Die Ehe der Klägerin mit Johann R, dem Vater der minderjährigen Beklagten, wurde am 3. 5. 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Ehemannes geschieden. Johann R lebte seit etwa 1970 in Lebensgemeinschaft mit Maria S, der Mutter der beklagten Kinder; diese erhielten durch die Eheschließung des Johann R mit Maria S am 16. 6. 1979 die Rechtstellung ehelicher Kinder. Johann R verpflichtete sich am 12. 6. 1974 durch Vergleich, für die damals noch unehelichen Kinder... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4AußStrG §16 Abs1 BIII2aAußStrG §73 Abs1GKG §3 Abs1GKTG §4KO §46 Abs1 Z1ZPO §528 Abs1 Z2 D4b
Rechtssatz: Die Frage, ob die Kosten, welche die als Erben Berufenen ihrem Vertreter für die schriftliche Abhandlungspflege zu bezahlen haben, vorweg aus den Nachlaßaktiven voll zu befriedigen sind, betrifft nicht den Kostenpunkt. Die Rechtsmeinung, daß diese Kosten von den Erben aus eigenem zu tragen sind, ist nicht offenbar ges... mehr lesen...
Der am 24. 1. 1981 von Monika K unehelich geborene Paul K ist mehrfach behindert. Er befindet sich in Dauerpflege im nö Landessäuglingsheim S und wird dort aus Mitteln der Sozialhilfe auf Grund des nö Sozialhilfegesetzes (NÖSHG) erhalten. Der Amtsvormund des Kindes stellte den Antrag, die Großmutter mütterlicherseits zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 550 S vom 15. 10. bis 30. 11. 1981 und von 1650 S ab 1. 12. 1981 zu verhalten, weil der Vater des Kindes nicht festgestellt,... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Inwieweit gesetzlich vorgesehene Sozialhilfeleistungen der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruches an sich entgegenstehen, stellt keine bloße Frage der Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes dar. Entscheidungstexte 7 Ob 766/81 Entscheidungstext OGH 21.11.1981 7 Ob 766/81 6 Ob 632/85 ... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde aus beiderseitigem gleichem Verschulden geschieden. Die Klägerin begehrte einen Unterhalt in Höhe von 3000 S monatlich. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage mit der Einwendung, die Klägerin könne ihren Unterhalt aus ihrem eigenen Vermögen und aus den Unterhaltszahlungen ihrer ehelichen Kinder bestreiten. Das Erstgericht wies die Klage auf Grund der Feststellungen über die Leistungsfähigkeit der sieben ehelichen Kinder der Streitteile ab, weil... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1ZPO §502 Abs2 Z1 Ca4
Rechtssatz: Es ist keine Bemessungsfrage, ob bei Heranziehung eines subsidiär Unterhaltspflichtigen in die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der primär unterhaltspflichtigen Eltern der Bezug der Familienbeihilfe durch sie mitzuberücksichtigen ist oder nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 570/81 Entscheidungstext OGH 08.04.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1ZPO §502 Abs2 Z1 Ca4
Rechtssatz: Es ist keine Bemessungsfrage, ob dem subsidiär Unterhaltspflichtigen die Inanspruchnahme des Stammes seines Vermögens zugemutet werden kann, ohne daß vorher die Heranziehung des Stammes des Vermögens der primär Unterhaltspflichtigen auch nur erwogen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 570/81 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der minderjährigen ehelichen Kinder (Antragsteller), die väterliche Großmutter (Antragsgegnerin) als subsidiär Unterhaltspflichtige zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S pro Kind zu verpflichten, ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der eheliche Vater der Antragsteller als Landwirt und Liftbediensteter monatlich 8490.40 S verdiene, wovon er 1940 S monatlich (1800 S bar, Rest Naturalleistungen) an die austragsberechtigte Antragsgegnerin l... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4
Rechtssatz: Auch formelle Entscheidungen betreffend die Belohnung des Vormundes sind Entscheidungen über den Kostenpunkt iSd § 14 Abs 2 AußStrG, die vor dem OGH nicht aufgefochten werden können. Entscheidungstexte 1 Ob 27/70 Entscheidungstext OGH 26.02.1970 1 Ob 27/70 80 b 550/80 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Der Antragsteller ist ein ehelicher Sohn des Antragsgegners. Er hat am 24. November 1979 vor dem Standesamt X die Ehe geschlossen. Die Ehe der Eltern des Antragstellers wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 28. Oktober 1974 aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden. Dieser verpflichtete sich dabei zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 1600 S an die geschiedene Ehegattin und kommt dieser Unterhaltsverpflichtung auch regelmäßig nach. Davon a... mehr lesen...
Der Vater des am 24. Oktober 1971 unehelich geborenen Bernhard N, der Elektrotechniker Leo S, der zuletzt in Wien wohnhaft gewesen war, ist seit mindestens 1976 unbekannten Aufenthaltes. Auf Grund der am 21. Jänner 1975 vor dem Bezirksjugendamt für den 10. Bezirk in Wien geschlossenen Vereinbarung ist der Vater verpflichtet, zum Unterhalt des Minderjährigen ab 1. Feber 1975 einen Unterhaltsbetrag von monatlich 850 S zu bezahlen. Das Erstgericht bestellte Rechtsanwalt Dr. Karl K gemä... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4AußStrG §14 Abs2 B5AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2aAußStrG 2005 §62 Abs2 Z2 B2b
Rechtssatz: Auch im Verfahren außer Streitsachen sind Entscheidungen der zweiten Instanz in Angelegenheiten der Verfahrenshilfe ebenso wie solche in Angelegenheiten der Verfahrenskosten und der Sachverständigengebühren als unanfechtbar anzusehen. Entscheidungstexte 6 Ob 711/79 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG §14 Abs2 B1AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §14 Abs2 B6ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Die Rüge der Verletzung des Gebotes der Zulässigkeit von Neuerungen im Rekurs und damit der Nichtberücksichtigung neu vorgebrachter Umstände bei der Unterhaltsbemessung betrifft eine Verfahrensfrage und nicht den Unterhaltsbemessungskomplex. Entscheidungstexte 1 Ob 656/79 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Es ist keine Unterhaltsbemessungsfrage wenn das Rekursgericht eine Unterhaltserhöhung allein schon deshalb ablehnt, weil es entgegen der Aktenlage von einem dem Unterhaltsberechtigten zukommenden, seine Bedürfnisse deckenden, Unterhaltsbeitrag ausging, denn damit wurde nicht von der zweiten Instanz beurteilt, ob die vorhandenen Mittel für den Unterhalt ausreichen, sondern eine nicht gegebene Vor... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, in welchem Ausmaß die Minderjährige zur Deckung ihres Unterhaltsbedarfes neben den Naturalzuwendungen des Vaters noch eines Geldunterhaltes bedarf, ist eine solche der Unterhaltsbemessung. Entscheidungstexte 3 Ob 544/79 Entscheidungstext OGH 13.06.1979 3 Ob 544/79 Veröff: EFSlg 35005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ABGB §140 Abs2 Ab
Rechtssatz: Die Frage, ob ein im Rahmen der Fürsorgeerziehung in ein Erziehungsheim eingewiesenes Kind Unterhaltsansprüche gegen einen zivilrechtlich unterhaltspflichtigen Elternteil stellen könne (hier bezüglich der Wochenendurlauben zur Mutter), stellt keine Frage der Bemessung dar. Die Vorschrift des § 140 Abs 2 ABGB regelt nur das Ausmaß der Beitragsleistung im Verhältnis zwischen den beiden Eltern... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 CA1
Rechtssatz: Die Frage, ob eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, die bisher in Bruchteilen des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen festgesetzt war, in einen Fixbetrag umgewandelt werden darf, ist keine Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 517/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1979 1 Ob 517/79 Veröff: SZ 52/14 ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. Mai 1975 wurde der Vater, der Angestellter der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte ist, verhalten, für seine Tochter ab 10. Mai 1975 bis auf weiteres, längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, monatlich 17% des jeweiligen Nettoeinkommens aus seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das sind die Bezüge abzüglich der sozialen Lasten und Abgaben abzüglich der bezogenen Familienbeihilfe von 14mal jäh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Unterhaltsbemessung gegenüber einer unterhaltspflichtigen Person unbekannten Aufenthaltes, über deren Lebensverhältnisse und Leistungsfähigkeit nichts festgestellt werden kann, lediglich auf Grund fiktiver Annahmen zulässig ist, ist keine Frage der Bemessung des gesetzlichen Unterhalts im Sinne des § 14 Abs 2 AußStrG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §140 AgAußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Keine bloße Bemessungsfrage ist es, wenn in erster Linie über die Ermöglichung einer bestimmten Berufsausbildung durch den Besuch einer bestimmten Schule oder Universität zu entscheiden ist und die Höhe des Unterhalts damit in untrennbarem Zusammenhang steht (vgl EFSlg 23610). Entscheidungstexte 5 Ob 663/78 Entsche... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 22. Jänner 1976 wurde Franz M als Großvater der am 5. Mai 1965 geborenen Claudia M, des am 26. April 1968 geborenen Markus M und der am 20. Dezember 1969 geborenen Petra M schuldig erkannt, zum Unterhalt der Kinder ab 28. November 1975 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit monatlich einen Betrag von je 940 S, insgesamt sohin von 2820 S zu Handen der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya zu bezahlen. Das Erstgericht führte aus, der Aufenthaltsort ... mehr lesen...
Die großjährige Klägerin begehrt von ihrem ehelichen Vater gesetzlichen Unterhalt. Der Erstricher wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen besuchte die damals minderjährige Klägerin nach Abschluß der Hauptschule in den Schuljahren 1972/74 eine Kindergärtnerinnenschule in Linz. Im ersten Schuljahr war sie im N-Heim untergebracht. Wegen Beziehungen zu einem Ausländer kam sie trotz erfolgter Abmahnung wiederholt spät abends ins Heim, so daß sich die Heimleiterin außerstand... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3FamLAG idF BGBl 1977/646 §12aZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Bei der Frage nach der Nichtberücksichtigung der Familienbeihilfe nach § 12 a FamLAG idF BGBl 1977/646 (sie gilt danach nicht als eigenes Einkommen und mindert nicht den Unterhaltsanspruch) handelt es sich um eine Bemessungsfrage und nicht um eine verfahrensrechtliche Voraussetzung der Bemessung im Sinne des Judikats 60 neu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die zur Durchführung der Realteilung mehrerer gemeinschaftlicher Liegenschaften der Parteien gemäß § 351 EO bewilligte Exekution wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27. Dezember 1977, wegen Nichterlages der den Parteien zur Deckung der Sachverständigengebühren auferlegten Kostenvorschüsse gemäß § 200 Z. 3 EO eingestellt. Nach Rechtskraft des Einstellungsbeschlusses erlegten die betreibenden Gläubiger den ihnen aufgetragenen Kostenvorschuß und beantragten die Fortsetzung der Exeku... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Keine Bemessungsfrage ist es, ob die wahren Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten übergangen werden dürfen, während die Frage, ob die Bedürfnisse angemessen berücksichtigt wurden, zur Bemessung gehört. Entscheidungstexte 1 Ob 620/78 Entscheidungstext OGH 22.05.1978 1 Ob 620/78 Eur... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §140 AbAußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Frage, ob die Mutter einen Teil der Unterhaltskosten des Kindes selbst zu bestreiten hat, weil sie einer Berufstätigkeit nachgeht und dadurch der erhöhte Unterhaltsbedarf des Kindes ausgelöst wurde, betrifft nicht nur die Unterhaltsbemessung, sondern zugleich den Anspruchsgrund, ob nämlich durch das Verhalten der Mutter die grundsätzlich gegebene Unterhaltspflicht des Vat... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §140 AgAußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Inwieweit sich die gemäß § 140 ABGB idF BGBl 1977/403 bestehende Unterhaltspflicht des einen Elternteils auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils auswirkt, stellt eine reine Bemessungsfrage dar. Es handelt sich hier um die Beurteilung der zur Deckung der Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten vorhandenen Mittel, die vor der Leistung des Unterhaltspf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16 A1ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Anfechtung einer zweitinstanzlichen Entscheidung über die Unterhaltsbemessung wird durch § 14 Abs 2 AußStrG ausgeschlossen, welcher Fehler immer dem Rekursgericht dabei unterlaufen sein möge (EFSlg 12686 ua). Der gelegentlich vertretenen gegenteiligen Ansicht (so SZ 39/196), daß gewisse Fehler der zweiten Instanz bei der Entscheidung über die Höhe des gesetzlichen Unter... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3EO §382 Z8a IIIFEO §382 Z8a IVBZPO §477 CZPO §477 Abs1 Z9 D9ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluß der § 502 Abs 2 Z 1 ZPO, § 14 Abs 2 AußStrG betrifft nicht Nichtigkeiten, die der 2. Instanz unterlaufen sein sollen. Entscheidungstexte 6 Ob 691/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 6 Ob 691/77 6 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3UVG §28ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage, ob die Festsetzung des Unterhaltsbeitrages nach § 28 UVG zwecks Rückzahlung der Unterhaltsvorschüsse erfolgt oder ob damit dem Minderjährigen ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag gewährt werden soll, handelt es sich nicht um die Beurteilung einer Bemessungsfrage im Sinne des Judikates 60 neu - SZ 27/177. Entscheidungstexte ... mehr lesen...