Norm: AngG §27 Z4 E4fAZG §7AZG §9
Rechtssatz: Wurde durch einen Auftrag des Arbeitgebers die höchstzulässige Arbeitszeit für einen Tag überschritten, rechtfertigt die Weigerung, den Auftrag auszuführen, nicht die Entlassung. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObA 2216/96g Entscheidungstext OGH 29.08.1996 8 ObA 2216/96g Schlagworte SW: Tages... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1ASGG idF BGBl 1994/624 §46 Abs1
Rechtssatz: Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob ein Fehlverhalten eines Angestellten bei Anlegung eines objektiven Maßstabes geeignet war, das Vertrauen des Dienstgebers soweit zu erschüttern, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Entscheidungstexte 9 ObA 2143/96d Entscheidungstext OGH 10.07.... mehr lesen...
Norm: AngG §27 E1cAngG §27 E4b
Rechtssatz: Religiöse und familiäre Verpflichtungen können als höherrangige Verpflichtungen in Kollision mit jenen aus dem Arbeitsvertrag treten und das Fernbleiben im Einzelfall rechtfertigen. Der Arbeitnehmer ist aber verpflichtet, diese Verhinderung - wenn möglich - rechtzeitig bekanntzugeben. Eine Verletzung dieser aus dem Gesetz und der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers abgeleiteten Mitteilungspfli... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 Fall3
Rechtssatz: Wenngleich grundsätzlich als ausreichender Entschuldigungsgrund nur die Entrüstung über ein unmittelbar vorausgegangenes Verhalten des Gekränkten angesehen wird, ist bei fortgesetztem Verhalten des Dienstgebers, welches gravierend berechtigte Interessen des Dienstnehmers verletzt, an das die Entrüstung auslösende Verhalten des Dienstgebers ein weniger strenger Maßstab anzulegen. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4
Rechtssatz: Keine beharrliche Verweigerung der Angestellten, wenn besondere
Gründe: (Übelkeit, Schwindel nachmittags als Folge morgendlicher Blutabnahme) das vorzeitige Verlassen des Dienstes erforderlich machen und ein vertragsgemäßes Verhalten (Meldung der vorzeitigen Dienstbeendigung) unzumutbar wird. Für den Rechtfertigungsgrund trifft die Angestellte die Beweislast. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznu... mehr lesen...