunden wird. Mit dem obbezeichneten Beschluss vom 27. Februar 2003 sprach das Oberlandesgericht Wi... mehr lesen...
Gründe: Mit ob zitierten Beschluss hat das Oberlandesgericht Linz dem Antrag des Privatanklägers Dr. Karl P*****, die Privatanklagesache gemäß § 62 StPO dem (örtlich) zuständigen Bezirksgericht Linz abzunehmen und "einem anderen Landesgerichtssprengel" zuzuweisen, nicht Folge gegeben. Mit ob zitierten Beschluss hat das Oberlandesgericht Linz dem Antrag des Privatanklägers Dr. Karl P*****, die Privatanklagesache gemäß Paragraph 62, StPO dem (örtlich) zuständigen Bezirksgericht Linz ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II. Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozessrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Beschlüsse, in denen das Oberlandesgericht eine Beschwerde des als Ankläger einschreitenden Privatbeteiligten als unzulässig zurückgewiesen hat, zählen nicht dazu. Die Fälle, in denen eine Entscheidung des G... mehr lesen...
Gründe: Mit obzitiertem Beschluss hat das Oberlandesgericht Graz dem Antrag der Beschuldigten Waltraud Walburga J*****, diese Strafsache gemäß § 62 StPO dem (örtlich) zuständigen Landesgericht Leoben abzunehmen und dem Landesgericht für Strafsachen Graz zuzuweisen, nicht Folge gegeben. Mit obzitiertem Beschluss hat das Oberlandesgericht Graz dem Antrag der Beschuldigten Waltraud Walburga J*****, diese Strafsache gemäß Paragraph 62, StPO dem (örtlich) zuständigen Landesgericht Leobe... mehr lesen...
Gründe: Yeter B***** wurde im obbezeichneten Verfahren vom Landesgericht für Strafsachen Wien des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 und 15 StGB schuldig erkannt und zu einer zum Teil bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Yeter B***** wurde im obbezeichneten Verfahren vom Landesgericht für Strafsachen Wien des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 130 u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Valentin P***** gegen den seinem Subsidiarantrag nicht Folge gebenden Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. November 2002, GZ 242 Ur 281/02b-5, zurück. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz durch ein Rechtsmittel an den Oberst... mehr lesen...
Gründe: Margret E***** wurde vom Bezirksgericht Kufstein am 9. November 1998 in Abwesenheit zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil wurde E***** - nach Anordnung der Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung - erst am 4. Oktober 2002 durch persönliche Übergabe in den Räumen des Bezirksgerichtes Kufstein zugestellt. Dem am 30. September 2002 zugleich mit der schriftlichen Ankündigung der Behebung des Abwesenheitsurteiles gestellten Antrag auf unverzügliche... mehr lesen...
Begründung: Im anhängigen Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters nach § 273 ABGB (§ 236 AußStrG) hatte der Betroffene am 27. 2. 2002 beim Bezirksgericht den Antrag auf Einstellung des Verfahrens erhoben. Dieses Gericht bestellte einen ärztlichen Sachverständigen zur Prüfung der für eine Sachwalterbestellung erforderlichen Voraussetzungen. Am 21. 7. 2002 (eingelangt am 2. 8. 2002) beantragte der Betroffene, dem Bezirksgericht eine Frist zur Erledigung seines Einstellungsant... mehr lesen...
Gründe: Mit dem anfochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Graz eine Beschwerde der Privatbeteiligten Hildegard G*****, ausgeführt von Gerhard H*****, gegen den einen Subsidiarantrag zurückweisenden Beschluss der Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Graz zurück. Rechtliche Beurteilung Die von Gerhard H***** gegen die bezeichnete Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz an den Obersten Gerichtshof gerichtete Beschwerde war ohne Eingehen a... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Da gegen Beschlüsse eines Oberlandesgerichtes als Beschwerdegericht in Strafsachen (von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen) kein weiterer Rechtszug zulässig ist (vgl §§ 15, 16 StPO; 15 Os 53/02, 15 Os 149/02 uam), war die Beschwerde zurückzuweisen. Da gegen Beschlüsse eines Oberlandesgerichtes als Beschwerdegericht in Strafsachen (von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen) kein weiterer Rechtszug zulässig ist verglei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde eine Beschwerde der T***** Handels-GmbH gegen den ihren Antrag auf Einleitung der Voruntersuchtung zurückweisenden Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes Korneuburg vom 26. August 2002, GZ 920 Ns 119/02w-5, zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II. Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Geri... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Harald K***** erhebt "Berufung" gegen das oben bezeichnete Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht. Sie ist jedoch unzulässig und war daher zurückzuweisen, weil in Strafsachen Rechtsmittelentscheidungen der Gerichtshöfe zweiter Instanz grundsätzlich nicht (weiter) angefochten werden können. Anmerkung E68251 13Os154.02 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Strafgefangenen gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz ist nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung kein weiteres Rechtsmittel vorgesehen, weshalb die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen war. Anmerkung E67480 11Os147.02 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der Einschreiterin im Namen des Verstorbenen und im eigenen Namen erhobene "Revisionsrekurs" kann zufolge des Ausspruches des Rekursgerichtes (§ 13 Abs 1 Z 2 AußStrG) und der nicht rein vermögensrechtlichen Natur des Entscheidungsgegenstandes nur ein "außerordentlicher" Revisionsrekurs sein (§ 14 Abs 5 AußStrG). Da § 14 Abs 1 AußStrG keinen Unterschied zwischen Beschlüssen des Rekursgerichtes macht, mit denen in der... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über die bedingte Entlassung eines Strafgefangenen an den Obersten Gerichtshof sieht das Gesetz nicht vor. Anmerkung E66770 14Os95.02 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:0140OS00095.02.0910.000 Dokumentnummer JJT_20020910_OGH0002_0140OS00095_0200000_000 mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Da die Bestimmungen der Strafprozessordnung gegen solche Entscheidungen des Gerichtshofes zweiter Instanz keinen weiteren Rechtszug vorsehen, war die als "Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichnete Eingabe als unzulässig zurückzuweisen. Anmerkung E66473 11Os85.02 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:0110OS00085.02.0813.000 Dokumen... mehr lesen...