Begründung: A. Mit Beschluss vom 12. 12. 2002 (ON 67) entzog das Erstgericht dem Vater vorläufig die Obsorgerechte gegenüber seinem Sohn Alexander und teilte diese Rechte ebenso vorläufig der ehelichen Mutter zur alleinigen Ausübung zu. Den dagegen erhobenen Rekurs des Vaters wies das Rekursgericht als verspätet zurück, weil die angefochtene Entscheidung dem Vertreter des Vaters bereits am 17. 12. 2002 zugestellt und das Rechtsmittel erst am 11. 9. 2003 zur Post gegeben worden sei.... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluss des Rekursgerichtes, das die vom Erstgericht beschlossene Erweiterung der Sachwalterschaft auch auf die Verwaltung der von der Betroffenen bezogenen monatlichen Pension bestätigt und ausgesprochen hat, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, wurde der Betroffenen am 17. 2. 2004 zugestellt. Ihr handschriftliches, mit 6. 3. 2002 datiertes, an den Präsidenten des Rekursgerichtes (und Vorsitzenden des Rekurssenates) gerichtetes Schreiben, mit d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rechtsmittelwerber hat die ihm gegen den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem die Obsorge für das Kind der Mutter allein zugeteilt wurde, offenstehende Rekursfrist versäumt. Das Rekursgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung ausgeführt, dass auf einen verspäteten Rekurs gegen eine Obsorgezuteilung nicht Bedacht genommen werden kann, weil dadurch in die Rechte Dritter, hier insbesondere des Kindes, eingegriff... mehr lesen...
Begründung: Erwin S***** und Karin Z***** sind die Kinder der Erblasserin Marie K***** und des am 8. 10. 2001 vorverstorbenen Karl K*****. Mit Beschluss vom 18. 11. 2002 wurde im Verlassenschaftsverfahren nach Marie K***** der überschuldete Nachlass der erblasserischen Tochter an Zahlungsstatt überlassen. Im zuvor geführten Verlassenschaftsverfahren nach Karl K***** war Karin Z***** auf Grund eines Testamentes vom 4. 2. 2002 zur Alleinerbin berufen. Marie K***** als pflichteilsberec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für die Betroffene gemäß § 273 ABGB einen (endgültigen) Sachwalter für eine einzelne Angelegenheit (§ 273 Abs 3 Z 1 ABGB), nämlich zur Vertretung der Betroffenen im Pflegschaftsverfahren betreffend ihre Tochter. Das Rekursgericht bestätigte über Rekurs des Sachwalters und der Betroffenen diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht bestellte für die Betroffene gemäß Paragraph 273, ABG... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Anfechtung von Beschlüssen, die die Verbücherung eines Anmeldungsbogens nach §§ 15 ff LiegTeilG betreffen, gelten nach § 32 Satz 2 LiegTeilG die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen. Die Rechtsmittelfrist beträgt daher gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14 Tage (RIS-Justiz RS0066401); die Bedachtnahme auf verspätete Rechtsmittel nach Abs 2 leg cit scheidet idR - so auch hier im Hinblick die bücherlichen Rechte der... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entzog der Kindesmutter die Obsorge über den mj. Nino H***** und übertrug dem Kindesvater die vorläufige Obsorge, wobei es aussprach, dass die Verfügung gemäß § 12 Abs 1 AußStrG sofort in Vollzug zu setzen sei und ein allfälliges Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung habe. Ferner trug das Erstgericht der Kindesmutter auf, alle die Person des Kindes betreffenden Urkunden und Nachweise dem Kindesvater zu übergeben. Den Antrag der Kindesmutter auf Einste... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten die Bewilligung der Annahme der Zweitantragstellerin an Kindes Statt durch die Erstantragstellerin. Sie hätten am 7. 12. 2002 einen Adoptionsvertrag geschlossen. Zwischen ihnen bestehe eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung. Seit 1996 seien sie persönlich bekannt und verbrächten die Urlaube und die sonstige Freizeit gemeinsam. Dem Antrag wurde unter anderem eine Zustimmungserklärung der leiblichen ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem am 13. 11. 2000 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte der Antragsteller, es mögen ihm die Kosten der von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angeordneten notstandspolizeilichen Maßnahmen von ATS 102.959,20 nicht auferlegt werden. Er sei mit Bescheid dieser Behörde vom 5. 10. 2000 zum Ersatz der Kosten notstandspolizeilicher Maßnahmen verpflichtet worden, weil ein nahe seinem Anwesen liegendes Gewässer durch Öl verschmutzt worden sei. Da der Ant... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der 1. mj Gregor M*****, geboren am *****, und 2. mj Laura M*****, geboren am *****, vertreten durch die Mutter Dr. Karin M*****, die Mutter vertreten durch Hauser Newole & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wie... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für die Betroffene gemäß § 273 ABGB einen Sachwalter für einen näher bestimmten Kreis von Angelegenheiten. Das Erstgericht bestellte für die Betroffene gemäß Paragraph 273, ABGB einen Sachwalter für einen näher bestimmten Kreis von Angelegenheiten. Das Rekursgericht bestätigte infolge Rekurses des bestellten Sachwalters diesen Beschluss und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber (in der Folge Antragsteller) beantragte am 11. März 2003, seinen am 4. Jänner 1944 geborenen, ledigen Onkel (im Folgenden Verschollener) für tot zu erklären. Für den Verschollenen ist seit 1988 - über Antrag seines (inzwischen verstorbenen) Vaters - eine Abwesenheitspflegschaft anhängig; ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB wurde bestellt. Der Verschollene ist Alleineigentümer einer Liegenschaft in Gampern und verfügte über Sparbücher und G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Betroffenen Luise R*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der durch Dr. Erwin Wibmer, Rechtsanwalt in Matrei, als Verfahrenshelfer vertretenen Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerich... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluss des Rekursgerichtes, das die vom Erstgericht beschlossene Bestellung eines Sachwalters gemäß § 273 ABGB bestätigt und ausgesprochen hat, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zugelassen werde, wurde der Betroffenen am 25. 7. 2003 zugestellt. Ihr handschriftliches, undatiertes, an das Rekursgericht adressiertes Schreiben, mit dem sie sich gegen die Sachwalterbestellung wendet und das daher als außerordentlicher Revisionsrekurs aufzufassen ist, gab di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichts, das ausgesprochen hatte, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, wurde dem (auch im Revisionsrekursverfahren einschreitenden) Verfahrenssachwalter des Betroffenen am 21. 3. 2003 zugestellt. Die als außerordentlicher Revisionsrekurs zu qualifizierende (mit 26. 3. 2003 datierte) Eingabe des Verfahrenssachwalters wurde beim Erstgericht erst am 10. 4. 2003, somit nach Ablauf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Florian K*****, Andreas K*****, Benjamin K*****, und Stephan K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Erich K*****, vertreten durch Dr. Josef Kurz, Rechtsanwalt in Silz, gegen den Beschluss des Lan... mehr lesen...
Begründung: Dem am 12. 6. 1983 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Betroffenen, der rechtsschutzversichert ist und seine Schadenersatzansprüche gegen den Unfallsgegner und dessen Haftpflichtversicherer klagsweise geltend macht, wurde Mag. Thomas M*****, Rechtsanwalt in Wien, als Sachwalter für den betreffenden, seit 1990 anhängigen Rechtsstreit bestellt. Der Rechtsschutzversicherer des Betroffenen zahlte an den Sachwalter im Hinblick auf die inzwischen aufgelaufenen Verfahr... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien, bei dem ein Verfahren über eine Klage des Betroffenen gegen einen Rechtsanwalt anhängig ist, teilte dem Erstgericht in der Aktenübersendungsnote vom 28. 3. 2002 gemäß § 6a ZPO bestimmte, im Einzelnen ausgeführte Anzeichen für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 273 ABGB mit. Daraufhin beschloss das Erstgericht am 22. 4. 2002, den Betroffenen für den 24. 5. 2002 zu einer "Erstanhörung" für die "allfällige Bestellung eines Sachwalters" zu lad... mehr lesen...
Begründung: Der Vater beantragte am 2. 5. 2002 die rückwirkende Herabsetzung seiner monatlichen Unterhaltsverpflichtung von 3.300 S (239,82 EUR) für die Zeit vom 1. 12. 1999 bis 31. 12. 2000 auf monatlich 200,66 EUR und ab 1. 1. 2001 auf monatlich 196,39 EUR. Bei der Unterhaltsfestsetzung sei eine ausbezahlte Kinderrente zu berücksichtigen. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Re... mehr lesen...
Begründung: Barbara R***** ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Ihr Eigentumsrecht wurde aufgrund des Kaufvertrages vom 23. 2. 1998 zu TZ 634/1999 einverleibt. Gleichzeitig wurde ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB für Dr. Rudolf S***** und Luise S***** einverleibt. Barbara R***** ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Ihr Eigentumsrecht wurde aufgrund des Kaufvertrages vom 23. 2. 1998 zu TZ 634/1999 einverleibt. Gleich... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der beiden ehelichen, durch ihre Mutter vertretenen Kinder erhöhten die Vorinstanzen die monatlichen Unterhaltsbeiträge des Vaters ab 1. 10. 2001 auf jeweils 630 sfr monatlich. Das Rekursgericht sprach zunächst aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde dem Vater am 22. 7. 2002 zugestellt. Sein mit 24. 8. 2002 datierter, an das Oberlandesgericht Innsbruck adressierter (erster) Revisionsrekurs langt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 30. 10. 2002 wurden die Akten mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen identen Auftrag dem Erstgericht rückgemittelt (ON 78). Zur
Begründung: wurde hierin wie folgt ausgeführt: "Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit des Revisionsrekurses fehlen derzeit verlässliche aktenmäßige Unterlagen. Die Zustellverfügung zur Rekursentscheidung ON 54 datiert vom 20. 6. 2002, enthält jedoch keinen Abfer... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Waidhofen a.d. Thaya als Verlassenschaftsgericht ersuchte am 14. 12. 2000 (ON 333 in Band IV; in der angefochtenen Rekursentscheidung unrichtig datiert mit "14. 2. 2000") das Bezirksgericht Krems um Schätzung und Errichtung des Teilinventars hinsichtlich mehrerer im Sprengel des letztgenannten Gerichtes gelegener Liegenschaften. Dieses betraute hierauf damit einen öffentlichen Notar in Gföhl (ON 334/IV), welcher die Teilinventare laut Protokoll vom 17... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluss des Rekursgerichts wurde der Betroffenen am 31. 10. 2002 zugestellt. Sie gab dagegen am 15. 11. 2002, somit nach Ablauf der 14-tägigen Rekursfrist, den vorliegenden außerordentlichen Revisionsrekurs zu Protokoll. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 11 Abs 2 AußStrG bleibt es dem Ermessen des Gerichts überlassen, auf verspätete Rechtsmittel in denjenigen Fällen Rücksicht zu nehmen, in denen sich die (angefochtene) Verfügung noch ohne Nach... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht infolge Rekurses der Witwe des Erblassers die vom Erstgericht nach § 125 AußStrG vorgenommene Zuteilung der Parteirollen im Erbrechtsstreit. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht infolge Rekurses der Witwe des Erblassers die vom Erstgericht nach Paragr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Mit Beschluss vom 22. 11. 2000 verpflichtete das Erstgericht den Vater zu einer endgültigen monatlichen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, der Mutter die Obsorge über die mj. Nathalie zu entziehen und ihm zu übertragen, ab (ON 60). Mit dem angefochtenen Beschluss (ON 67) gab das Rekursgericht dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge. Dieser Beschluss wurde dem Vater zu Handen seines ausgewiesenen Rechtsvertreters am 17. 5. 2002 zugestellt. Dagegen richtet sich der außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters, welcher an den Obersten Gerichtshof adressier... mehr lesen...
Begründung: Dem hier vorliegenden Abhandlungsverfahren wurde folgende vom Erblasser KR Oskar R***** geschriebene letztwillige Verfügung zugrundegelegt: "Testament Ich, Oskar R*****, geboren am 11. 12. 1906 treffe hiemit folgende letztwillige Verfügung und setze alle vorherigen außer Kraft. Mein Sohn Viktor erbt mein gesamtes Vermögen zu sechzig Prozent und meine Töchter zu je zehn Prozent. Meine Töchter werden mit den von ihnen geerbten Anteilen an der Firma Franz M. R***** O.H.G. U... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der angefochtene Beschluss, mit dem dem Rekurs der Mutter der beiden Minderjährigen gegen die einstweilige Regelung des Besuchsrechtes des Vaters nicht Folge gegeben wurde, wurde dem Rechtsvertreter der Mutter am 29. 11. 2001 (AS 398) zugestellt. Der dagegen von der Mutter am 14. 12. 2001 beim Erstgericht überreichte Revisionsrekurs wurde somit nach Ablauf der 14-tägigen Rechtsmittelfrist des § 11 Abs 1 AußStrG erhoben. Gem... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers, die Antragsgegnerin in Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zur Zahlung von S 170.597,40 zu verpflichten, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Diese Entscheidung wurde den Vertretern des Antragstellers am 30. 11. 2001 zugestellt. Der am 27. 12. 2001 zur Post gegebene, am 28. 12. 2001 beim Erstge... mehr lesen...