Norm
ABGB §16Rechtssatz
Die Tonbandaufnahme einer geschäftlichen Besprechung unter vier Augen ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist rechtswidrig. Die heimliche Aufnahme eines Gespräches mit dem Arbeitgeber durch einen in einer Vertrauensposition beschäftigten Angestellten begründet Vertrauensunwürdigkeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Persönlichkeitsrechte, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Aufnahme, Mitschnitt, Aufzeichnung, wichtiger Grund, EntlassungsgrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031784Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.09.2021