Gründe: Mit Beschluss vom 28. Februar 2011, GZ 26 Hv 12/08g-361, deklarierte das Landesgericht Feldkirch die mit Urteil vom 25. November 2009 über Helmut K***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall, 15 StGB verhängte Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe zu der mit nachträglich bekannt gewordenem Urteil des Polizeigerichts Basel-Stadt vom 22. Oktober 2004, rechtskräftig seit 8. März 2005, Zahl PK 228/2003, verhängten Sankt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Andrzej C***** gegen den Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 2. November 2010, GZ 7 Hv 44/03t-184, mit dem sein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen worden war, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete Beschwerde des Verurteilten erweist sich als unzulässig, weil gemäß § 89 Abs 6 StPO gegen Entscheidungen des Rechtsmittelgeric... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Februar 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Mag. Lendl sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger und Dr. Michel-Kwapinski als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Fischer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Norbert L***** wegen des Verbrechens des schweren Betrugs nac... mehr lesen...
Begründung: Für den Kläger ist ein einstweiliger Sachwalter bestellt, dem als Aufgabenkreis die Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden übertragen wurde. Der Betroffene beantragte zu 2 C 296/10d des Bezirksgerichts Kirchdorf an der Krems die Wiederaufnahme eines dort anhängig gewesenen Besitzstörungsverfahrens (2 C 1639/07z). Das Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems wies die Wiederaufnahmsklage am 18. März 2010 mit der
Begründung: zurück, dass eine Genehmigung durch den einstw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Mai 2010 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmucker als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek, Dr. T. Solé und Mag. Lendl sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Gotsmy als Schriftführer in der Strafsache gegen Norbert L***** wegen des Verbrechens des schweren Betrugs n... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Mai 2010 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmucker als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek, Dr. T. Solé und Mag. Lendl sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshof Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Gotmsy als Schriftführer in der Strafvollzugssache des Johannes G***** wegen bedingter Entlassung aus einer Freiheitsstrafe, AZ 820 B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred P***** zweier Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (I und II), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (III) sowie zweier Verbrechen des Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Danach hat er in Salzburg (I und II) Maria Z***** in zwei Fällen mit Gewalt zur Duldung der Abnahme ihrer Handtasche genötigt, indem er sie am 20. Mai 2009 von hinten am Hals packte und sie gegen eine Hausmauer drückte (... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Petra M*****, geboren am *****, vertreten durch den Vater Emmerich M*****, beide *****, über den Rekurs der Minderjährigen gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 15.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Anton H***** gegen den Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15. April 2009, GZ 183 BE 87/09s-7, mit dem sein Antrag auf bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe nach § 46 Abs 1 StGB abgewiesen worden war, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete Beschwerde ist unzulässig, weil gegen Beschlüsse des Rechtsmittelgerichts ein w... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 9. Juni 2008 legte die Staatsanwaltschaft Salzburg Salim P***** als Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15 Abs 1, 87 Abs 1 StGB zur Last, er habe am 5. März 2008 in B***** Houcine H***** durch Versetzen mehrerer Faustschläge und Fußtritte ins Gesicht und gegen den Oberkörper absichtlich eine schwere Körperverletzung zuzufügen versucht (ON 3). Ohne den Angeklagten zuvor aufzufordern, einen Verteidiger namhaft zu machen oder die ... mehr lesen...
Norm: StPO §16 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 16 StPO A) § 16 StPO 1975 alt (vor 2008) B) § 16 StPO idF Strafprozessreformgesetz (ab 2008) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123974 Im RIS seit 01.11.2008 Zuletzt aktualisiert am 31.05.2012 mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, wurde Michael V***** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt, zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er „in der Nacht auf den 23. März 2007 in Tribuswinkel Ingrid V***** durch Versetzen von Schlägen mit der Hand vorsätzlich am Körper ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Wolfgang R***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Wolfgang R***** des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er „im Zeitraum ab April 2004 bis Jänner 2008 in Wien als Obmann des Elternvereins des B***** ein ihm anvertrautes Gut in einem 50.000 Euro übers... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das dem Bezirksgericht Graz-Ost übergeordnete Landesgericht die Fristsetzungsanträge des Einschreiters zwar „zurück", wie aus der
Begründung: hervorgeht, ist damit aber auch eine Abweisung iSd § 91 Abs 3 GOG gemeint. Dagegen richtet sich der Rekurs des Dr. Alexander B*****. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das dem Bezirksgericht Graz-Ost übergeordnete Landesgericht die Fristsetzungsanträge des Einschreiters zwar „zurück", wie aus ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Anton S*****, infolge Rekurses des Betroffenen gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 20. Dezember 2007, GZ 5 Fsc 3-8/07-2, mit dem mehrere Fristsetzungsanträge des Betroffene... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 28. August 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Philipp und Hon. Prof. Dr. Schroll und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Gutlederer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Anderson K***** wegen Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gertrude T***** der Vergehen der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (1.) und der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie in Pöttsching Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gertrude T***** der Vergehen der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, erster Fall StGB (1.) und der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat sie in Pöttsching 1. im Zeitra... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 1. August 2005 legte die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau den Angeklagten Rene M*****, Josef G***** und Michael K***** zur Last, am 31. Jänner 2005 in Eggenburg den Mitangeklagten Haofan Z***** in verabredeter Verbindung durch Versetzen mehrerer Faustschläge, die eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung, nämlich eine Schädelprellung und eine Rissquetschwunde des rechten Mittelfingers mit einer Streckensehnenverletzung zur Folge hatten,... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Februar 2006, GZ 71 E Hv 152/04y-211, wurde der Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien der dagegen erhobenen Beschwerde des Verurteilten keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die diesen Beschluss bekämpfende Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes zweit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - im zweiten Rechtsgang ergangenen - Urteil wurde Zeljko V***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs l, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 7. September 2001 in Wien durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter Verwendung einer Waffe, nämlich durch die Äußerung „Gib mir 500 S oder ich bringe Dich um", wobei er ein Küchenmesser ergriff und damit auf die Küchenarbeitsplatte sowie ein Bild einstach, ... mehr lesen...
Gründe: Johann Georg G***** und Herbert B***** wurden mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält, im zweiten Rechtsgang neuerlich - allerdings auch hier abweichend von der wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB erhobenen Anklage - des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben sie in St. Georgen am F***** als verantwortliche Geschäftsführer der G***** Gmb... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 12. Mai 2005, GZ 32 EHv 33/03k-89, wurde der Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien der dagegen erhobenen Beschwerde des Verurteilten keine Folge. Rechtliche Beurteilung Die diesen Beschluss bekämpfende Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Ins... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 9. Oktober 2001, GZ 18 Hv 1027/01i-46 (OGH 6. März 2002, 13 Os 5/02; OLG Graz 25. Juni 2002, 11 Bs 167/02), wurde Walter P***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Graz der Beschwerde des Walter P***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes Klag... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Privatanklägers gegen den seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (abermals) abweisenden Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. März 2005, GZ 94 Hv 41/02s-37, nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz durch ei... mehr lesen...
Gründe: Mit Punkt 1. (AZ 21 Bs 398/04) der zwei selbständige, jedoch unter einem ausgefertigte Beschlüsse enthaltenen Entscheidung gab das Oberlandesgericht Wien als Beschwerdegericht der Beschwerde der Mag. Klaudia K***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 14. Oktober 2004, GZ 125 Hv 3730/00s-152 (mit dem festgestellt worden war, dass ihr für den in diesem Verfahren in Untersuchungshaft - richtig Verwahrungshaft - zugebrachten Zeitraum vom 26. Juli 200... mehr lesen...
Gründe: Nachdem der Antragsteller in seinen Eingaben vom 9. Juli 2004 und vom 29. März 2005 unter anderem „die Befassung des Obersten Gerichtshofes, weil die Judikatur betreffend Befangenheitserklärung eines ganzen Gerichtes zwingend neu zu regeln sind" begehrt hat, worüber mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 21. April 2005, AZ 15 Os 20/05t, weiters über die am 7. und 14. Juni gestellten Anträge, der Oberste Gerichtshof möge über die Ablehnung des Gerichtshofes zweiter Ins... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat der Oberste Gerichtshof die Beschwerde des Theodor B***** gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck als Beschwerdegericht vom 20. April 2005 als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete – als "Einspruch" bezeichnete – Beschwerde des Beschuldigten vom 5. August 2005 erweist sich als ebenfalls unzulässig, weil ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Theodor B***** gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 21. Februar 2005, mit dem sein (neuerlicher) Antrag auf Wiederaufnahme seines Strafverfahrens abgewiesen worden war, nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete - als "Einspruch" bezeichnete - Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Mai 2005 erweist sich als unzulässig, weil ein ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes Leoben vom 16. Februar 2005, GZ 30 Rk 7/04y-18, wurde - nach Zurücklegung seiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Leoben gemäß § 90 Abs 1 StPO - der Antrag des Dr. Engelbert T***** auf Einleitung der Voruntersuchung gemäß § 48 Abs 1 Z 1 StPO gegen Dr. Anton H*****, Dr. Bernd R***** und Dr. Andreas Ha***** zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Graz die von Dr. Engelbert T***** erhobene B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Der Rekurs des Betroffenen gegen die Zurückweisung des "außerordentlichen Revisionsrekurses" durch das Gericht zweiter Instanz als Durchlaufgericht ist zulässig (RIS-Justiz RS0044547), jedoch nicht berechtigt. Wie bereits das Gericht zweiter Instanz unter Berufung auf § 91 Abs 3 GOG zutreffend ausführte, ist die Abweisung eines Fristsetzungsantrags absolut unanfechtbar (zuletzt so 6 Ob 13/03k). Der Rekurs des Betroff... mehr lesen...