Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz wurde dem Vertreter des Revisionsrekurswerbers am 19. 12. 2001 zugestellt, sodass die gemäß § 11 Abs 1 AußStrG vierzehn Tage dauernde Rekursfrist, die auch für Revisionsrekurse gilt, am 2. 1. 2002 endete. Der außerordentliche Revisionsrekurs wurde aber erst am 7. 1. 2002 zur Post gegeben und ist daher verspätet (EvBl 1991/91; 9 Ob 136/97h; 9 Ob 311/97v; 9 Ob 29/98z ua). Die ... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlass der Verstorbenen, die österreichische Staatsbürgerin war, wurde dem aufgrund des Gesetzes zum gesamten Nachlass unbedingt erbserklärten Erben Ing. Bernhard W*****, einem Cousin der Erblasserin, mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29. 9. 1998 zur Gänze eingeantwortet. Das dagegen von Rosza Adrienn N***** geborene N*****, einer Cousine zweiten Grades der Erblasserin, erhobene Rechtsmittel wurde vom Rekursgericht (das irrtümlich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht übertrug die Obsorge für die Minderjährige der Mutter. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dieser Beschluss wurde dem Verfahrenshelfer des Vaters am 24. 4. 2001 zugestellt. Am 9. 5. 2001 gab der Vater persönlich einen außerordentlichen Revisionsrekurs zur Post. Daraufhin erteilte ihm das Erstgericht mit Beschluss vom 14. 5. 2001 den (überflüssigen) Auftrag, das Rechtsmi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Mutter ein Besuchsrecht für ihre Tochter an jedem ersten Samstag im Monat in der Zeit zwischen 15 und 17 Uhr, beginnend mit April 2001, eingeschränkt auf das im Burgenland gelegene Haus der Pflegeeltern des Kindes. Das darüber hinausgehende Mehrbegehren der Mutter auf Bewilligung eines 14-tägigen Besuchsrechts in der Zeit von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 18 Uhr wies es ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass... mehr lesen...
Begründung: Das Grundstück Nr 3560/1 steht zu einem Neuntel im Miteigentum des Klägers. Der Beklagte ist Eigentümer der Grundstücke Nr 1496/5 und 224 samt dem darauf befindlichen Hotelbetrieb "A*****". Alle Grundstücke liegen in der Ortschaft M*****. Ein durch Ersitzung außerbücherlich erworbenes Geh- und Fahrrecht wird dem Beklagten zugunsten seiner Liegenschaft vom Kläger in dem Umfang zugestanden, der im Jahr 1959 vorlag. Der Hotelbetrieb des Beklagten verfügt gegenwärtig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat den Antrag der Betroffenen auf Aufhebung der Sachwalterschaft abgewiesen. Das Rekursgericht hat den dagegen erhobenen Rekurs der Betroffenen als verspätet zurückgewiesen und die Anwendbarkeit der Ermessensbestimmung des § 11 Abs 2 AußStrG verneint. Das Erstgericht hat den Antrag der Betroffenen auf Aufhebung der Sachwalterschaft abgewiesen. Das Rekursgericht hat den dagegen erhobenen Rekurs der Betroffenen als verspätet zurückgewiesen und die Anw... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §238 Abs2
Rechtssatz: Ein Beschluss, mit dem ein einstweiliger Sachwalter nach §238 Abs2 AußStrG bestellt wird, kann nicht mit einem verspäteten Rechtsmittel wirksam angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 63/01y Entscheidungstext OGH 26.06.2001 1 Ob 63/01y 9 Ob 119/04x Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Mit Amtsvermerk vom 21. Oktober 1999 hielt der Pflegschaftsrichter fest, dass gegen die nunmehrige Betroffene, eine 25jährige Studentin der Rechtswissenschaften, am 4. Oktober 1999 ein Versäumungsurteil ergangen sei, und verfügte daraufhin die Eröffnung eines SW-Akts für die Betroffene und die Beischaffung einer Kopie des Gutachtens einer näher bezeichneten Sachverständigen. In diesem, in der Sachwalterschaftssache der Mutter der Betroffenen, einer vormaligen Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Der angefochtene Beschluss - mit welchem einem Rekurs beider Kindeseltern betreffend die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines notariellen Schenkungsvertrages sowie Schenkungsvertrages auf den Todesfall keine Folge gegeben worden war - wurde deren Vertreter am Donnerstag, den 8. 3. 2001, zugestellt (Rückschein in ON 5). Letzter Tag der gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14-tägigen Frist des (außerordentlichen) Revisionsrekurses war sohin (unter Zugrundelegung der auch im... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters "auf Verfahrenshilfe und Beigebung eines Rechtsanwalts" und "dass die Frist für den außerordentlichen Revisionsrekurs gegen die Beschlüsse des Rekursgerichts vom 6. Oktober 2000 erst nach dem Zuspruch der Verfahrenshilfe beginne", ab. Der Beschluss, gegen den der Vater Revisionsrekurs erheben wolle, sei ihm am 6. 10. 2000 zugestellt worden. Erst am 4. 11. 2000 habe er mittels Telefax das nunmehr abgewiesene, aussichtslose B... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Eltern der Minderjährigen und deren bereits volljährigen Geschwistern ist seit langem ein mit großen Emotionen geführter Streit um die Obsorge der drei noch minderjährigen Kinder anhängig. Peter und Susanne leben im Haushalt der Eltern. Cäcilia lebt derzeit im Haushalt einer Schwester, der im Bereich der Pflege und Erziehung die vorläufige Obsorge zukommt. Im Pflegschaftsverfahren sind die Erziehungsverhältnisse bei den Eltern und deren Eignung zu einer ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg war zu FN 34218x die G***** GmbH mit dem Sitz in S***** (im Folgenden nur Gesellschaft) eingetragen. Alleiniger Gesellschafter und selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer war Dr. Claus W. G*****. Das Erstgericht verfügte die amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß § 40 FBG. Das Erstgericht verfügte die amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß Paragraph 40, FBG. Dagegen erhob "Claus W. G***** ... als Gesc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der die Abweisung eines Besuchsrechtsantrages des Vaters zum im Haushalt der Mutter lebenden Minderjährigen bestätigt wurde, wurde seiner ausgewiesenen Vertreterin am Dienstag, den 25. 7. 2000 zugestellt. Letzter Tag der 14-tägigen Revisionsrekursfrist des § 11 Abs 1 AußStrG war demnach Dienstag, der 8. 8. 2000. Der erst am Mittwoch, den 9. 8. 2000, zur Post gegebene außerordent... mehr lesen...
Begründung: Die drei ehelichen Kinder sind im Rahmen der vollen Erziehung in einem Internat eines Kinderdorfes (mj. Corinna) bzw bei Pflegeeltern (mj. Manuel und Marco) untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte, die Mutter zur Zahlung von 970.000 S als teilweisen Ersatz der Kosten der vollen Erziehung zu verpflichten. Die Vorinstanzen gaben dem Antrag teilweise statt, verpflichteten die Mutter zur Zahlung von 185.000 S und wiesen das Mehrbegehren ab. Die Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz wurde der Abwesenheitskuratorin am Dienstag, den 21. 3. 2000, zugestellt, sodass die gemäß § 11 Abs 1 AußStrG vierzehn Tage dauernde Rechtsmittelfrist am Dienstag, den 4. 4. 2000, endete. Das Rechtsmittel wurde nach der Aktenlage aber erst am Mittwoch, den 5. 4. 2000, bei Gericht überreicht und ist daher verspätet (vgl EvBl 1991/91 uva). Die angefochtene Entscheidung der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp kann bei Sachwalterbestellungen grundsätzlich auf verspätete Rekurse iSd § 11 Abs 2 AußStrG nicht Bedacht genommen werden (1 Ob 607/87 = ÖA 1988, 48 = SZ 60/103; RIS-Justiz RS0007137 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen; zuletzt etwa 5 Ob 221/99g; 1 Ob 196/99a; 9 Ob 83/99t; vgl auch Gamerith, Drei Jahre Sachwalterrecht in NZ 1988, 61 [70]). Da das Rekursgericht demnach den verspäteten Rekurs des Betroffene... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht umschrieb in seinem Beschluss nach § 98 Abs 1 EheG die von der Regelung betroffenen "nachstehenden Verbindlichkeiten" Das Erstgericht umschrieb in seinem Beschluss nach Paragraph 98, Absatz eins, EheG die von der Regelung betroffenen "nachstehenden Verbindlichkeiten" jeweils mit der Formulierung "Pfandrecht zugunsten.... sichergestellt mit einem Höchstbetrag von ........ ob der Liegenschaft.... ". Damit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der angefochtene Beschluss, mit dem dem Rekurs der Mutter des Minderjährigen A***** S***** gegen die Regelung des Besuchsrechtes des Vaters nicht Folge gegeben wurde, wurde dem Rechtsvertreter der Mutter am 14. 7. 1999 (AS 206) zugestellt. Der dagegen von der Mutter am 11. September 1999 beim Gericht eingebrachte Revisionsrekurs wurde somit nach Ablauf der 14-tägigen Rechtsmittelfrist des § 11 Abs 1 AußStrG erhoben. Ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem auf den verspäteten Rekurs des Geschäftsführers Ing. Roland K***** gegen die Verhängung einer Zwangsstrafe von 5.000 S nicht Rücksicht genommen wurde, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass die Zeit der Übersendung eines Rechtsmittels vom unzuständigen Gericht, an das es adressiert wurde, an das zuständige Gericht in die Rechtsmittelfrist einzur... mehr lesen...
Begründung: Der angefochtene Beschluß wurde dem Vertreter der Einschreiterin am 7. Oktober 1999 wirksam zugestellt, weshalb der erst mit 2. November 1999 datierte und an diesem Tag zur Post gegebene Rekurs nicht innerhalb der 14-tägigen Frist (§ 11 Abs 1 AußStrG) erhoben wurde und verspätet ist. Der angefochtene Beschluß wurde dem Vertreter der Einschreiterin am 7. Oktober 1999 wirksam zugestellt, weshalb der erst mit 2. November 1999 datierte und an diesem Tag zur Post gegeben... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht den Rekurswerber verpflichtet, ab 1. 7. 1995 für die im
Spruch: genannten Minderjährigen einen monatlichen Unterhalt von insgesamt S 1.260 zu zahlen. Das Mehrbegehren, den Vater zu einem monatlichen Unterhalt von S 4.200 zu verpflichten, wurde hinsichtlich des S 1.260 monatlich übersteigenden Betrages abgewiesen. Ferner wurde ausgesprochen, daß mit Rechtskraft dieses Beschlusses die einstweilige Verfügung, mit der der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem bekämpften Beschluss wurde die Entziehung der Obsorge der Mutter für ihre vier ehelichen minderjährigen Töchter durch das Erstgericht samt Übertragung derselben an den Vater bestätigt. Diese Entscheidung wurde der Mutter am 28. 7. 1999 durch Hinterlegung zugestellt (ON 67). Ihr erst am 21. 9. 1999, also außerhalb der vierzehntägigen Rekursfrist des § 11 Abs 1 AußStrG, zu Protokoll gegebener außerordentlicher Rev... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 43 Grundbuch ***** und beantragte die Einleitung des Aufforderungsverfahrens gemäß § 4 LiegTeilG, weil er aus seiner Liegenschaft die im vorgelegten Teilungsplan des DI Herbert M***** ausgewiesenen Grundflächen und zwar das Grundstück 152/2 im Ausmaß von 1003 m**2 KG ***** das Grundstück 671/3 im Ausmaß von 319 m**2, sowie die Trennstücke Nr 5 im Ausmaß von 44 m**2 und Nr 6 im Ausmaß von 2 m**2 aus dem Grundstück ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte gemäß § 273 Abs 1 ABGB "einen" Sachwalter, der mit der Besorgung sämtlicher Angelegenheiten des Betroffenen betraut wurde. Es teilte die Sachwalterschaft aber auf zwei Personen auf, sodaß in Wahrheit zwei Sachwalter bestellt wurden: Einerseits wurde ein Rechtsanwalt zur Vertretung des Betroffenen vor Behörden und für dessen rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Kaufvertragsabschlusses, von Strafgeldforderungen e... mehr lesen...
Begründung: Zunächst sei zum Gegenstand und Stand des Grundbuchsverfahrens auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juni 1998, GZ 5 Ob 57/98p, verwiesen. Das Erstgericht bewilligte aufgrund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Graz und der ihm zugrundeliegenden Beurkundung vom 8. 3. 1996 die lastenfreie Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG von der EZ ***** und Zuschreibung zur EZ*****, beide der KG ***** unter Einbeziehung in das Grundstück... mehr lesen...
Begründung: Der Patient befindet sich seit 22. 2. 1998 wegen einer juvenilen Psychose, die sich vorwiegend durch Aggressionshandlungen und Impulsreaktionen äußert, im Wagner-Jauregg-Krankenhaus in Linz in stationärer Behandlung. Am 27. 4. 1998 wurde er in den geschlossenen Bereich aufgenommen, weil er mit einem Stein nach einem Mitpatienten geworfen hatte und auf eine Krankenschwester losgegangen war. Nach dem das Erstgericht am 30. 4. 1998 die vorläufige Unterbringung für zulä... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 28. 8. 1998 nach Einleitung einer Voruntersuchung gegen die Betroffene wegen des Verdachtes der versuchten schweren Nötigung und der schweren Sachbeschädigung die vorläufige Anhaltung in einer öffentlichen Krankenanstalt für Geisteskrankheiten angeordnet. Aufgrund einer Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz hat diese vorläufige Anhaltung aus dem Haftgrund der Tatb... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 14. Juli 1997 sprach die NÖ Landesregierung den Antragstellern „als Grundeigentümer für den gesamten Gerinneverlauf“ eines Baches eine wertgesicherte Entschädigung von 4.345 S jährlich „zur Abgeltung der erheblichen Ertragsminderung bzw wesentlichen Einschränkung der Bewirtschaftungs- und Nutzungsmöglichkeiten“ zufolge Erweiterung eines aus einem Bachlauf mit zwei Wasserfällen bestehenden niederösterreichischen Naturdenkmals zu. Die Bescheidzustellung ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Kärntner Y*****clubs ***** (in der Folge Antragsteller) wurde der Österreichischen B***** Aktiengesellschaft (in der Folge Antragsgegnerin) gegenüber vom Erstgericht festgestellt, daß im Zusammenhang mit dem Umbau einer bestimmten Anlage und der Inanspruchnahme von öffentlichem Gewässer keine Fischereientschädigung zustehe; des weiteren wurde der Antrag der Antragsgegnerin auf Neufestsetzung einer mit Bescheid festgelegten Fischereientschädigung abgewi... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem den Rekursen der Minderjährigen und der Mutter, soweit er die Entziehung der Obsorge der Mutter und ihre Übertragung an den Jugendwohlfahrtsträger im Teilbereich der Pflege und Erziehung ausgesprochen hat, nicht Folge gegeben wurde, wurde der Mutter am 7. 9. 1998 zugestellt. Der mit 22. 9. 1998 datierte und als "Einspruch" bezeichnete Revisionsrekurs wurde von der Mutter am 22. September 1998 beim BG Weiz persönlich überrei... mehr lesen...