Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Will sich der Arbeitnehmer beruflich verändern und führt er deshalb Vorbereitungsgespräche, sind diese im Hinblick auf die grundsätzlichen Zielsetzungen des Bestandschutzes und der Freiheit der Arbeitsplatzwahl sowie der verfassungsrechtlich gewährleisteten Erwerbsfreiheit im Sinne des Art 6 StGG als unbedenklich anzusehen sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Gespräche, Verhandlungen, Wechsel, Treuepflicht, Untreue, VertrauensunwürdigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029755Dokumentnummer
JJR_19920527_OGH0002_009OBA00101_9200000_001