Norm: AngG §27 Z1 E1cAngG §27 Z5 E5b
Rechtssatz: War ein Angestellter fast ausschließlich im Außendienst tätig, um an verschiedenen Orten Sprechtage abzuhalten, gehört das Lenken von Fahrzeugen nicht zu seiner eigentlichen dienstvertraglichen Aufgabe; er benötigt das Fahrzeug nur, um an die Orte zu gelangen, an denen er die Sprechtage abzuhalten hat. Er ist daher durch den Entzug der Lenkerberechtigung nicht unfähig geworden, die vereinbarten D... mehr lesen...
Norm: AngG §27 E1aAngG §27 E1c
Rechtssatz: Auf Grund der besonderen Umstände stellt der Antrag auf Konkurseröffnung durch die Arbeitnehmerin keine Verletzung ihrer Treuepflicht dar. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 151/95 Entscheidungstext OGH 13.09.1995 9 ObA 151/95 Schlagworte SW: Arbeitsverhältnis, Entlassung, Gehaltsrückstand... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 Fall3 E1c
Rechtssatz: Entlassung Verkäuferin und Kassierin eines Forum - Kaufhauses begeht einen versuchten Ladendiebstahl in einer im selben Haus untergebrachten Konsum - Filiale. Entscheidungstexte 9 ObA 53/95 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 9 ObA 53/95 Schlagworte SW: Vertrauensunwürdigkeit, Vertrauensverwirk... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 C1AngG §27 Z4 C1AngG §27 Z2 E2AngG §27 Z4 E2AngG §27 Z2 E4eAngG §27 Z4 E4e
Rechtssatz: Kündigung - Entlassung 1) Der Arbeitgeber, der in Kenntnis des Entlassungsgrundes den Arbeitnehmer lediglich kündigt, verzichtet damit auf die Entlassung. 2) Die bloße Ankündigung einer Arbeitsverweigerung ist schon mangels Beharrlichkeit nicht tatbestandsmäßig, weil selbst eine bereits begangene Pflichtenvernachlässigung nur unter der Vorau... mehr lesen...
Norm: AngG §27 E1bAngG §27 E1c
Rechtssatz: Entlassung eines Chefarztes einer Krankenkasse. Entscheidungstexte 9 ObA 28/95 Entscheidungstext OGH 29.03.1995 9 ObA 28/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0048329 Dokumentnummer JJR_19950329_OGH0002_009OBA00028_9500000_001 mehr lesen...