Norm: AußStrG §14 Abs2 B1AußStrG §16 BII3cAußStrG §16 BIII2g
Rechtssatz: Konforme Zurückweisung eines Revisionsrekurses wegen Unzulässigkeit gemäß § 14 Abs 2 AußStrG ist Verfahrensfrage, die nicht nach § 16 AußStrG bekämpft werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 575/73 Entscheidungstext OGH 02.10.1973 4 Ob 575/73 1 Ob 639/89 Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Die Frage des Bestandes eines die Unterhaltspflicht auslösenden Verwandtschaftsverhältnisses betrifft nicht die Bemessung, sondern den Grund des Unterhaltsanspruches. Entscheidungstexte 8 Ob 159/73 Entscheidungstext OGH 04.09.1973 8 Ob 159/73 4 Ob 564/74 Entscheidungstext OGH 31.07.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B1AußStrG §16 A2ZPO §528 C4ZPO §528 C6
Rechtssatz: Als Abänderung im Sinne des § 14 AußStrG ist es auch anzusehen, wenn das Rekursgericht die Entscheidung der ersten Instanz zwar zur Gänze bestätigt, aber darüber hinaus einer Partei etwas zuspricht, was nicht beantragt ist. In einem solchen Fall ist auch gegen den bestätigenden Teil der Rekursentscheidung der ordentliche Revisionsrekurs zulässig. Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Beurteilung, ob die Lehrlingsentschädigung eine reine Aufwandsentschädigung darstellt oder vom unterhaltsberechtigten Lehrling auch teilweise zur Deckung seines Unterhaltes heranzuziehen ist, ist Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 7 Ob 112/73 Entscheidungstext OGH 30.05.1973 7 Ob 112/73 3 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B5ZPO §528 E
Rechtssatz: Zu den irrevisiblen Entscheidungen über Sachverständigengebühren gehören alle jene, die sich auf die Gebühren von Sachverständigen beziehen und nicht etwa nur Entscheidungen, die solche bestimmen (vgl RZ 1968,176, 7 Ob 143/71). Entscheidungstexte 1 Ob 78/73 Entscheidungstext OGH 18.04.1973 1 Ob 78/73 Veröff: EvBl 1973/233 S 490 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Zulässig ist die Aufrollung der Frage, ob bei Heranziehung zur Unterhaltsleistung an ein Enkelkind der eine Großelternteil primär und der andere subsidiär oder beide auf gleicher Ebene zu behandeln sind. Es geht insoweit nicht um eine "gleitende Tangente" im Sinne des Rechtssatzes II/2 des Judikats 60 neu = SZ 27/177, denn es steht nicht die Frage zur Beurteilung, ob und inwieweit zufolge Ausfalls oder Unzu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 Z1 B4ZPO §41 B3ZPO §528 D1ZPO §528 D3eZPO §528 D5ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Um von einer Kostenentscheidung im Sinne des § 528 Abs 1 zweiter Fall ZPO sprechen zu können, muß es sich um eine Kostenforderung handeln, die jedenfalls bei Beginn des Rechtsstreites neben einer Hauptforderung geltend gemacht wurde, also lediglich akzessorischer Natur war. Wurde sie dagegen selbständig eingeklagt, so findet die angeführte Besch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B5AußStrG §14 Abs2 B6GebAG 1965 §21 Abs4GebAG 1965 §21 Abs5KartG 1959 §20KartG 1972 §94
Rechtssatz: Der Revisor ist gemäß § 21 Abs 5 und § 21 Abs 4 Z 2 GebAG auch im zivilrechtlichen Verfahren vor dem Kartellgericht zum Rekurs legitimiert. Entscheidungstexte Okt 2/72 Entscheidungstext OGH 25.09.1972 Okt 2/72 Veröff: ÖBl 1973,20 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Die Frage, ob ein zwischen Unterhaltspflichtigem und Amtsvormund geschlossener Unterhaltsvergleich vormundschaftsgerichtlich genehmigt wird, ist keine Frage der Bemessung (RS ergibt sich aus dem Beratungsprotokoll und aus der Behandlung des Revisionsrekurses nach § 16 AußStrG). Entscheidungstexte 7 Ob 176/72 Entscheidungstext OGH 13.09.1972 7 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §166aAußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Wird in einem Revisionsrekurs nicht nur geltend gemacht, daß die für die Bemessung des Unterhaltes eines unehelichen Kindes maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften innerhalb des dort gezogenen Rahmens falsch angewendet wurden, sondern gerügt, daß ein gesetzlicher Grundsatz für die Unterhaltsbemessung infolge Verkennung der Rechtslage nicht beachtet und daher aus einem Rechtsirrt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B2AußStrG §19 Abs1AußStrG 2005 §22AußStrG 2005 §62 Abs4 B4
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 14 Abs 2 AußStrG nach der Wertgrenze findet keine Anwendung, wenn Geldbußen bekämpft werden, die als angemessene Zwangsmittel im Sinne des § 19 Abs 1 AußStrG verhängt wurden. Entscheidungstexte 6 Ob 332/71 Entscheidungstext OGH 13.01.1972 6 Ob 332/71 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4AußStrG §14 Abs2 B5AußStrG 2005 §62 Abs2 B2c
Rechtssatz: Auch gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über die Zahlungspflicht bei Kosten oder Sachverständigengebühren ist ein Revisionsrekurs ausgeschlossen (so bereits NZ 1935,118; NZ 1936,159). Entscheidungstexte 6 Ob 204/71 Entscheidungstext OGH 18.08.1971 6 Ob 204/71 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6ZPO §63 ffZPO §72 Abs2
Rechtssatz: Die Rechtsmittelausschlußbestimmung des § 72 Abs 2 ZPO in der Fassung vor BGBl 1973/569 ist auch im Außerstreitverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 121/71 Entscheidungstext OGH 30.04.1971 1 Ob 121/71 Veröff: RZ 1972,16 = EvBl 1972/47 S 75 = SZ 44/60 European Ca... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte in der Tagsatzung vom 29. 10. 1970 der Antragstellerin nach Einsichtnahme in das vorgelegte Armenrechtszeugnis das Armenrecht. Mit dem Beschluß vom 5. 2. 1971 wies dasselbe Gericht den Antrag der Antragstellerin vom 8. 5. 1970, ihr für das gegenständliche Verfahren auf Bestimmung des Heiratsgutes das Armenrecht zu erteilen mit der Begründung: ab, daß die Antragstellerin nach den sich aus dem Armenrechtszeugnis ergebenden Einkommensverhältnissen und angesich... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4AußStrG §14 Abs2 B5AußStrG §16 BIII2bJWG §29 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Kosten des Aufenthaltes der Minderjährigen in der zur Untersuchung jugendlicher Psychopathen im Sinne des § 29 Abs 3 JWG eingerichteten Anstalt betrifft weder Kosten noch Sachverständigengebühren (§ 14 Abs 2 AußStrG). Die Ansicht, daß diese Kosten vom Land zu tragen sind, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheid... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4AußStrG §14 Abs2 Z1 D2aAußStrG §14 Abs2 Z2 C3bAußStrG 2005 §62 Abs2 Z3 B2c
Rechtssatz: Im Kostenpunkt ist auch ein Rekurs gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem der Revisionsrekurs als unzulässig zurückgewiesen wurde, unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 219/70 Entscheidungstext OGH 01.10.1970 1 Ob 219/70 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §141 IDABGB §178 AAußStrG §14 Abs2 BIII
Rechtssatz: Erfüllt der eheliche Vater freiwillig seine Unterhaltspflichten, so ist ihm kein Auftrag zur Zahlung des Unterhaltes zu erteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 103/70 Entscheidungstext OGH 22.04.1970 6 Ob 103/70 Veröff: SZ 43/79 5 Ob 239/70 Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...
Aus der Ehe des Erich K und der Friederike K sind die Kinder Georg (24. Mai 1955), Helene (8. Dezember 1957) und Alexander (12. Dezember 1962) hervorgegangen. Mit der Begründung: , die Ehe sei tiefgreifend zerrüttet, stellte der Vater beim Erstgericht den Antrag, hinsichtlich der genannten Kinder das Pflegschaftsverfahren einzuleiten, die Mutter zur besonderen Sachwalterin zu bestellen und die von seiner Seite für die Kinder zu leistenden Unterhaltsbeträge gerichtlich festzusetzen. Der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 FAußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Wird der dem außerehelichen Vater zur Zahlung auferlegte Unterhaltsbeitrag mit der
Begründung: herabgesetzt, daß dem Kind im Hinblick auf sein Alter und seine der Leistungsfähigkeit des Vaters entsprechenden Bedürfnisse kein höherer Unterhalt gebühre, handelt es sich um die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts und nicht um die Beantwortung der Frage, ob dem außerehelichen Kind nur der notwendige ... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 Abs3 IIZPO §521 Abs3AußStrG §14 Abs2 B6AußStrG 2005 §62 B2dJN §24 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsmittelzug richtet sich im Ablehnungsverfahren auch in Außerstreitsachen nach § 24 Abs 2 JN, ergänzt durch die Rekursvorschriften der ZPO. Demnach ist § 464 Abs 3 ZPO im Rekursverfahren gegen bezirksgerichtliche Beschlüsse gemäß § 521 Abs 3 ZPO nicht anwendbar. Entscheidungstexte 8 Ob 88... mehr lesen...
Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Döbling hat in der Entmündigungssache des Dr. W. dessen Antrag auf Ablehnung des Richters OLGR. Dr. P. als unbegrundet zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde dem Antragsteller am 2. November 1968 zugestellt. Am 15. November 1968 langte beim Erstgericht gegen diesen Beschluß ein schriftlicher Rekurs des Dr. W. ein, der nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen war. Das Erstgericht stellte mit Beschluß vom 10. Dezember 1968 dem Rechtsm... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Ca7
Rechtssatz: Der Rekurs ist zulässig, wenn der zweitinstanzliche Beschluß eine verfahrensrechtliche Frage zum Gegenstand hat (früher gegenteilig: 7 Ob 332/65 und 7 Ob 394/65). Entscheidungstexte 8 Ob 52/69 Entscheidungstext OGH 18.03.1969 8 Ob 52/69 1 Ob 159/70 Entscheidungstext OGH 10.09... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs2 DbAußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Ca4
Rechtssatz: Die Entscheidung, daß die außereheliche Mutter vor dem außerehelichen Vater gewisse Unterhaltskosten - hier: Kosten für fremde Pflege des Kindes wegen eigener Berufstätigkeit - zu tragen habe, betrifft den Grund des Anspruchs. Entscheidungstexte 5 Ob 52/69 Entscheidungstext OGH 05.03.1969 5 Ob 52/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IBAußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Ca3
Rechtssatz: Der Vater kann von der Unterhaltspflicht nur befreit werden, wenn sein minderjähriges Kind selbsterhaltungsfähig ist oder wegen eines ihm als Verschulden anzurechnenden Verhaltens wie ein Selbsterhaltungsfähiger zu behandeln ist. Als Repressalie gegen Erziehungsfehler der Mutter (hier: wegen Anhaltung des Minderjährigen zu einem seine Fähigkeiten übersteigenden Studiums) ist diese Ma... mehr lesen...
Der am 9. Juni 1949 geborene Gustav H. stammt aus der im Jahr 1948 geschlossenen und durch Urteil des Landesgerichtes für ZRS. Graz vom 14. Oktober 1953 geschiedenen Ehe des Ing. Gustav H. und der Rosa H. Er befindet sich seit jeher in Pflege und Erziehung der Mutter, der Vater erbringt für ihn Unterhaltsleistungen, die zuletzt mit 700 S monatlich bemessen wurden. Der Mj. hatte wiederholt Schwierigkeiten in der Schule. Er besuchte nach der Volksschule in T. zunächst die Mittelschule... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Weisen die beiden Unterinstanzen einen Revisionsrekurs mit der
Begründung: zurück, daß eine nach § 14 Abs 2 AußStrG unanfechtbare Bemessungssache vorliege, so kann in dieser Beurteilung keine offenbare Gesetzwidrigkeit gelegen sein. Entscheidungstexte 8 Ob 140/68 Entscheidungstext OGH 11.06.1968 8 Ob 140/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4EntmO §49EntmO §56
Rechtssatz: Im Entmündigungsverfahren ist bei Kostenentscheidungen außer dem Fall einer solchen nach § 49 EntmO (anläßlich eines Widerspruches) § 14 Abs 2 AußStrG anzuwenden und zwar sowohl bei der Frage der Bemessung als auch bei der Entscheidung darüber, wer die Kosten zu tragen hat. Entscheidungstexte 6 Ob 267/67 Entscheidungstext OGH 04... mehr lesen...
Im vorliegenden Verfahren ist die Vorschreibung von Raten für von der Vermieterin ausgelegte Beträge zur Wiederherstellung und Instandsetzung des Aufzuges im gegenständlichen Haus strittig. Weiters sind Kosten für den Betrieb und das Entleeren des Aufzuges in der Höhe von 1990.60 S und 148 S strittig sowie eine Vorschreibung in der Höhe von 467 S für die Kosten einer Wasserleitungsschadenversicherung, in der Höhe von 140 S für den technischen Überwachungsverein und schließlich eine Vo... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B5ZPO §528 E
Rechtssatz: Auch gegen jene Beschlüsse des Rekursgerichtes ist ein Rechtszug an den OGH ausgeschlossen, in denen einem Beschwerdeführer die Legitimation aberkannt wird, eine Kostenentscheidung anzufechten. Entscheidungstexte 7 Ob 27/67 Entscheidungstext OGH 01.03.1967 7 Ob 27/67 7 Ob 114/69 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Die Frage, ob der vom Vater zur Verfügung gestellte Naturalunterhalt ausreicht, ist Bemessungsfrage und nicht revisibel. Entscheidungstexte 8 Ob 37/67 Entscheidungstext OGH 21.02.1967 8 Ob 37/67 6 Ob 103/70 Entscheidungstext OGH 22.04.1970 6 Ob 103/70 Veröff: SZ 43/79 = EFSlg 14650 ... mehr lesen...