Norm: AußStrG §11 Abs2 B2
Rechtssatz: Hat das Erstgericht unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl verfügt, dass die Obsorge für die beiden Minderjährigen jedenfalls nicht beiden Elternteilen gemeinsam zugeteilt werden darf, dann ist aus dieser Verfügung den Kindern ein Recht darauf erwachsen, dass in ihrem Interesse die Zuteilung der Obsorge an nur einen Elternteil erfolgen muss. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §73
Rechtssatz: Hat der Nachlaßgläubiger durch den angefochtenen Beschluß erreicht, daß wesentliche Teile des Abhandlungsverfahrens unter seiner Beiziehung neu durchgeführt werden, kann dieser Beschluß ohne Nachteil für ihn und damit für einen Dritten nicht geändert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 517/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 4 Ob 517... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 22.Juni 1990, Zl. 8W-WVA-425/2/1990, wurden gemäß § 34 WRG zum Schutz des E*****-Brunnens für die Trinkwasserversorgung der beklagten Gemeinde gegen Verunreinigung und eine Beeinträchtigung seiner Ergiebigkeit Schutzgebiete bestimmt und besondere Anordnungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke innerhalb dieser Schutzzonen getroffen. In der hier maßgeblichen Schutzzone II gilt unter anderem für die Grunds... mehr lesen...
Begründung: Rudolf K***** war zuletzt auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 17.8.1987, 2 P 139/86-44, zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je S 555,-- für seine beiden aus geschiedener Ehe stammenden, bei ihrer Mutter aufwachsenden Kinder Michael und Manuela verpflichtet. Am 16.6.1992 stellte der Vertreter der Minderjährigen den Antrag, die monatlichen Unterhaltsbeiträge ab 1.1.1992 auf S 3.200,-- für Michael und S 2.400,-- für Manuela zu erhöhen. Rud... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Manfred F*****, geboren am 1. November 1973, infolge ao. Revisionsrekurses des Vaters Manfred F*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 13.Februar 199... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3KartG 1988 §43
Rechtssatz: Die 14-tägige Rechtsmittelfrist in Kartellrechtssachen läßt eine Berücksichtigung verspäteter Rechtsmittel nicht zu, weil Schutzobjekt des Kartellgesetzes der redliche Wettbewerb schlechthin ist. Entscheidungstexte Okt 1/92 Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt 1/92 European Case L... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurden auf Antrag der Amtspartei Republik Österreich die Mitglieder der Vertriebsbindung "M*****", nämlich 1. der Vertriebsbinder M***** GesmbH in Klagenfurt und 2. die gebundenen Mitglieder der Vertriebsbindung, darunter die Rekurswerberin, aufgefordert, als Mitglieder eines Wirkungskartells (§ 10 Abs.1 KartG) binnen einem Monat ab Zustellung des Beschlusses beim Kartellgericht die Genehmigung des Kartells zu beantragen, und iS des § 57 Ab... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** 1952 geborene Dr.Ursula M***** leidet seit mindestens 1971 an einer schizophrenen Psychose. Sie wurde am 4.5.1991 auf eigenes Verlangen zum 9. Mal in die ***** Landesnervenklinik G***** aufgenommen. Am 8.5.1991 entwendete sie ein Fahrrad vom Kinderhaus und wurde sodann am Mittelstreifen der Bundesstraße radfahrend und verwirrt auffällig von der Gendarmerie aufgegriffen und in die Anstalt zurückgebracht. Da nach den fachärztlichen Untersuchungen Grund für die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG 2005 §46 Abs3 C3AußStrG 2005 §71 Abs4UbG §28
Rechtssatz: Wurde die vorläufige Unterbringung eines Kranken für unzulässig erklärt und der dagegen erhobene Rekurs des Abteilungsleiters des Krankenhauses zurückgewiesen, so ist eine Bedachtnahme auf dessen verspätetes Rechtsmittel gemäß § 11 Abs 2 AußStrG nicht möglich. Der Beschluss könnte nicht mehr ohne Nachteil für den Kranken abgeändert werden, denn bei einer A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die vorläufige Unterbringung des minderjährigen Markus W***** in der geschlossenen Abteilung des W*****-Krankenhauses gemäß § 20 Abs.2 UbG für unzulässig. Das Rekursgericht wies den dagegen vom Abteilungsleiter dieses Krankenhauses erhobenen Rekurs zurück. Der Abteilungsleiter, dem dieser Beschluß am 3.7.1991 zugestellt wurde, gab am 30.7.1991 beim Erstgericht einen Rekurs zu Protokoll. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Vormundschaftssache der mj. Michaela H*****, und des mj. Othmar H*****, infolge ao. Rekurses der Eltern Karin und Othmar H*****, gegen den Beschluß des Jugendgerichtshofes Wien als Rekursgerichtes vom 25.März 1991, GZ 22 R 2/91-169,... mehr lesen...
Begründung: Der Ablehnungswerber stellte verschiedene Ablehnungsanträge, die vom Erstgericht mit zwei Beschlüssen (ON 7 und ON 14) zurückgewiesen wurden. Zur Erhebung von Rekursen stellte er Verfahrenshilfeanträge, die das Erstgericht mit zwei weiteren Beschlüssen (ON 9 und ON 15) ablehnte. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs als verspätet zurück und sprach aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof, soweit er sich gegen die Beschlüsse ON 9 und ON 12 (richtig: O... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erlegte zugunsten des Alois R***** am 31. Juli und 30. August 1990 je S 84.400 zu Gericht und beantragte die Annahme der Erläge mit der
Begründung: , der Erlagsgegner behaupte aufgrund einer mit der Antragstellerin geschlossenen Vereinbarung Forderungen auf Pensionszahlungen in der Höhe von S 84.400 monatlich. Die Antragstellerin bestreite diesen Pensionsanspruch vorläufig, da die Pensionsvereinbarung nach Ansicht des Verfassungsdienstes des Bundeskanzl... mehr lesen...
Begründung: Franz O*** hat mit Adoptionsvertrag vom 8. November 1989 die Ehegatten Hubert und Annemarie T***, seinen Neffen und dessen Ehegattin, an Kindes Statt angenommen. Mit notariellem Übergabsvertrag vom selben Tag hat Franz O*** den beiden Wahlkindern seinen landwirtschaftlichen Betrieb in Waidhofen an der Ybbs übergeben; die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages wurde von der Bewilligung der Annahme an Kindes Statt abhängig gemacht. Wahlvater und Wahlkinder stellten am 15. Jä... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 20.5.1988, ON 14, hat das Erstgericht der Behinderten einen Sachwalter für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten (§ 273 Abs 3 Z 3 ABGB) bestellt. Nunmehr ist Evelyne S*** Sachwalterin (Beschluß vom 15.12.1988, ON 31). Auf ihren Antrag genehmigte das Erstgericht mit Beschluß vom 4.7.1989, ON 45, die Unterbringung der Behinderten im "Heim am Hofgarten", Innsbruck, Kaiserjägerstraße 11, sachwalterschaftsgerichtlich, weil sich die Versorgung und Beutre... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1
Rechtssatz: Nach § 11 Abs 2 Satz 2 AußStrG ist zwar die Zurückweisung der "höheren Behörde" vorbehalten, doch haben die Rekurswerber kein Rechtsschutzinteresse daran, daß der - inhaltlich richtige - Zurückweisungsbeschluß anstelle der ersten Instanz erst vom Rekursgericht als funktionell zuständigem Gericht gefaßt würde. Der Zurückweisungsbeschluß des Erstgerichtes ist daher zu bestätigen. Entschei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht untersagte den Antragsgegnern, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im "Säger-Center" in Dornbirn, Marktstraße 67, Mohrenbier "Spezial" in Kisten zu je 20 Flaschen, eine Flasche zu 0,5 Liter, zum oder unter dem Einstandspreis zuzüglich Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben, die beim Verkauf anfallen, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten, und wies das Mehrbegehren, den Antragsgegnern darüber hinaus zu untersagen, alle dem NVG (aF) unterliegende... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Punkt I des Beschlusses vom 3.7.1989 (ON 62) genehmigte das Pflegschaftsgericht den zwischen dem Minderjährigen als Geschenknehmer und Stefan H*** als Geschenkgeber über die Liegenschaft EZ 324 Grundbuch Trasdorf am 20.10.1986 geschlossenen Schenkungsvertrag sowie den zwischen dem Minderjährigen (vertreten durch den Kollisionskurator Dr. Walter Z***) und Josef P*** am 23.5.1989 über dieselbe Liegenschaft geschlossenen Kaufvertrag. Mit dem angefochtenen, noch wei... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber schloß am 24.7.1986 für den Fall der gemeinsam mit seiner Ehefrau beantragten Scheidung seiner Ehe vor dem hiefür zuständigen Gericht eine Vereinbarung, in der er sich ua verpflichtete, vorbehaltlich der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung für seinen am 2.8.1973 geborenen Sohn einen monatlichen Unterhalt von 2.000 S und - im Fall der Erhöhung der Familienbeihilfe - einen um den selben Betrag erhöhten Unterhalt zu bezahlen. Außerdem verpflicht... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die zuletzt mit S 1.540,- monatlich festgesetzte Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. März 1987 um S 460,- auf S 2.000,- monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß. Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung der zweiten Instanz wurde dem Revisionsrekurswerber am 28. November 1989 zugestellt. Der von ihm am 21. Februar 1990 verspätet zur Post gegebene Revisionsrekurs ist zurückzuweisen, weil die Minderjährige... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3OrthG §12 Abs2
Rechtssatz: Dem mit dem Vollzug des Orthodoxengesetzes betrauten Bundesministerium kommt in einem nach § 12 Abs 2 OrthG eingeleiteten gerichtlichen Pflegschaftsverfahren nicht nur eine allgemeine Kontrollaufgabe im öffentlichen Interesse, sondern eine konkrete Interessenwahrung aller potentiellen Rechtsgeschäftspartner im weitesten Sinne der Kichengemeinde zu. Die Behörde ist daher als Dritter im Sinne de... mehr lesen...
Begründung: Für die im § 4 Abs 1 Orthodoxengesetz (BGBl. Nr. 229/1967) an erster Stelle genannte Kirchengemeinde ist gemäß § 12 Abs 2 OrthG ein Rechtsanwalt zum Kurator bestellt. (Einzelheiten können der Sachverhaltsdarstellung der Entscheidung vom 6.November 1986, 6 Ob 666/86 = ON 49 a entnommen werden.) Unter den Mitgliedern der Kirchengemeinde bestehen Gruppierungen mit unterschiedlichen Auffassungen über die innerkirchlich wirksamen Statuten und demgemäß über die innerkirchlic... mehr lesen...
Begründung: Das Stadtjugendamt Salzburg stellte den Antrag, der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise zu entziehen (ON 16). Der Minderjährige gab hiezu an, der Antrag sei ganz in seinem Sinne, er wolle auf keinen Fall zu seiner Mutter zurück (ON 18). Das Erstgericht hat der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise entzogen und dem Stadtjugendamt Salzburg übertragen. Die für die Mutter bestimmte Beschlußausfertigung wurde am 26. September 1989 beim Postamt ... mehr lesen...