Norm
AngG §27 A5Rechtssatz
Essentielles Tatbestandsmerkmal jeder gerechtfertigten Entlassung ist dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wegen des Entlassungsgrundes so unzumutbar geworden ist, dass eine sofortige Abhilfe erforderlich wird. Dieses Tatbestandsmerkmal ermöglicht die Abgrenzung zwischen einem in abstracto wichtigen Entlassungsgrund und einem in concreto geringfügigen Sachverhalt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, wichtiger Grund, Fortbeschäftigung, Fortsetzung, Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029009Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020