Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 4. 2007 eine Sachwalterin bestellt, deren Aufgabenkreis die Besorgung aller Angelegenheiten im Sinne des § 273 Abs 3 Z 3 ABGB aF (nunmehr: § 268 Abs 3 Z 3 ABGB idF SWRÄG 2006, BGBl I 92/2006) umfasst. Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 4. 2007 eine Sachwalterin bestellt, deren Aufgabenkreis die Besorgung aller Angelegenheiten im Sinne des Paragraph 273, Absatz 3, Ziffer 3, A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Kindesentführungssache des mj ***** Mursel ***** D*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Haci ***** D*****, vertreten durch Dr. Raimund Danner, Mag. Albert H. Reiterer und Dr. Walter Brandl, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen den Beschluss des Lan... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte der Betroffenen mit Beschluss vom 15. 11. 2007 den NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung gemäß § 268 Abs 3 Z 2 ABGB zum Sachwalter für die Einkommens- und Vermögensverwaltung, zur Vertretung vor Ämtern, Behörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern sowie zur Vertretung gegenüber privaten Vertragspartnern. Das Erstgericht bestellte der Betroffenen mit Beschluss vom 15. 11. 2007 den NÖ Landesverein für Sachwalterschaft ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab mit dem angefochtenen Beschluss dem Rekurs des Antragsgegners gegen die Entscheidung des Erstgerichts über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Beschluss wurde dem Antragsgegner persönlich am 12. 11. 2007 zugestellt. Am 23. 11. 2007 gab er eine selbst verfass... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, ihm die Obsorge für seine bei der allein obsorgerechtigten Mutter in Tschechien lebende Tochter Michelle zu übertragen, zurück, weil es gemäß Art 8 EuEheVO an der internationalen Zuständigkeit mangle. Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, ihm die Obsorge für seine bei der allein obsorgerechtigten Mutter in Tschechien lebende Tochter Michelle zu übertragen, zurück, weil es gemäß Artikel 8, EuEheVO an der internationalen... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 14. 4. 2006 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrt die Antragstellerin unter Berufung auf das Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern vom 15. 5. 1998, BGBl I 1998/67, von der Antragsgegnerin die Rückgabe näher bezeichneter Kulturgüter. Mit dem am 14. 4. 2006 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrt die Ant... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Kevin P*****, geboren am 6. Dezember 1991, und der mj Jacqueline P*****, geboren am 23. Mai 1998, beide *****, beide vertreten durch das Land Niederösterreich (Bezirkshauptmannschaft Horn) als Jugendwohlfah... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss vom 17. Juli 2007 bestätigte das Gericht zweiter Instanz eine pflegschaftsgerichtliche Entscheidung in Ansehung der Betrauung der Mutter mit der alleinigen Obsorge für ein minderjähriges Kind aus deren geschiedener Ehe mit dem Revisionsrekurswerber. Der Beschluss wurde ihm, wie sich aus dem vom Zustellpostamt berichtigten Rückschein ergibt, am 13. August (nicht: Juli) 2007 zugestellt. Der von ihm am 29. August 2007 zur Post gegebene außero... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 5. 4. 2007 bestellte das Erstgericht für die Betroffene zur Vertretung im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird, Rechtsanwältin Mag. Nadja L***** zur Verfahrenssachwalterin. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem dagegen von der Betroffenen erhobenen Rekurs nicht Folge und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Die Rekursentscheidung wurde der Betroffenen am 18. 6. 2007 durch Hinter... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass das Vaterschaftsanerkenntnis des Antragstellers gegenüber dem Antragsgegner rechtsunwirksam sei. Das Rekursgericht gab dem vom Antragsgegner erhobenen Rekurs nicht Folge. Diese Entscheidung wurde dem Antragsgegner am 13. 7. 2007 zugestellt. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Antragsgegners ist verspätet. Nach § 65 Abs 1 AußStrG, BGBl I 2003/111, beträgt - sowie schon nach § 11 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. 5. 2002 wurden mehrere Grundeigentümer, darunter auch der Antragsteller gemäß §§ 48 bis 50 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964, LGBl Nr 154/1964 idgF, für die Ausführung eines Straßenbauvorhabens an der Landesstraße Nr 379 enteignet. Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. 5. 2002 wurden mehrere Grundeigentümer, darunter auch der Antragsteller gemäß Pa... mehr lesen...
Begründung: Anfang der 1970er Jahre war Gertraude K*****, die Mutter des Antragstellers, eine von vier Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken Nr 155 und 156 und einer Gesamtfläche von 1399 m2. In den Jahren 1972 und 1973 erwarb der Antragsgegner drei Viertelanteile an der Liegenschaft; ein Viertelanteil verblieb im Eigentum der Gertraude K*****. Diese übertrug mit Schenkungsvertrag vom 30. 9. 1993 ihren Miteigentumsanteil an den Antragsteller, behielt sich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm mit Beschluss vom 2. 8. 2006 gemäß § 40 FBG von Amts wegen die Löschung der Gesellschaft wegen (vermuteter) Vermögenslosigkeit vor. Dieser Beschluss wurde der Gesellschaft, dem Finanzamt I***** und der Wirtschaftskammer T***** am 4. 8. 2006 zugestellt. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Gesellschaft, der am 15. 11. 2006 überreicht worden war, infolge Versäumung der 14-tägigen Rekursfrist des § 46 Abs 1 AußStrG (iVm § 15 FBG) als verspätet zurüc... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde dem Vertreter der Mutter am 19. 10. 2006 zugestellt. Der am 15. 11. 2006 zur Post gegebene außerordentliche Revisionsrekurs wurde erst nach Ablauf der 14tägigen Rechtsmittelfrist (§ 65 Abs 1 AußStrG) erhoben und ist daher als verspätet zurückzuweisen. Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde dem Vertreter der Mutter am 19. 10. 2006 zugestellt. Der am 15. 11. 2006 zur Post gegebene außerordentliche Revisionsrekurs wurde erst n... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat den Antrag des Masseverwalters abgewiesen, infolge Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem Verstorbenen festzustellen, die bewilligte Nachlassseparation und die Bestellung des Separationskurators seien erloschen; in eventu auszusprechen, dass sie ruhten, bis nicht in die Konkursmasse fallendes Vermögen vorhanden ist, und dass Nachlassseparation und Tätigkeitsbereich des Separationskurators ausschließlich auf ein etwaiges... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt ist zu FN ***** die R***** Privatstiftung mit Sitz in K***** eingetragen, die allerdings infolge Widerrufs der Stifterin aufgelöst ist. Stiftungsvorstände sind die beiden Antragsteller und Dr. Christian G*****. Dr. Christian T***** war bis 1997 Mitglied des Stiftungsvorstands. Er strebt für diese Tätigkeit gegenüber der Privatstiftung eine Vergütung in Höhe von rund 41.000 EUR an und vertritt die Auffassung, die Stiftungserklä... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichtes, den Antrag des Vaters auf Änderung der Besuchsrechtsregelung hinsichtlich der mj Olivia abzuweisen und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters ist verspätet: Die Zustellung des Beschlusses des Rekursgerichtes an die Rechtsvertrete... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Vater Dipl. Ing. Christoph W***** ein Besuchsrecht für seine Tochter „am Samstag alle vierzehn Tage von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr". Das Rekursgericht ergänzte diese - im Übrigen von ihm bestätigte - Entscheidung durch den Ausspruch, dass das festgesetzte Besuchsrecht an dem der Rechtskraft des Beschlusses folgenden Samstag beginne. Es sprach weiters aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der gegen den Beschluss des Rekur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Kinder Rene W*****, und Tamara W*****, beide vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie, wegen Unterhalt, infolge der als Revisionsrekurs ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss den Rekurs der Antragsgegnerin gegen die Entscheidung des Erstgerichtes über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zurück, soweit sich das Rechtsmittel gegen den Ausspruch einer Lösungsbefugnis richtete, und gab ihm im Übrigen nicht Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig s... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht St. Pölten wies als Erstgericht den Ablehnungsantrag gegen den Richter des Landesgerichtes St. Pölten Dr. Ludwig P***** als unberechtigt zurück. Einem dagegen vom Kläger erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge. In diesem Beschluss wurde ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diesen Beschluss richtet sich der außerordentliche Revisionsrekurs des Klägers verbunden mit einem Antrag auf Beigebung eines Recht... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 19. 7. 2004 (ON 22) sprach das Erstgericht aus, das Verlassenschaftsverfahren werde beendet, ohne weiter eine Abhandlung zu führen. Der Erblasser sei, wie nunmehr aktenkundig, seit Jahren Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika mit Domizil im Staat New York. Ein in Österreich allenfalls abzuhandelndes Vermögen sei nicht bekannt. Die Erbfolge hinsichtlich des ausländischen Nachlasses könne, da der Erblasser nicht mehr österreichischer Staat... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsmittelwerberin ersuchte um Gewährung von Akteneinsicht, wobei sie sich lediglich auf ihre Stellung als gesetzliche Erbin berief. Das Erstgericht wies diesen Antrag mangels Parteistellung ab; die Erbansprüche der Rechtsmittelwerberin seien erloschen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss; es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Auf die Akteneinsicht im A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Kind einen monatlichen Unterhaltsvorschuss gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG. Das Erstgericht bewilligte dem Kind einen monatlichen Unterhaltsvorschuss gemäß Paragraphen 3,, 4 Ziffer eins, UVG. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters und Unterhaltsschuldners nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs - mangels einschlägiger Judikatur des Obersten Gerichtshofes - zulässig sei. Diese Rekursentscheidung wurde dem Vater am 18. 1... mehr lesen...
Begründung: In über Rekurs des Patientenanwaltes erfolgter Abänderung der Entscheidung des Erstgerichtes stellte das Rekursgericht mit Beschluss vom 13. 7. 2004 spruchmäßig fest, dass die am 12. 2. 2004 vorgenommene medikamentöse Heilbehandlung des seit 29. 1. 2004 im ***** unterbrachten (und zwischenzeitlich wiederum entlassenen) Jürgen M***** unzulässig war. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Diese Entscheidung wurde dem Abteilung... mehr lesen...
Begründung: Der damals noch minderjährigen Unterhaltsberechtigten waren für die Zeit vom 1. 8. 2000 bis 31. 7. 2003 Richtsatzunterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 2 UVG gewährt worden. Das Kind war seit 3. 9. 2001 als Angestelltenlehrling beschäftigt und bezog Lehrlingsentschädigung (im ersten Lehrjahr 416,17 EUR monatlich, im zweiten Lehrjahr 568,17 EUR und im dritten Lehrjahr 720,08 EUR). Die Unterhaltsvorschüsse wurden aus diesem Grund herabgesetzt und in der Folge zur Gänze eingeste... mehr lesen...
Begründung: Der Betroffene ist Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sein Elternhaus steht. Der Ehemann seiner Schwester, die auch seine Sachwalterin ist, wollte die Liegenschaft kaufen und stellte den Antrag, den betreffenden, zwischen ihm und Petra P***** als seiner Widerstreitsachwalterin geschlossenen Kaufvertrag gerichtlich zu genehmigen. Die Tochter des Betroffenen aus erster Ehe, Charlotte W*****, beantragte ihrerseits die gerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrages ü... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für die Betroffene gemäß § 238 Abs 2 AußStrG einen einstweiligen Sachwalter für einen näher bestimmten Kreis von Angelegenheiten. Das Rekursgericht bestätigte infolge Rekurses der Betroffenen diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Erstgericht bestellte für die Betroffene gemäß Paragraph 238, Absatz 2, AußStrG einen eins... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde dem Rekurs des Antragsgegners gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Hietzing vom 23. 2. 2004, GZ 102 C4/00z-107, keine Folge gegeben. Es wurde weiters ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dieser Beschluss wurde dem Antragsgegner am 27. 8. 2004 zugestellt. Rechtliche Beurteilung Der am 23. 9. 2004 zur Post geg... mehr lesen...