Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG §18 AAußStrG 2005 §42AußStrG 2005 §46 C1
Rechtssatz: Bei den Beschlüssen, die sich ohne Nachteil eines Dritten ändern lassen, handelt es sich um solche, die weder der formellen noch der materiellen Rechtskraft fähig sind. Entscheidungstexte 1 Ob 607/87 Entscheidungstext OGH 10.06.1987 1 Ob 607/87 Veröff: SZ 60/103 = ÖA 1988,48 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 8.10.1985 (ON 4) wurde Rechtsanwalt Dr. Adalbert Laimer gemäß § 238 Abs.1 und 2 AußStrG zur Vertretung im Verfahren 1 A 445/85, zur Erstellung einer Übersicht über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Betroffenen und insbesondere zur Ergreifung von Maßnahmen zur Sicherung allfälliger Ansprüche gegen Anna G*** zum einstweiligen Sachwalter der Betroffenen Anna A*** bestellt. Mit Beschluß vom 9.1.1987 (ON 33) wurde Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hob die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seinem Sohn vom 1.7.1976 an von S 1.500,-- auf S 2.700,-- an. Den gegen diesen Beschluß vom Vater erhobenen Rekurs wies das Gericht zweiter Instanz als verspätet zurück, weil der erstgerichtliche Beschluß dem Vater am 2.12.1986 durch Hinterlegung zugestellt worden, die Rechtsmittelfrist daher am 16.12.1986 abgelaufen, das Rechtsmittel aber erst am 18.12.1986 zur Post gegeben worden sei; auf... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1. August 1986 verpflichtete das Erstgericht den unehelichen Vater Piotr M*** ab 1. November 1985 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.700,-- an seine minderjährige Tochter Margarete N***. Rechtliche Beurteilung Den gegen diesen Beschluß vom Vater erhobenen Rekurs wies das Gericht zweiter Instanz als verspätet zurück. Die Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Vater Piotr M*** im Rechtshilfeweg über das Landg... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 21.6.1983, 10 Sch 64/83, gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Im Punkt I des im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Vergleiches wurde von den Eltern des Minderjährigen vereinbart, daß das Recht, den Minderjährigen zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und ihn zu vertreten, der Mutter zusteht. Zur Zeit des Abschlusses dieses Scheidungsvergleiches h... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber (Betroffener in der Sachwalterschaftssache 17 SW 50/85 des Bezirksgerichtes für ZRS Graz) lehnte zwei Richter, die in der Sachwalterschaftssache tätig geworden waren, ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes für ZRS Graz wies die Ablehnungsanträge zurück. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Betroffenen als verspätet zurück. Der Betroffene, dem der Beschluß des Rekursgerichtes am 15. September 1986 zugestellt worden war, gab ab 29.September 1986 ein Rec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hob die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters seiner Tochter gegenüber ab 3.4.1986 von S 2.400,-- auf S 3.000,-- an. Den gegen diesen Beschluß vom Vater erhobenen Rekurs wies das Gericht zweiter Instanz als verspätet zurück, weil der erstgerichtliche Beschluß dem Vater am 23.7.1986 zugestellt worden, die Rechtsmittelfrist daher am 6.8.1986 abgelaufen, das Rechtsmittel aber erst am 27.8.1986 zur Post gegeben worden sei; auf das verspätet erhobene... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 21.Mai 1986 (ON 139) sprach das Erstgericht aus, daß die elterlichen Rechte iS des § 144 ABGB in Ansehung der mj. Christiane S*** der Mutter Dina Uta A*** zustehen. Mit dem Beschluß vom selben Tag (ON 140) verpflichtete das Erstgericht den Vater Hubert Stein, zum Unterhalt der mj. Christiane S*** zusätzlich zu dem bereits rechtskräftig festgelegten Unterhaltsbetrag von DM 250,-- monatlich einen weiteren Unterhaltsbetrag von DM 290,-- monatlich, insgesamt... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Ursula und des mj. Stefan H*** ist geschieden. Die Elternrechte bezüglich beider Kinder stehen der Mutter, bei der die Kinder leben, allein zu. Mit rechtskräftigem Beschluß vom 9. September 1985 (ON 17) wurde der Vater zuletzt ab 1. Februar 1985 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2.500 S für jedes der beiden Kinder verhalten. Die Mutter beantragte die Erhöhung der dem Vater obliegenden Unterhaltsleistung auf monatlich 5.000 S für jed... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ist ein Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters für den am 30.9.1941 geborenen Dkfm. Franz N*** zu 17 SW 50/85 anhängig. Am 30.5.1986 wurde der Betroffene im Landes-Sonderkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Graz aufgenommen. Das davon nach § 16 Abs 1 EnmO verständigte Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz entschied mit Beschluß vom 17.6.1986, 19 L 1759/86-3, daß die weitere Anhaltung in der Krankenan... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß ON 65 vom 11.7.1986 wies das Erstgericht den von der Mutter gestellten Antrag, den vom Vater für den mj. Mario W*** zu leistenden Unterhalt von monatlich S 2.360 ab 10.10.1985 auf monatlich S 2.900 zu erhöhen, ab. Das Rekursgericht wies den als Rekurs bezeichneten, auf eine noch einzubringende Rekursausführung verweisenden Schriftsatz sowie die nachfolgende, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebrachte schriftliche Rekursausführung zurück. ... mehr lesen...
Begründung: Das Mädchen Uta kam am 23. Juni 1973 zur Welt. Die Mutter war zwar bereits im Jahre 1964 von ihrem Ehemann geschieden worden, lebte aber mit diesem weiter in Lebensgemeinschaft und dieser Mann hat auch die Vaterschaft zu dem Mädchen anerkannt. Die Mutter wurde zum Vormund bestellt. Sie ging eine neue Ehe ein. Uta wächst bei ihrer Mutter heran. Das Jugendamt ist zum besonderen Sachwalter des Kindes zur Durchsetzung dessen Unterhaltsansprüche bestellt. Das Kind stellte d... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des anhängigen Verfahrens zur Bestellung eines Sachwalters für die nunmehrige Rekurswerberin lehnte diese den zuständigen Richter ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes wies den Ablehnungsantrag zurück und schließlich ebenso den Rekurs gegen den Zurückweisungsbeschluß. Mit dem nunmehr angefochtenen, am 24.7.1986 zugestellten Beschluß wurde ein gegen den erstinstanzlichen Beschluß ON 15 erhobener Rekurs vom Rekursgericht zurückgewiesen. Rechtlich... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Beschluß ON 76 vom 10.9.1985 wies das Erstgericht den Antrag des Vaters, ihn wegen behauptetermaßen zwischenzeitig eingetretener Selbsterhaltungsfähigkeit der mj. Sabine E*** von seiner Unterhaltspflicht gegenüber diesem Kind zu befreien, ab. Das Rekursgericht bestätigte den erstgerichtlichen Beschluß. Gegen die dem Vertreter des Vaters am 15.7.1986 zugestellte rekursgerichtliche Entscheidung wurde ein am 30.7.1986 zur Post gegebener Revisionsrekurs erhoben.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die elterlichen Rechte stehen der Mutter, Eveline S***, zu. Dem Vater, Oskar S***, ist ein Besuchsrecht an jedem ersten und dritten Samstag im Monat von 9 bis 19 Uhr eingeräumt; über ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Rechtes wurde die Mutter vom Erstgericht mehrfach belehrt. Mit Beschluß vom 30.1.1986 verhängte das Erstgericht über die Mutter eine Beugestrafe von S 500,- und führte zur
Begründung: dieser Verfügung au... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des ehelichen Vaters gegen die Bestellung des Bezirksjugendamtes für den 13. und 14. Bezirk zum besonderen Kurator gemäß § 22 JWG für beide Kinder zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche und die Verständigung, daß er künftig seine Unterhaltsleistungen für die Kinder an das Jugendamt zu erbringen habe, mangels Beschwer zurück. Rechtliche Beurteilung Der vom ehelichen Vater gegen ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht in Abänderung eines erstgerichtlichen Beschlusses den Antrag des Hubert S***, ihn von seiner Unterhaltspflicht für Gabriele S*** zu entheben, abgewiesen. Dieser Beschluß wurde Hubert S*** am 26.3.1986 zugestellt. Rechtliche Beurteilung Der von Hugo S*** am 29.4.1986 beim Erstgericht zu Protokoll gegebene Revisionsrekurs ist verspätet, weil gemäß § 11 Abs.2 AußStrG im außerstreitigen Verfahren ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem erstgerichtlichen Beschluß ON 10 vom 2.Juli 1985 wurde der Vater der mj. Nina M*** und des mj. Christian M*** als Unterhaltsschuldner aufgefordert, gemäß § 4 Z 3 UVG gewährte Vorschüsse von insgesamt 8.304 S in Monatsraten von 500 S zurückzuzahlen. Auf Grund des Rekurses des Vaters, in welchem er Neuvorbringen erstattete (ON 11), hob das Rekursgericht den angefochtenen Beschluß auf und verwies die Sache zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an d... mehr lesen...
Begründung: Sabine wurde am 8.Februar 1982, Eva-Maria am 23.Juni 1983 als eheliches Kind geboren. Die Ehe ihrer Eltern wurde mit dem seit 13. November 1985 rechtskräftigen Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 23.Oktober 1985, 28 Cg 171/85-8, geschieden. In der nach § 55 a Abs2 EheG getroffenen Vereinbarung verpflichtete sich der Vater, zum Unterhalt jeder der beiden Töchter, in Ansehung derer die Ausübung der elterlichen Rechte vereinbarungsgemäß der Mutter allein zustehe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Jahre 1983 von Amts wegen das Verfahren zur Entmündigung der Betroffenen eingeleitet und mit Beschluß ON 10 Dr.Ingrid R*** zum vorläufigen Beistand bestellt. Mit Beschluß vom 16.10.1984 (ON 20) bestellte das Erstgericht Dr.Ingrid R*** zum einstweiligen Sachwalter der Betroffenen zu deren Vertretung im Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters und überhaupt zu ihrer Vertretung vor den Gerichten und bei Verwaltungsbehörden. Zur
Begründung: sei... mehr lesen...
Begründung: Das Pflegschaftsgericht hat die vordem beschlußmäßig mit 1.300 S bestimmte monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber dem am 8. Mai 1970 geborenen Sohn Christoph für die Zeit ab 12. Juni 1985 um 400 S auf 1.700 S erhöht. In seinem gegen diesen Unterhaltserhöhungsbeschluß zu Protokoll erklärten Rekurs machte der Vater unter Hinweis auf seine mit 2.500 S bezifferten Haushaltsauslagen und seine weiteren Unterhaltspflichten für den jüngeren ehelichen Sohn Mich... mehr lesen...
Begründung: Gudrun P*** kam am 21. April 1968 als eheliches Kind zur Welt. Im Jahre 1979 starb ihre Mutter. Das Mädchen blieb im Haushalt des Vaters. Am 14. Mai 1984 suchte es das Bezirksjugendamt auf und erklärte dort seine Weigerung, nach Hause zu gehen. Das Jugendamt überstellte die Minderjährige in ein Lehrmädchenheim und beantragte die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe in der Form der gewählten Heimunterbringung. Der Jugendgerichtshof Wien ordnete mit erstinstanzlic... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Ernst, Erich und Kurt K***** sind die ehelichen Kinder des Erich und der Antonia K*****; die Ehe der Eltern wurde im Jahr 1978 geschieden. Die drei mj. Kinder befinden sich bei ihrem Vater, dem auch die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten allein zustehen. Mit Beschluß vom 20. 5. 1985 (ON 129 d.A.) wies das Erstgericht den am 28. 2. 1985 vom ehelichen Vater gestellten Antrag auf... mehr lesen...
Begründung: Der angefochtene Beschluß, mit dem das Gericht zweiter Instanz dem Rekurs des unehelichen Vaters gegen den seinen Revisionsrekurs zurückweisenden Beschluß des Erstgerichtes vom 15.11.1984, ON 24, nicht Folge gab, wurde für den Vater am 17.6.1985 bei dem für das Haus 1110 Wien, Eisteichstraße 17, zuständigen Postamt 1110 Wien hinterlegt, an welchem Tag auch die Abholfrist begann. Ob die hinterlegte Sendung mit diesem Tag als zugestellt gilt (§ 17 Abs. 3 ZustellG), muß nic... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29. September 1983, 7 Nc 14/83-1, erachtete der Ablehnungssenat des Kreisgerichtes St. Pölten den im Verfahren des Bezirksgerichtes St. Peter in der Au (C 81/83) von den klagenden Parteien gegen den Richter Dr. Hans E erhobenen Ablehnungsantrag als nicht gerechtfertigt. Der von den klagenden Parteien dagegen erhobene Rekurs wurde vom Ablehnungssenat des genannten Kreisgerichtes als verspätet zurückgewiesen (7 Nc 14/83-3). Obwohl die klagenden Parteien in... mehr lesen...
Begründung: A***** jun. wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24. 1. 1980, 4 L 258/79-10, wegen Geistesschwäche voll entmündigt. Zum Kurator wurde der Vater A***** sen. bestellt, dem gemäß Art. X Z 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sachwalterschaft für behinderte Personen jetzt die Stellung eines Sachwalters zukommt. Diesem trug das Erstgericht auf, a) ab sofort genaue Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben des Betroffenen zu führen; b) ein Sparbuch, lautend auf d... mehr lesen...
Begründung: Die ehelichen Eltern der beiden pflegebefohlenen Kinder sind seit April 1984 nach § 55 a EheG geschieden. Seither sind alle aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und mj. Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten der Mutter zugeteilt. Eine Regelung des väterlichen Besuchsrechtes wurde anläßlich der Ehescheidung ausdrücklich vorbehalten (ON 12 und 13). Am 26. März 1985 beantragte der Vater, ihm alle elterlichen Rechte über Roland zu über... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 6. 1984 geborene Jasmin S***** ist ein eheliches Kind der Brigitte und des Mag. Wolfgang S*****. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des LG für ZRS Graz vom 2. 9. 1980 gemäß § 55a EheG geschieden (ON 6). Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 5. 12. 1980 (ON 11) wurden die Elternrechte der Mutter zuerkannt; dem Vater wurde ein halbtägiges Besuchsrecht im Abstand von 14 Tagen eingeräumt. Am 6. 5. 1983 stellte die Mutter beim Erstgericht den Antrag, dem Vater d... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies den Rekurs des Vaters gegen den Unterhaltserhöhungsbeschluß des Erstgerichtes wegen Verspätung zurück, weil der Rekurswerber sein Rechtsmittel nicht an das Erstgericht, sondern an das Amtsgericht Kaufbeuren adressiert hatte, von dem es an das Erstgericht weitergeleitet wurde, dort aber erst nach Ablauf der vierzehntägigen Rekursfrist am 26.7.1984 einlangte. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Kindes wurde mit Urteil des Landesgerichtes Salburg vom 11.2.1977, 11 Cg 1/77-4, rechtskräftig geschieden. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 5.10.1978, ON 9, wurde den Eltern gemäß § 176 ABGB die elterlichen Rechte entzogen und der väterlichen Großmutter Franziska A das alleinige Recht eingeräumt, den Minderjährigen zu pflegen, zu erziehen, ihn zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten. Mit Beschluß vom 7.4.1981, ON 26, wurde für den Minderjähri... mehr lesen...